FG Baden-Württemberg 11 K 754/13
Abfindung Erbprätendent bei Ermittlung steuerpflichtiger Erwerb
Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg betrifft die steuerliche Behandlung einer Abfindungszahlung, die eine Klägerin an einen potenziellen Erben geleistet hat.
Der Fall bezieht sich auf den Erbfall einer Frau namens X im Jahr 2010.
Die Klägerin und ihr Ehemann wurden zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt.
Ein anderer potenzieller Erbe, der Beigeladene, erhob jedoch Ansprüche.
Es kam zu einem Vergleich, in dem der Beigeladene gegen eine Abfindungszahlung auf seine Ansprüche verzichtete.
Das Finanzamt lehnte den Abzug dieser Abfindungszahlung bei der Berechnung der Erbschaftsteuer ab.
Die Klägerin klagte dagegen und argumentierte, dass die Zahlung als Kosten der Nachlassregelung abzugsfähig sei.
Das Gericht stimmte der Klägerin zu und reduzierte die Erbschaftsteuer entsprechend.
Das Gericht führte aus, dass die Abfindungszahlung als Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erbes anzusehen sei
und daher gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig sei.
Die Zahlung war unmittelbar mit dem Erwerb des Erbes verbunden und führte zu einem Bruttovermögenszuwachs für die Klägerin.
Das Urteil des Gerichts führte zu einer Herabsetzung der Erbschaftsteuer von 86.550 EUR auf 62.190 EUR.
Das Gericht erlaubte auch den Abzug der Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
Insgesamt bestätigte das Gericht die Klage der Klägerin, indem es die steuerliche Behandlung der Abfindungszahlung
zu ihren Gunsten änderte und die Erbschaftsteuer entsprechend reduzierte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und das Gericht erlaubte die Zulassung einer Revision.
I. Einleitung
A. Beschreibung des Falls
B. Zusammenfassung der Entscheidung
II. Tatbestand
A. Hintergrund des Falls
B. Ablauf des Nachlassverfahrens
C. Steuererklärung und Festsetzung der Erbschaftsteuer
D. Klage und Streitgegenstand
III. Entscheidungsgründe
A. Rechtliche Grundlagen der Erbschaftsbesteuerung
B. Streit um die Abzugsfähigkeit der Abfindungszahlung
C. Argumentation des Finanzamts
D. Begründung des Finanzgerichts
E. Schlussfolgerung und Urteilsbegründung
IV. Ergebnis
A. Festsetzung der Erbschaftsteuer
B. Kostenentscheidung
C. Zulassung der Revision
V. Schlussbemerkungen
A. Zusammenfassung der Hauptpunkte
B. Relevanz der Entscheidung
C. Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.