BFH II R 33/17
§ 13a IV Nr 1 ErbStG
Übergang Mitunternehmeranteil vom Schenker auf den Beschenkten
Urteil vom 17.06.2020
Die Tante des Klägers übertrug ihm in mehreren Schritten Anteile an einer GmbH & Co. KG.
Vor der letzten Übertragung brachte sie die der KG zur Nutzung überlassenen Grundstücke in eine andere Gesellschaft ein.
Der Kläger veräußerte anschließend Teile des Kommanditanteils.
Das Finanzamt versagte die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG für die letzte Übertragung, da die Grundstücke nicht mitübertragen wurden.
Entscheidung des BFH:
Der BFH gab der Revision des Klägers statt und entschied, dass die Steuerbegünstigung für die letzte
Übertragung des Kommanditanteils zu gewähren ist, soweit der Anteil innerhalb der Behaltensfrist nicht veräußert wurde.
Begründung:
Fazit:
Der BFH entschied, dass die Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen vor der Übertragung
eines Kommanditanteils der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG nicht entgegensteht.
Die Entscheidung verdeutlicht die ertragsteuerrechtliche Betrachtungsweise des § 13a ErbStG und die Bedeutung des Mitunternehmeranteils.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.