§ 2087 BGB – Erbeinsetzung oder Vermächtnis

November 13, 2025

§ 2087 BGB – Erbeinsetzung oder Vermächtnis

Gerne erkläre ich Ihnen den Paragraphen § 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph ist im deutschen Erbrecht sehr wichtig. Er hilft zu verstehen, ob jemand durch ein Testament Erbe wird oder nur einen Vermächtnisnehmer darstellt. Ein Erbe bekommt das gesamte Vermögen oder einen Teil davon. Ein Vermächtnisnehmer bekommt nur einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag.


🧐 Erbeinsetzung oder Vermächtnis – Was ist der Unterschied?

§ 2087 trägt die Überschrift: „Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände“. Er regelt, wie man den Willen des Erblassers versteht. Der Erblasser ist die Person, die das Testament schreibt. Der Bedachte ist die Person, die etwas aus dem Testament bekommen soll.

📌 Absatz 1: Zuwendung des gesamten Vermögens oder eines Teils

Absatz 1 ist relativ einfach. Wenn der Erblasser im Testament sein ganzes Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens jemandem zuwendet, gilt das als Erbeinsetzung. Ein Bruchteil meint zum Beispiel die Hälfte oder ein Viertel des Vermögens. Das ist so, auch wenn der Bedachte nicht ausdrücklich als Erbe bezeichnet wird. Die Zuwendung des Vermögens oder eines Teils macht ihn automatisch zum Erben. Das Gesetz geht davon aus, dass der Erblasser diesen Menschen zum Nachfolger machen wollte.

Beispiel: Der Erblasser schreibt: „Meine Tochter soll mein gesamtes Vermögen bekommen.“ Die Tochter ist dann Erbin, selbst wenn das Wort „Erbin“ nicht im Testament steht. Als Erbe tritt man in die Fußstapfen des Verstorbenen. Man bekommt das Vermögen, aber auch die Schulden.


🗝️ Die Schwierigkeit bei Einzelgegenständen

📌 Absatz 2: Zuwendung einzelner Gegenstände

Absatz 2 ist komplizierter und der häufigere Streitpunkt. Hier geht es darum, wenn der Bedachte nur einzelne Gegenstände bekommen soll. Einzelne Gegenstände können zum Beispiel das Haus, das Auto oder ein bestimmtes Bankkonto sein. In diesem Fall geht das Gesetz im Zweifel nicht davon aus, dass die Person ein Erbe sein soll. Das gilt selbst dann, wenn der Erblasser die Person als Erben bezeichnet hat. Der Zweifel bedeutet: Wenn der Wille des Erblassers nicht klar ist, gilt diese Regel.

Beispiel: Der Erblasser schreibt: „Mein Freund Max soll Erbe sein und mein altes Klavier bekommen.“ Das Klavier ist nur ein einzelner Gegenstand. Das Gericht würde hier prüfen, ob Max wirklich Erbe oder nur Vermächtnisnehmer ist. Ein Vermächtnisnehmer hat nur Anspruch auf diesen einen Gegenstand. Er hat nichts mit den Schulden zu tun. Er muss das Vermächtnis beim Erben einfordern.

Die Auslegung des Testaments:

  • Auslegung bedeutet, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln.
  • Das Gericht fragt sich: Wollte der Erblasser die Person zum Nachfolger machen?
  • Oder wollte er ihr nur einen Vorteil verschaffen?
  • Wenn die Person fast das gesamte Vermögen durch die Einzelgegenstände bekommt, ist sie wahrscheinlich doch Erbe.
  • Hier schaut man auf den Wert der zugewandten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert des Nachlasses.

§ 2087 BGB – Erbeinsetzung oder Vermächtnis


🔄 Veränderungen im Vermögen

Manchmal ändert sich das Vermögen nachdem das Testament geschrieben wurde.

💰 Später erworbene Vermögenswerte

Der Erblasser bekommt nach der Testamentserstellung noch neues Vermögen. Zum Beispiel gewinnt er im Lotto oder erbt selbst. Grundsätzlich ändert dieses später erworbene Vermögen nichts an der ursprünglichen Auslegung des Testaments. Wenn das Testament zum Beispiel Erbquoten festgelegt hat, gelten diese weiter. Erbquoten sind die Anteile, die die Erben bekommen (z. B. die Hälfte). Nur wenn der Erblasser diesen späteren Erwerb gar nicht bedacht hat, kann es eine ergänzende Auslegung geben. Ergänzende Auslegung heißt, man fragt: Was hätte der Erblasser gewollt, wenn er die Änderung gekannt hätte? Wenn das unklar ist, gilt für diesen neuen Teil oft die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament vorliegt oder es diesen Fall nicht regelt.

🎁 Nicht mehr vorhandene Gegenstände

Der Erblasser verfügt über einen Gegenstand, der beim Tod nicht mehr da ist. Zum Beispiel hat er sein Auto verkauft, das er im Testament jemandem zugedacht hatte. Diese Verfügung wird dann gegenstandslos und ist unwirksam. Der Bedachte geht leer aus, weil der Gegenstand fehlt.

🤝 Schenkungen zu Lebzeiten

Der Erblasser schenkt dem Bedachten den Gegenstand schon vor seinem Tod. Das ist eine Schenkung unter Lebenden. Hier muss man wieder den Willen des Erblassers prüfen. Wollte der Erblasser mit dem Testament eine bestimmte Beteiligung am Nachlass sichern? Oder wollte er nur den Gegenstand zuwenden? Die Schenkung kann die Erbquote im Testament verringern oder die Person muss sich den Wert der Schenkung später anrechnen lassen. Anrechnung bedeutet, dass der Wert der Schenkung vom Erbe abgezogen wird.


💸 Erbschaftsteuer

Abschließend spielt der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis bei der Erbschaftsteuer eine Rolle. Erbschaftsteuer ist die Steuer, die man auf das Erbe zahlen muss. Sowohl die Erbeinsetzung als auch das Vermächtnis gelten als Erwerb von Todes wegen. Beides ist steuerpflichtig. Beim Erben ist der Wert der Erbquote maßgebend. Beim Vermächtnis ist grundsätzlich nur der Wert des zugewendeten Gegenstands steuerlich anzusetzen. Das ist ein wichtiger Unterschied, aber beide Vorgänge unterliegen der Steuer.

Dieser Paragraph dient also dazu, Testamentstexte richtig zu interpretieren. Er stellt sicher, dass der wahre Wille des Erblassers auch umgesetzt wird, selbst wenn die verwendeten Worte nicht ganz eindeutig sind. Das macht das Erbrecht oft kompliziert, aber auch sehr gerecht.

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