§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung

Juni 8, 2025

§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung

Pech gehabt? Wenn Sie die Erbschaftsfrist verpasst haben, ist noch nicht alles verloren!

Liebe Leserin, lieber Leser,

manchmal überschlagen sich die Ereignisse im Leben, und wichtige Fristen geraten in Vergessenheit. Besonders heikel wird es, wenn es um ein Erbe geht. Viele Menschen wissen nicht: Wer ein Erbe nicht aktiv ausschlägt, nimmt es nach einer bestimmten Frist automatisch an – mit allen Konsequenzen, guten wie schlechten. Was aber, wenn Sie diese wichtige Frist verpasst haben? Ist dann alles verloren? Nicht unbedingt! Rechtsanwalt und Notar Krau erklärt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.


Die Frist ist abgelaufen – was nun?

Stellen Sie sich vor, Sie haben die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft verpasst. Im deutschen Recht gilt dann eine klare Regel: Sie haben die Erbschaft angenommen. Das ist so, als hätten Sie eine schriftliche Erklärung dazu abgegeben. Doch das Gesetz ist hier aus gutem Grund gnädig. Es lässt zu, dass Sie diese „angenommene“ Erbschaft – obwohl Sie ja gar nichts aktiv getan haben – trotzdem noch anfechten können.

Das ist vergleichbar mit dem Recht, einen Vertrag rückgängig zu machen, wenn Sie sich dabei geirrt haben oder getäuscht wurden. Die Besonderheit hier: Es geht nicht um einen Fehler bei einer aktiven Erklärung, sondern um einen Fehler, der dazu geführt hat, dass Sie untätig geblieben sind und die Frist verpasst haben.


Warum diese Möglichkeit? Ein Blick hinter die Kulissen

Diese besondere Regelung (§ 1956 BGB) gibt es aus einem ganz einfachen Grund: Gerechtigkeit. Das Gesetz möchte verhindern, dass jemand Nachteile erleidet, nur weil er aus einem wichtigen Grund die Frist zur Erbausschlagung nicht einhalten konnte. Wenn Sie sich beispielsweise über die tatsächliche Größe oder die Schulden des Erbes geirrt haben oder sogar bedroht oder getäuscht wurden und deshalb die Frist verpassten, wäre es unfair, Sie an diese „automatische“ Annahme zu binden.

Es ist, als würde man Ihnen eine zweite Chance geben, die Entscheidung über das Erbe bewusst zu treffen. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Folgen einer Erbschaft – ob Segen oder Bürde – weitreichend sein können und man hier nicht leichtfertig handeln sollte.

§ 1956 BGB Anfechtung der Fristversäumung


Irrtum? Täuschung? Das sind Ihre Anfechtungsgründe!

Damit Sie die Fristversäumnis anfechten können, brauchen Sie einen Anfechtungsgrund. Die häufigsten Gründe sind:

  • Irrtum: Sie wussten zum Beispiel nichts von der Existenz der Frist, haben sich in der Frist vertan oder wussten nichts von den Schulden des Erblassers. Ein klassischer Fall ist der sogenannte „Irrtum über die Erbenstellung“ – Sie dachten, Sie wären gar nicht Erbe. Auch wenn Sie wussten, dass es eine Frist gibt, diese aber bewusst verstreichen ließen, weil Sie sich beispielsweise über die Folgen eines Erbes geirrt haben, kann dies unter bestimmten Umständen ein Anfechtungsgrund sein.
  • Täuschung oder Drohung: Jemand hat Sie absichtlich getäuscht oder unter Druck gesetzt, damit Sie die Erbschaft nicht ausschlagen.

Wichtig ist: Sie müssen diesen Anfechtungsgrund auch nachweisen können.


Wie läuft das ab? Der Weg zur Anfechtung

Die Anfechtung der Fristversäumnis ist kein kompliziertes Gerichtsverfahren. Es ist eher vergleichbar mit einer einfachen Erklärung, die Sie beim Nachlassgericht abgeben. Im Gegensatz zu manch anderen juristischen Abläufen führt die erfolgreiche Anfechtung unmittelbar dazu, dass die Erbschaft als ausgeschlagen gilt. Es sind keine weiteren Schritte oder Handlungen von Ihnen nötig.

Auch für die Anfechtung selbst gibt es eine Frist, die Sie beachten müssen: Sie haben sechs Wochen Zeit, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrem Irrtum oder der Täuschung erfahren haben. Es ist also ratsam, bei Unsicherheiten schnell zu handeln.


Eine zweite Chance für Erben

Die Möglichkeit, eine verpasste Ausschlagungsfrist anzufechten, ist ein wichtiges Schutzschild für alle, die unverschuldet in eine schwierige Lage geraten sind. Sie sorgt dafür, dass Ihre Rechte als potenzieller Erbe auch dann gewahrt bleiben, wenn Sie einen Fehler gemacht haben oder Ihnen ein Fehler widerfahren ist.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Frist versäumt haben, oder wenn Sie über eine Anfechtung nachdenken, zögern Sie nicht, sich juristischen Rat einzuholen. Wir von Rechtsanwalt und Notar Krau stehen Ihnen hierbei gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau

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