Arbeitsrecht

Aufgaben und Lösungen

Sie sind Arbeitnehmer?

Sie haben Probleme in Ihrem Arbeitsverhältnis? Ihnen wurde gekündigt? Sie haben eine Abmahnung erhalten? Oder Sie befürchten, dass etwas Ähnliches bevorsteht? Sie sind unsicher, was zu tun ist?

Sie sind Arbeitgeber?

Sie wissen nicht, ob Sie kündigen können oder zunächst abmahnen müssen? Sie wollen einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gestalten? Ein Mitarbeiter hat Sie vor dem Arbeitsgericht verklagt?

Kostenübernahme

Im Arbeitsrecht kommt häufig die Rechtschutzversicherung zum Tragen. Das gilt auch für den unternehmerischen Bereich. Gerne holen wir für Sie bei Ihrer Versicherung die Deckungszusage ein. Für Arbeitnehmer ist außerdem das Institut der Prozesskostenhilfe bedeutsam. Auch hier unterstützen wir Sie im Bedarfsfall gerne bei der Antragstellung.

Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht ist stark durch die Rechtsprechung geprägt. Häufige Gesetzesänderungen erschweren zusätzlich die Überschaubarkeit. Daher ist oft fachlicher Rat notwendig. Wenn Sie Ihre arbeitsrechtlichen Probleme nicht allein lösen können und wollen, sollten Sie die Einschaltung eines Anwaltes in Erwägung ziehen.
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgerichten.

Kündigungsschutz

Man unterscheidet den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen.
Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes sind, dass:
  • der Arbeitnehmer bei Zugang der Kündigung mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung beschäftigt war.
  • für Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.2003 eingestellt wurden, regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind
  • für Arbeitnehmer, deren vereinbarter Arbeitsantritt nach dem 31.12.2003 lag, regelmäßig mehr zehn Arbeitnehmern im Betrieb beschäftigt sind.
Bei der Anzahl der im Betrieb Beschäftigten werden Auszubildende nicht mitgerechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden werden mit dem Faktor 0,5 und Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 0,75 eingerechnet.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Gründe, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können sind:
  • personenbedingte Kündigungsgründe
  • verhaltensbedingt Kündigungsgründe
  • betriebsbedingte Kündigungsgründe
Will der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung gerichtlich vorgehen, so muss er die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Nach dieser Frist ist die Kündigung wirksam.

Besonderer Kündigungsschutz besteht für folgende Arbeitnehmer:
  • Mütter
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
  • Schwerbehinderte
  • betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger (Betriebsrat)
  • Auszubildende
  • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
Krau Rechtsanwälte
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Arbeitsrecht

Bei einem Arbeitsverhältnis stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vertraglich seine Arbeitsleistung, also seine Kenntnisse und Fähigkeiten, gegen Entgelt zur Verfügung. Die Aufgabe des Arbeitsrechts besteht darin, zum einen den unselbstständig tätigen Arbeitnehmer zu schützen und zum anderen einen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen.

A. Grundbegriffe des Arbeitsrechts

Hier sind zunächst ein paar grundlegende Begriffe des Arbeitsrechts erläutert.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag besteht aus einer vertraglichen Einigung, bei dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Vergütung zu gewähren. Der Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis. Außerdem ist er auch ein wesentliches Mittel zur Gestaltung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses. In der Praxis ist der Arbeitsvertrag durch das Gesetz und vor allem auch durch Kollektivvereinbarungen wie den Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen eingeschränkt.

Abschluss eines Arbeitsvertrags

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, da im deutschen Arbeitsrecht die Arbeitsverträge grundsätzlich keiner Schriftform unterliegen. Für den Abschluss ist lediglich eine Einigung der Parteien mit Rechtsbindungswillen erforderlich. Jedoch treten bei mündlichen Arbeitsverträgen häufig Probleme auf, da ohne schriftliches Festhalten Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitsvertrages entstehen können. Daher sollte ein Arbeitsvertrag stets schriftlich abgeschlossen werden.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis zu einer Arbeitsleistung verpflichtet ist. Also nach allgemeiner Auffassung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Diensten für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Der Begriff des Arbeitnehmers verlangt daher, dass eine Leistung von Diensten geschuldet wird und stellt somit einen Unterfall des Dienstvertrags im Sinne von § 611 BGB dar. Die persönliche Abhängigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer rechtlich weisungsgebunden ist.

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist der Arbeitsvertragspartner des Arbeitnehmers. Er ist derjenige, der Dienstleistungen vom Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsvertrags fordern kann.

Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Nur ein unbefristet eingegangenes Arbeitsverhältnis kann durch ordentliche Kündigung beendet werden, außer es wurde von den Parteien auch für befristete Arbeitsverhältnisse vertraglich vorgesehen. Bei der vom Arbeitnehmer ausgehenden Kündigung setzt es zu ihrer Wirksamkeit keinen sachlichen Grund voraus. Die vom Arbeitgeber ausgehende Kündigung ist in der Regel dagegen eingeschränkt. Unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz, muss die ordentliche Kündigung aus sozial gerechtfertigten Gründen erfolgen.

Die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl bei befristeten wie auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen erfolgen. Für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Kündigungsgrund erforderlich. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass es dem Kündigenden nicht mehr zumutbar ist, auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Die konkreten Interessen beider Seiten müssen hierbei angemessen berücksichtigt werden.

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