§ 2079 BGB – Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Erblassers

November 15, 2025

§ 2079 BGB – Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Erblassers

§ 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

1Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. 2Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.

📜 Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument. Darin steht, wer nach dem Tod einer Person ihr Vermögen erbt. Die Person, die das Testament macht, nennt man Erblasser.

💸 Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes. Er steht engen Angehörigen zu. Das sind zum Beispiel Kinder, Enkel oder der Ehepartner. Man nennt diese Personen pflichtteilsberechtigt.

🧑‍⚖️ Was bedeutet „Anfechtung“?

Anfechtung bedeutet, dass jemand das Testament für ungültig erklären lassen will. Das ist möglich, wenn der Erblasser eine pflichtteilsberechtigte Person im Testament nicht bedacht hat. Man sagt, er hat die Person übergangen oder enterbt.

❓ Was ist der maßgebende Zeitpunkt?

Es gibt eine wichtige Regel: Das Testament bleibt gültig, wenn der Erblasser es auch so gemacht hätte, wenn er von der pflichtteilsberechtigten Person gewusst hätte.

  • Der Zeitpunkt, der zählt, ist der Tag, an dem das Testament erstellt wurde.
  • Es ist wichtig, was der Erblasser damals dachte. Es kommt nicht darauf an, was objektiv vernünftig gewesen wäre.
  • Man muss sich fragen: Was war der Grund für die Verfügung im Testament?
  • Hätten diese Gründe das gleiche Gewicht gehabt, auch wenn der Erblasser die pflichtteilsberechtigte Person gekannt hätte? Wenn ja, kann man das Testament nicht anfechten.

👶 Beispiel: Später geborene Kinder

Stellen Sie sich ein junges Ehepaar vor. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Später bekommen sie ein Kind. Dieses Kind ist pflichtteilsberechtigt.

  • Das Testament bleibt gültig, wenn man davon ausgehen kann: Das Paar hatte die Möglichkeit eines Kindes schon bei der Erstellung des Testaments bedacht.
  • Hätten sie gewusst, dass dieses Kind kommt, hätten sie das Testament trotzdem so gemacht.
  • Dann kann das Kind das Testament nicht anfechten.

🚨 Beispiel: Die Vermutung

Das Gesetz geht davon aus: Wenn der Erblasser jemanden übergangen hat, dann hätte er bei Kenntnis anders testiert. Er hätte die Person berücksichtigt.

  • Jemand erbt nicht als Erbe. Er bekommt aber ein Vermächtnis. Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Gegenstand oder Geldbetrag aus dem Nachlass.
  • Später taucht ein weiteres Kind auf. Auch dieses Kind wurde nicht als Erbe eingesetzt.
  • Man kann das Testament nicht mit der Begründung retten: Der Erblasser hätte das neue Kind auch nur mit einem Vermächtnis bedacht.
  • Die gesetzliche Vermutung ist in diesem Fall nicht widerlegt. Das Testament kann angefochten werden.

🚫 Was das Anfechtungsrecht ausschließt

✋ Verzicht des Erblassers

Der Erblasser selbst kann nicht auf das Anfechtungsrecht verzichten. Dieses Recht ist nur für die pflichtteilsberechtigten Personen gedacht.

  • In einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag kann der Erblasser aber festlegen: Das Testament soll auch gelten, wenn jemand übergangen wurde.
  • Ein gemeinschaftliches Testament machen meistens Eheleute zusammen.
  • Ein Erbvertrag ist ein Vertrag über das Erbe zwischen dem Erblasser und einer anderen Person.

§ 2079 BGB – Maßgebender Zeitpunkt für die Kenntnis des Erblassers

💯 Die Bestätigung der Verfügung

Hat der Erblasser später von der pflichtteilsberechtigten Person erfahren? Hat er danach trotzdem gezeigt, dass er sein Testament behalten will? Das nennt man Bestätigung.

