§ 2106 BGB – Eintritt der Nacherbfolge
§ 2106 BGB regelt, wann ein Nacherbe die Erbschaft erhält, wenn der Erblasser zwar einen Nacherben bestimmt hat, aber nicht ausdrücklich festlegt, zu welchem Zeitpunkt oder bei welchem Ereignis der Nacherbe die Erbschaft bekommen soll
Das Gesetz hilft also, Lücken im Testament zu schließen und sorgt für Klarheit, wann der Übergang des Nachlasses vom sogenannten Vorerben auf den Nacherben stattfindet
1. Was ist eine Nacherbschaft?
Zunächst muss man wissen, was eine Nacherbschaft ist. Der Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass zunächst eine Person (Vorerbe) erbt, aber später eine andere Person (Nacherbe) die Erbschaft bekommen soll. Der Vorerbe hat also die Erbschaft nicht endgültig, sondern nur für eine bestimmte Zeit oder bis zu einem bestimmten Ereignis. Danach geht das Erbe auf den Nacherben über
2. Voraussetzungen des § 2106 BGB
Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung des § 2106 BGB ist, dass der Erblasser einen Nacherben eingesetzt hat, aber nicht bestimmt hat, wann genau der Nacherbe die Erbschaft bekommen soll. Das kann zum Beispiel passieren, wenn im Testament steht: „Mein Sohn A soll Vorerbe, meine Tochter B Nacherbin sein“, aber nicht steht, wann B Nacherbin werden soll
In diesem Fall hilft § 2106 BGB und legt fest: Der Nacherbe erhält die Erbschaft mit dem Tod des Vorerben. Das heißt, stirbt der Vorerbe, geht die Erbschaft automatisch auf den Nacherben über
3. Sonderfälle: Noch nicht geborene oder gegründete Nacherben
Manchmal setzt der Erblasser als Nacherben eine Person ein, die zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht geboren ist, oder eine juristische Person (zum Beispiel einen Verein), die noch nicht existiert. Auch für diese Fälle regelt § 2106 BGB, wann der Nacherbe die Erbschaft bekommt:
– Ist der Nacherbe bei Testamentserrichtung noch nicht gezeugt, erhält er die Erbschaft mit seiner Geburt.
– Ist der Nacherbe eine juristische Person, die erst nach dem Tod des Erblassers gegründet wird, erhält sie die Erbschaft mit ihrer Entstehung
4. Was passiert, wenn mehrere Vorerben oder Nacherben eingesetzt sind?
Sind mehrere Vorerben eingesetzt, tritt der Nacherbfall für jeden Anteil ein, wenn der jeweilige Vorerbe stirbt. Die übrigen Vorerben behalten ihren Anteil bis zu ihrem eigenen Tod. Bis zum Tod des letzten Vorerben besteht eine Erbengemeinschaft zwischen den Vorerben und dem Nacherben
5. Was ist, wenn der Erblasser den Zeitpunkt dem freien Willen eines Dritten überlassen will?
Der Erblasser kann den Zeitpunkt des Nacherbfalls nicht einem Dritten zur Entscheidung überlassen. Das Gesetz verlangt, dass der Erblasser selbst bestimmt, wann der Nacherbfall eintreten soll. Überlässt er die Entscheidung einem Dritten, ist diese Regelung unwirksam. Dann muss durch Auslegung des Testaments ermittelt werden, ob der Tod des Vorerben als Zeitpunkt gelten soll oder ob die Nacherbschaft insgesamt unwirksam ist
6. Was ist, wenn der Nacherbe den Nacherbfall treuwidrig herbeiführt?
Handelt der Nacherbe treuwidrig, zum Beispiel indem er absichtlich den Tod des Vorerben herbeiführt, erhält er die Erbschaft nicht. Das Gesetz schützt also davor, dass jemand durch unlauteres Verhalten in den Genuss der Erbschaft kommt
7. Was bedeutet das für das Erbrecht in der Praxis?
In der Praxis bedeutet § 2106 BGB, dass ein Testament, das zwar einen Nacherben vorsieht, aber keinen Zeitpunkt für den Übergang des Nachlasses nennt, nicht unwirksam ist. Das Gesetz schließt die Lücke und sorgt dafür, dass der Nacherbe mit dem Tod des Vorerben die Erbschaft erhält. Das ist besonders wichtig, wenn der Erblasser sich nicht klar ausgedrückt hat oder vergessen hat, den Zeitpunkt zu bestimmen
