
BFH II R 33/17
§ 13a IV Nr 1 ErbStG
Übergang Mitunternehmeranteil vom Schenker auf den Beschenkten
Urteil vom 17.06.2020
Die Tante des Klägers übertrug ihm in mehreren Schritten Anteile an einer GmbH & Co. KG.
Vor der letzten Übertragung brachte sie die der KG zur Nutzung überlassenen Grundstücke in eine andere Gesellschaft ein.
Der Kläger veräußerte anschließend Teile des Kommanditanteils.
Das Finanzamt versagte die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG für die letzte Übertragung, da die Grundstücke nicht mitübertragen wurden.
Entscheidung des BFH:
Der BFH gab der Revision des Klägers statt und entschied, dass die Steuerbegünstigung für die letzte
Übertragung des Kommanditanteils zu gewähren ist, soweit der Anteil innerhalb der Behaltensfrist nicht veräußert wurde.
Begründung:
Fazit:
Der BFH entschied, dass die Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen vor der Übertragung
eines Kommanditanteils der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG nicht entgegensteht.
Die Entscheidung verdeutlicht die ertragsteuerrechtliche Betrachtungsweise des § 13a ErbStG und die Bedeutung des Mitunternehmeranteils.
Zusätzliche Hinweise:
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