85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei
Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,
als Rechtsanwalt und Notar stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es um komplexe rechtliche Themen geht. Heute beschäftigen wir uns mit einem wichtigen Aspekt des Erbrechts: der Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen. Es geht darum, wie Sie Ihr Unternehmen oder bestimmte Vermögenswerte im Erbfall möglichst steuerschonend weitergeben können.
Im Erbschaftsteuerrecht unterscheiden wir zwischen „begünstigungsfähigem“ und „begünstigtem“ Vermögen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht, wenn wir es uns genauer ansehen:
Zum Verwaltungsvermögen gehören zum Beispiel:
Für echte Familienunternehmen gibt es eine zusätzliche Steuererleichterung: einen Vorwegabschlag von bis zu 30 % des begünstigten Vermögens. Das heißt, ein Teil des Vermögens wird bei der Steuerberechnung direkt abgezogen.
Voraussetzungen hierfür sind:
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Betriebsfinanzamt gesondert prüfen.
Ein wichtiger Gedanke hinter der Steuerbegünstigung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen. Deswegen spielt die Lohnsumme des Unternehmens eine Rolle.
Im Normalfall gilt: Das Unternehmen muss die Gesamtlohnsumme über einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erbfall bei mindestens 400 % der ursprünglichen Lohnsumme halten. Wird dieser Wert unterschritten, verringert sich der Steuervorteil anteilig.
Es gibt aber Erleichterungen für kleinere Unternehmen:
Die Steuerbegünstigung ist an eine sogenannte Behaltensfrist geknüpft. Das bedeutet, Sie müssen das geerbte Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre lang behalten.
Was passiert, wenn Sie das Vermögen verkaufen oder den Betrieb aufgeben?
Im Regelfall bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei (Verschonungsabschlag). Nur 15 % werden versteuert.
Zusätzlich gibt es einen Abzugsbetrag: Wenn die verbleibenden 15 % des begünstigten Vermögens nicht mehr als 150.000 Euro betragen, bleiben auch diese steuerfrei. Ist der Wert höher, verringert sich dieser Abzugsbetrag.
Praktisch bedeutet das: Ein Betriebsvermögen von bis zu einer Million Euro kann unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei sein. Diese Regelung soll vor allem kleine und Kleinstbetriebe entlasten.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen dabei, die komplexen Regeln der Betriebsvermögensbegünstigung besser zu verstehen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
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