BFH II R 23/15
Urteil vom 15.06.2016
Abfindung an Erbprätendenten zur Beendigung Rechtsstreit ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2016 besagt, dass eine Abfindungszahlung, die ein Erbe an einen Erbprätendenten leistet,
um einen gerichtlichen Rechtsstreit zur Klärung der Erbenstellung zu beenden, als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig ist.
Der Fall betraf eine Erblasserin, die zunächst ihren Erben in einem notariellen Testament bestimmte,
später jedoch in einer handschriftlichen Urkunde einen anderen Alleinerben einsetzte.
Nach ihrem Tod entbrannte ein Streit um die Erbenstellung, der mit einem Vergleich endete,
wonach die Eheleute des Klägers eine Abfindungszahlung von 160.000 € an den Alleinerben leisteten.
Das Finanzamt berücksichtigte diese Zahlung nicht bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer.
Das Finanzgericht entschied jedoch zugunsten des Klägers, der die Abfindungszahlung anteilig als Nachlassverbindlichkeit absetzen wollte.
Das FG argumentierte, dass die Zahlung ausschließlich dazu diente, den Erwerb zu erlangen, was gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig sei.
Das FA legte Revision ein, die jedoch vom BFH abgewiesen wurde.
Der BFH bestätigte, dass Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.
Dazu gehören auch Abfindungszahlungen an Erbprätendenten, um Rechtsstreitigkeiten zur Erbenstellung beizulegen.
Die Entscheidung des BFH stützte sich auf die Synallagmatische Verknüpfung zwischen den Kosten und dem Erwerb sowie auf die Notwendigkeit der Erbenstellung für einen gültigen Erwerb.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.