§ 11 GmbHG – Was steht darin? Was bedeutet das für Sie?

März 10, 2026

§ 11 GmbHG – Was steht darin? Was bedeutet das für Sie?

Was ist Ihre Frage?

Sie möchten wissen, was in § 11 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) steht und was das für Sie bedeutet. Sie wünschen sich eine Erklärung in einfacher Sprache. Sie möchten, dass Fachbegriffe erklärt werden. Am Ende möchten Sie wissen, warum Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen sollten.

Was ist das GmbH-Gesetz?

Das GmbH-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland. Es regelt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Eine GmbH ist eine Firma, bei der die Haftung der Gesellschafter (das sind die Eigentümer) auf das Geld beschränkt ist, das sie in die Firma eingebracht haben. Sie haften also nicht mit ihrem Privatvermögen.

Was steht in § 11 GmbHG?

Die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz

  • § 11 GmbHG regelt, was vor der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister gilt. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Firmen eingetragen werden müssen.
  • Vor der Eintragung gibt es die GmbH rechtlich noch nicht. Das heißt: Die Firma existiert noch nicht als GmbH.
  • Wenn jemand vor der Eintragung im Namen der GmbH handelt, haftet diese Person persönlich. Das bedeutet: Wer Verträge abschließt oder Geschäfte macht, muss selbst dafür einstehen. Es gibt keine Haftungsbeschränkung wie bei einer echten GmbH. Mehrere Personen haften gemeinsam und jeder haftet für alles (das nennt man „solidarisch“).

Was ist eine „Vorgesellschaft“?

Erklärung des Begriffs

  • Eine Vorgesellschaft ist eine Art „Vorstufe“ der GmbH. Sie entsteht, wenn der Gesellschaftsvertrag unterschrieben ist, aber die GmbH noch nicht im Handelsregister steht.
  • Die Vorgesellschaft kann schon Geschäfte machen. Sie darf zum Beispiel schon ein Bankkonto eröffnen oder Verträge abschließen.
  • Aber: Die Vorgesellschaft ist noch keine „richtige“ GmbH. Sie hat noch nicht alle Rechte und Pflichten einer GmbH.

Wer haftet in der Zeit vor der Eintragung?

Persönliche Haftung

  • Wer im Namen der GmbH vor der Eintragung handelt, haftet persönlich. Das bedeutet: Sie müssen mit Ihrem eigenen Geld für Schäden oder Schulden aufkommen.
  • Wenn mehrere Personen handeln, haften alle gemeinsam und jeder für alles („solidarisch“). Das heißt: Ein Gläubiger (jemand, der Geld bekommt) kann sich aussuchen, von wem er das Geld fordert.

Was passiert nach der Eintragung?

  • Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH zur juristischen Person. Das bedeutet: Die GmbH kann selbst Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
  • Die Haftung geht dann auf die GmbH über. Die Gesellschafter haften nur noch mit dem Geld, das sie in die GmbH eingebracht haben.
  • Die GmbH übernimmt die Rechte und Pflichten der Vorgesellschaft.

Was ist die „Handelndenhaftung“?

Erklärung des Begriffs

  • Die Handelndenhaftung ist die persönliche Haftung der Personen, die vor der Eintragung im Namen der GmbH handeln.
  • Das Gesetz will damit verhindern, dass Menschen leichtfertig Verträge im Namen einer GmbH schließen, die es noch gar nicht gibt.
  • Die Handelndenhaftung endet, wenn die GmbH eingetragen ist und die Geschäfte übernimmt.

§ 11 GmbHG – Was steht darin? Was bedeutet das für Sie?

Was bedeutet das für Sie?

  • Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, sollten Sie vorsichtig sein, bevor die GmbH im Handelsregister steht.
  • Schließen Sie möglichst keine Verträge im Namen der GmbH, bevor sie eingetragen ist.
  • Wenn Sie es doch tun, haften Sie persönlich für alle Verpflichtungen.
  • Erst mit der Eintragung sind Sie vor persönlicher Haftung geschützt.

Was sollten Sie noch wissen?

  • Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eintragung nennt man „Gründungsphase“.
  • In dieser Zeit gibt es viele rechtliche Besonderheiten. Es ist wichtig, alles richtig zu machen, damit Sie später keine Probleme bekommen.
  • Die Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt. Erst dann ist Ihre GmbH wirklich gegründet.

Warum sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen?

Die Gründung einer GmbH ist kompliziert. Es gibt viele Regeln und Risiken. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau kennt sich mit diesen Fragen sehr gut aus. Sie hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und Ihre GmbH sicher zu gründen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Verträge abschließen oder handeln. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Zusammenfassung:
§ 11 GmbHG regelt, dass es die GmbH erst nach der Eintragung ins Handelsregister gibt. Wer vorher im Namen der GmbH handelt, haftet persönlich und gemeinsam mit anderen Handelnden. Die Zeit davor nennt man „Vorgesellschaft“. Erst nach der Eintragung sind Sie vor persönlicher Haftung geschützt. Lassen Sie sich von der Anwalts- und Notarkanzlei Krau beraten, damit Sie keine Fehler machen und sicher gründen. 

RA und Notar Krau

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