§ 2248 BGB – Verwahrung des eigenhändigen Testaments
Das eigenhändige Testament ist eine der beliebtesten Formen, um den letzten Willen festzuhalten. Doch ein handgeschriebener Zettel zu Hause birgt Risiken: Er kann verloren gehen, gestohlen oder nach dem Tod schlicht nicht gefunden werden. Hier setzt § 2248 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an.
Dieser Paragraph regelt die sogenannte besondere amtliche Verwahrung. In diesem Text erkläre ich Ihnen leicht verständlich, was das bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche rechtlichen Folgen dieser Schritt hat.
Wenn Sie ein Testament selbst handschriftlich verfassen (ein sogenanntes eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB), können Sie entscheiden, wo Sie es aufbewahren. Sie können es im Nachttisch verwahren, einem Freund geben oder es eben in die Hände des Staates legen.
Die amtliche Verwahrung bedeutet, dass ein Amtsgericht (das Nachlassgericht) Ihr Testament sicher in einem Tresor verwahrt. Der Paragraph 2248 BGB gibt Ihnen als Erblasser das Recht, genau das zu verlangen. Das Gericht darf diesen Wunsch nicht ablehnen.
Damit Ihr Testament sicher hinter Schloss und Riegel kommt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Gesetz ist hier recht unbürokratisch, stellt aber klare Anforderungen an die Form und den Willen des Erblassers.
Grundvoraussetzung ist, dass überhaupt ein Schriftstück existiert, das den Anforderungen des § 2247 BGB entspricht. Das bedeutet:
Die Verwahrung geschieht nicht automatisch. Sie müssen als Erblasser aktiv werden. Das Gesetz spricht vom „Verlangen“. Das bedeutet, Sie müssen dem Gericht gegenüber erklären, dass Sie die amtliche Verwahrung wünschen.
Dabei gilt: Nur Sie persönlich können diesen Antrag stellen. Sie können keinen Bevollmächtigten schicken, um das Testament abzugeben. Der Grund dafür ist die Identitätsprüfung. Das Gericht muss sicherstellen, dass wirklich der Verfasser vor ihm steht.
In der Regel ist jedes Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig. Meistens wählt man das Gericht an seinem Wohnsitz. Sie können das Testament dort entweder persönlich abgeben oder es per Post schicken (wobei die persönliche Abgabe aufgrund der Identitätsprüfung sicherer ist).
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Testament abzugeben, folgt ein standardisierter Prozess:
Die Entscheidung für die amtliche Verwahrung hat weitreichende Konsequenzen. Diese Wirkungen schützen vor allem die Sicherheit Ihres letzten Willens.
Der größte Vorteil und die wichtigste Wirkung ist die Auffindungsgarantie. Ein Testament im privaten Kleiderschrank kann übersehen oder von unzufriedenen Verwandten vernichtet werden. Das Testament beim Amtsgericht hingegen wird nach dem Tod zwingend eröffnet. Eine Fälschung oder nachträgliche Änderung durch Dritte ist ausgeschlossen.
Rechtlich gesehen entsteht durch die Inanspruchnahme der Justiz eine Gebührenpflicht. Die Kosten für die amtliche Verwahrung sind jedoch überschaubar. Aktuell (Stand 2025) fällt eine einmalige Pauschalgebühr von etwa 75 Euro an, unabhängig davon, wie groß das Erbe ist. Hinzu kommen geringe Gebühren für die Registrierung im Testamentsregister (ca. 15 bis 18 Euro).
Ein wichtiger rechtlicher Punkt: Die Tatsache, dass ein Testament amtlich verwahrt wird, macht ein inhaltlich fehlerhaftes Testament nicht „gültiger“. Das Gericht prüft bei der Annahme nicht, ob das, was Sie geschrieben haben, juristisch sinnvoll oder rechtlich zulässig ist. Es prüft lediglich die Identität und nimmt das Dokument entgegen.
Sie bleiben jederzeit Herr über Ihr Testament. Wenn Sie es sich anders überlegen, können Sie das Testament jederzeit aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen.
Die Rückgabe erfolgt nur an Sie persönlich. Sie müssen sich erneut ausweisen. Sobald Sie das Testament in den Händen halten, wird die Verwahrung beendet.
Hier müssen Sie besonders vorsichtig sein:
Warum sollten Sie den Weg zum Amtsgericht wählen? Hier sind die drei Hauptgründe zusammengefasst:
Die amtliche Verwahrung nach § 2248 BGB ist also eine Art Versicherung für Ihren letzten Willen. Sie kostet wenig Aufwand und eine kleine Gebühr, bietet aber die maximale Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach dem Tod auch wirklich gehört und umgesetzt werden.