Abgeltung von Mehrarbeitsstunden aus ererbtem Recht
OVG NRW 1 A 2064/14
Abgeltung von Mehrarbeitsstunden
– hier: Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs abgelehnt
Die Klägerin, Erbin eines verstorbenen Polizeibeamten, verlangte von der Beklagten die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden, die ihr Ehemann während seiner Dienstzeit geleistet hatte.
Der Beamte hatte vor seinem Tod einen Antrag auf Abgeltung gestellt, der jedoch abgelehnt worden war.
Die Klägerin führte das Verfahren fort.
Kernaussage des Urteils:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW wies die Berufung der Klägerin zurück.
Ein Anspruch auf Abgeltung der Mehrarbeitsstunden besteht nicht, da die Voraussetzungen des § 88 BBG nicht erfüllt sind und der Anspruch auch nicht vererblich ist.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass der Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden an enge Voraussetzungen geknüpft ist.
Insbesondere müssen zwingende dienstliche Gründe vorliegen, die einen Freizeitausgleich unmöglich machen.
Der Anspruch ist zudem nicht vererblich.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.