85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei
Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,
als Rechtsanwalt und Notar stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es um komplexe rechtliche Themen geht. Heute beschäftigen wir uns mit einem wichtigen Aspekt des Erbrechts: der Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen. Es geht darum, wie Sie Ihr Unternehmen oder bestimmte Vermögenswerte im Erbfall möglichst steuerschonend weitergeben können.
Im Erbschaftsteuerrecht unterscheiden wir zwischen „begünstigungsfähigem“ und „begünstigtem“ Vermögen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn wir es uns genauer ansehen:
Zum Verwaltungsvermögen gehören zum Beispiel:
Für echte Familienunternehmen gibt es eine zusätzliche Steuererleichterung: einen Vorwegabschlag von bis zu 30 % des begünstigten Vermögens. Das heißt, ein Teil des Vermögens wird bei der Steuerberechnung direkt abgezogen.
Voraussetzungen hierfür sind:
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Betriebsfinanzamt gesondert prüfen.
Ein wichtiger Gedanke hinter der Steuerbegünstigung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen. Deswegen spielt die Lohnsumme des Unternehmens eine Rolle.
Im Normalfall gilt: Das Unternehmen muss die Gesamtlohnsumme über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erbfall bei mindestens 400 % der ursprünglichen Lohnsumme halten. Wird dieser Wert unterschritten, verringert sich der Steuervorteil anteilig.
Es gibt aber Erleichterungen für kleinere Unternehmen:
Die Steuerbegünstigung ist an eine sogenannte Behaltensfrist geknüpft. Das bedeutet, Sie müssen das geerbte Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre lang behalten.
Was passiert, wenn Sie das Vermögen verkaufen oder den Betrieb aufgeben?
Im Regelfall bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei (Verschonungsabschlag). Nur 15 % werden versteuert.
Zusätzlich gibt es einen Abzugsbetrag: Wenn die verbleibenden 15 % des begünstigten Vermögens nicht mehr als 150.000 Euro betragen, bleiben auch diese steuerfrei. Ist der Wert höher, verringert sich dieser Abzugsbetrag.
Praktisch bedeutet das: Ein Betriebsvermögen von bis zu einer Million Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei sein. Diese Regelung soll vor allem kleine und Kleinstbetriebe entlasten.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen dabei, die komplexen Regeln der Betriebsvermögensbegünstigung besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.