Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Mai 17, 2025

Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Bundesfinanzhof Urteil vom 10.05.2017, II R 25/15

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen. Es geht um die sogenannte Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch.

Was das genau bedeutet und welche Folgen das hat, erklären wir Ihnen einfach und verständlich.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch?

Stellen Sie sich vor, ein Elternteil verstirbt und hat im Testament nicht alle Kinder bedacht.

Das Gesetz sieht vor, dass nahe Angehörige, wie Kinder, trotzdem einen Mindestanteil am Erbe erhalten sollen. Diesen Anteil nennt man Pflichtteil.

Worum geht es bei dem Urteil?

Manchmal kommt es vor, dass ein Kind schon zu Lebzeiten der Eltern gegen eine Geldzahlung auf diesen künftigen Pflichtteilsanspruch verzichtet.

Das aktuelle Urteil des BFH vom 10. Mai 2017 (Aktenzeichen II R 25/15) ändert die steuerliche Behandlung solcher Zahlungen unter Geschwistern.

Die wichtige Unterscheidung: Vor oder nach dem Tod?

Bisher war es oft so, dass es steuerlich keinen großen Unterschied machte, ob der Verzicht vor oder nach dem Tod der Eltern vereinbart wurde.

Der BFH hat nun entschieden, dass hier genau unterschieden werden muss.

Verzicht zu Lebzeiten – höhere Steuern

Wenn Sie als Kind schon zu Lebzeiten Ihrer Eltern gegen eine Abfindung auf Ihren Pflichtteil verzichten, und die Zahlung kommt von Ihren Geschwistern, dann gilt nun eine höhere Steuerklasse (Steuerklasse II).

Das bedeutet in der Regel, dass Sie mehr Steuern auf die erhaltene Abfindung zahlen müssen.

Warum diese Änderung?

Der BFH begründet seine neue Sichtweise damit, dass es sich bei der Zahlung der Geschwister nicht um eine Schenkung der Eltern handelt.

Stattdessen ist es eine freigebige Zuwendung Ihrer Geschwister an Sie. Deshalb wird steuerlich das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Geschwistern betrachtet.

Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

In dem Fall vor dem BFH hatte ein Sohn im Jahr 2006 auf seinen Pflichtteil verzichtet und dafür von seinen drei Brüdern jeweils 150.000 Euro erhalten.

Der BFH entschied, dass diese Zahlungen als Schenkungen der Brüder an den Sohn zu versteuern sind – und zwar nach der Steuerklasse II für Geschwister. Das führte zu einer höheren Steuerlast für den Sohn.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind oder überlegen, auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch gegen eine Abfindung zu verzichten, sollten Sie sich der steuerlichen Folgen bewusst sein.

Vereinbarungen, die zu Lebzeiten der Eltern mit Ihren Geschwistern getroffen werden, können nun steuerlich ungünstiger sein.

Unser Rat

Lassen Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig beraten. Wir, Rechtsanwalt und Notar Krau, stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von Rechtsanwalt und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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