8. Welche Rechte hat der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls?
Der Nacherbe hat vor Eintritt des Nacherbfalls ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. Das bedeutet, er hat schon eine rechtlich geschützte Position, auch wenn er die Erbschaft noch nicht bekommen hat. Dieses Anwartschaftsrecht kann vererbt oder unter bestimmten Voraussetzungen auch übertragen werden. Es ist aber noch kein volles Erbrecht, sondern eine Art „Warteposition“
9. Was steht im Erbschein und im Grundbuch?
Der Zeitpunkt, zu dem der Nacherbe die Erbschaft erhält (also der Nacherbfall), muss im Erbschein und im Grundbuch eingetragen werden. Das ist wichtig, damit jeder weiß, wann der Nacherbe tatsächlich Eigentümer wird. Auch wenn der Erblasser keinen Zeitpunkt bestimmt hat, wird im Erbschein und im Grundbuch festgehalten, dass der Nacherbe mit dem Tod des Vorerben die Erbschaft erhält
10. Wie sieht das in der Rechtsprechung aus?
Gerichte wenden § 2106 BGB regelmäßig an, wenn im Testament keine klare Regelung zum Zeitpunkt des Nacherbfalls getroffen wurde. Sie prüfen, ob der Erblasser einen Nacherben einsetzen wollte und ob der Zeitpunkt offen geblieben ist. Dann wird § 2106 BGB angewendet und der Nacherbe erhält die Erbschaft mit dem Tod des Vorerben
11. Was ist, wenn der Erblasser gar keinen Nacherben bestimmt hat?
Hat der Erblasser nur einen Vorerben bestimmt, aber nicht festgelegt, wer Nacherbe sein soll, greifen andere Vorschriften (§ 2104 BGB). Dann werden die gesetzlichen Erben als Nacherben angesehen
12. Kann der Erblasser den Zeitpunkt des Nacherbfalls selbst bestimmen?
Ja, der Erblasser kann im Testament einen anderen Zeitpunkt oder ein anderes Ereignis bestimmen, zu dem der Nacherbe die Erbschaft erhalten soll. Zum Beispiel kann er sagen: „Mein Sohn soll Nacherbe werden, wenn meine Ehefrau wieder heiratet.“ Nur wenn der Erblasser keinen Zeitpunkt nennt, greift § 2106 BGB und bestimmt den Tod des Vorerben als maßgeblichen Zeitpunkt
13. Was ist der Unterschied zwischen Bedingung und Nacherbfall?
Manchmal ist die Nacherbschaft an eine Bedingung geknüpft, zum Beispiel: „Meine Tochter wird Nacherbin, wenn sie das Studium abschließt.“ Der Eintritt der Bedingung ist aber nicht automatisch der Nacherbfall. Der Nacherbfall ist der Zeitpunkt, zu dem der Nacherbe tatsächlich die Erbschaft bekommt. Die Bedingung muss erfüllt sein, damit der Nacherbe überhaupt erben kann
14. Was ist, wenn der Vorerbe stirbt, bevor der Nacherbe geboren oder die juristische Person gegründet ist?
Stirbt der Vorerbe, bevor der Nacherbe geboren oder die juristische Person gegründet ist, geht die Rechtsstellung des Vorerben zunächst auf seine eigenen Erben über. Der Nacherbe kann dann nach seiner Geburt oder Gründung die Erbschaft von den Erben des Vorerben herausverlangen
15. Zusammenfassung der Wirkungen von § 2106 BGB
– Der Nacherbe erhält die Erbschaft mit dem Tod des Vorerben, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.
– Bei noch nicht geborenen oder gegründeten Nacherben tritt der Erbfall mit Geburt oder Gründung ein.
– Der Nacherbe hat vor dem Nacherbfall ein Anwartschaftsrecht.
– Der Zeitpunkt des Nacherbfalls muss im Erbschein und Grundbuch eingetragen werden.
– Das Gesetz schützt vor treuwidrigem Verhalten.
– Die Vorschrift sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit, wenn der Erblasser sich nicht eindeutig ausgedrückt hat.
§ 2106 BGB ist also eine wichtige Regel, um Lücken im Testament zu schließen und sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers möglichst umgesetzt wird, auch wenn nicht alle Einzelheiten geregelt sind