  • Eine Bestätigung schließt die Anfechtung aus.
  • Manche Experten sagen: Der Erblasser kann ein anfechtbares Testament nicht bestätigen.
  • Aber: Man zieht oft den Schluss aus seinem späteren Verhalten.
  • Hat der Erblasser das Testament mit Absicht so gelassen, obwohl er Bescheid wusste? Dann geht man davon aus: Er hätte die Verfügung auch bei Kenntnis so gemacht.
  • Wichtig: Der Erblasser muss einen Bestätigungswillen gezeigt haben. Nur Untätigkeit reicht nicht aus.
  • Wenn der Erblasser dachte, das Testament sei ungültig, oder keine Zeit für ein neues hatte, dann gilt die Regel nicht.

⚖️ Wer muss was beweisen?

🔎 Die Vermutung im Gesetz

Das Gesetz geht im Zweifel davon aus: Hätte der Erblasser Bescheid gewusst, hätte er die pflichtteilsberechtigte Person nicht übergangen.

🛡️ Die Beweislast

Beweislast bedeutet: Wer muss beweisen, dass er Recht hat?

  • Wenn es um die Frage geht, ob der Erblasser das Testament auch so gemacht hätte, trägt die Gegenpartei die Beweislast.
  • Die Gegenpartei ist die Person, die sich gegen die Anfechtung wendet. Sie muss beweisen: Der Erblasser hätte auch bei Kenntnis so testiert.
  • Oft ist es schwer, den hypothetischen Willen des Erblassers festzustellen. Hypothetisch bedeutet: Was hätte er gewollt?

🧐 Die Regel für den Zweifel

Die Feststellung des hypothetischen Willens ist keine einfache Tatsachenfeststellung. Es ist eine Bewertung durch das Gericht.

  • Bleiben Zweifel? Dann gilt die gesetzliche Vermutung: Die fehlende Kenntnis hat den Willen des Erblassers beeinflusst.
  • Im Zweifel ist die Anfechtung also gültig. Das Testament kann für ungültig erklärt werden.

👰 Besondere Regeln für Verträge und gemeinsame Testamente

👩‍❤️‍👨 Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Auch bei einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament ist allein entscheidend: Hätte der Erblasser die Person bei Kenntnis ausgeschlossen?

🔄 Wechselbezügliche Verfügungen

In einem gemeinschaftlichen Testament machen sich Eheleute oft wechselbezügliche Verfügungen. Das bedeutet: Die Verfügung des einen Ehegatten hängt von der Verfügung des anderen ab.

  • Beispiel: Der Mann setzt die Frau als Alleinerbin ein, weil die Frau ihn auch als Alleinerben einsetzt.
  • Wenn der überlebende Ehegatte das Testament anficht, weil er wieder geheiratet hat, kommt es nur auf seinen hypothetischen Willen an.
  • Es spielt keine Rolle, was der zuerst verstorbene Ehegatte gewollt hätte. Seine Verfügung wird ja nicht angefochten.

✂️ Auswirkung auf den anderen

Wird eine wechselbezügliche Verfügung erfolgreich angefochten? Dann kann das auch die korrespondierende Verfügung des zuerst verstorbenen Ehegatten ungültig machen.

  • Hierbei muss man dann aber doch auf den hypothetischen Willen des zuerst verstorbenen Ehegatten schauen.
  • Vielleicht hätte dieser trotzdem gewollt, dass seine Verfügung ganz oder teilweise gültig bleibt. Das gilt auch, wenn die Verfügung des Überlebenden angefochten wird.

📝 Zusammenfassung und nächste Schritte

Der Text erklärt, wie das Gesetz die Anfechtung eines Testaments regelt. Das passiert, wenn ein Pflichtteilsberechtigter im Testament vergessen wurde. Die wichtigste Frage ist immer: Hätte der Erblasser das Testament auch so gemacht, wenn er Bescheid gewusst hätte? Im Zweifel gilt: Die Anfechtung ist gültig. Wer sich gegen die Anfechtung wehrt, muss das Gegenteil beweisen.

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