Oberlandesgericht Köln, 5 U 208/03 – Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung

August 30, 2017

Oberlandesgericht Köln, 5 U 208/03

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. November 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 136/03 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

 

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