Abgeltung von Mehrarbeitsstunden aus ererbtem Recht

August 23, 2017

Abgeltung von Mehrarbeitsstunden aus ererbtem Recht

OVG NRW 1 A 2064/14

Abgeltung von Mehrarbeitsstunden

– hier: Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs abgelehnt

Die Klägerin, Erbin eines verstorbenen Polizeibeamten, verlangte von der Beklagten die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden, die ihr Ehemann während seiner Dienstzeit geleistet hatte.

Der Beamte hatte vor seinem Tod einen Antrag auf Abgeltung gestellt, der jedoch abgelehnt worden war.

Die Klägerin führte das Verfahren fort.

Kernaussage des Urteils:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW wies die Berufung der Klägerin zurück.

Ein Anspruch auf Abgeltung der Mehrarbeitsstunden besteht nicht, da die Voraussetzungen des § 88 BBG nicht erfüllt sind und der Anspruch auch nicht vererblich ist.

Begründung des Gerichts:

Abgeltung von Mehrarbeitsstunden aus ererbtem Recht

  • Kein Anspruch nach § 88 BBG:
    • Nach § 88 BBG haben Beamte Anspruch auf Freizeitausgleich für Mehrarbeit. Nur wenn dies aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Vergütung gewährt werden.
    • Im vorliegenden Fall fehlte es an zwingenden dienstlichen Gründen, die einen Freizeitausgleich verhindert hätten.
    • Der Beamte hatte in den Jahren vor seiner Erkrankung ausreichend Gelegenheit zum Freizeitausgleich.
    • Auch die Erkrankung selbst stellt keinen zwingenden dienstlichen Grund dar.
  • Keine Vererblichkeit des Anspruchs:
    • Der Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden ist nicht vererblich.
    • Die Klägerin hat daher keinen eigenen Anspruch gegen die Beklagte.
  • Weitere Anspruchsgrundlagen:
    • Das OVG prüfte weitere mögliche Anspruchsgrundlagen, lehnte diese jedoch ebenfalls ab.
    • Ein Anspruch aus Treu und Glauben, Fürsorgepflicht, Folgenbeseitigung, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Richtlinienentwurf, Europarecht oder Staatshaftung besteht nicht.

Abgeltung von Mehrarbeitsstunden aus ererbtem Recht

Fazit:

Das Urteil verdeutlicht, dass der Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden an enge Voraussetzungen geknüpft ist.

Insbesondere müssen zwingende dienstliche Gründe vorliegen, die einen Freizeitausgleich unmöglich machen.

Der Anspruch ist zudem nicht vererblich.

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil hat Bedeutung für die Praxis, da es die Voraussetzungen für die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden und die Vererblichkeit des Anspruchs klarstellt.
  • Beamte sollten Mehrarbeit möglichst zeitnah durch Freizeitausgleich ausgleichen.
  • Dienstherren sollten die Arbeitsbelastung ihrer Beamten im Blick behalten und Überstunden vermeiden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Stufenklage - Auskunft Nachlass - übereinstimmende Erledigungserklärung

Stufenklage – Auskunft Nachlass – übereinstimmende Erledigungserklärung

April 21, 2025
Stufenklage – Auskunft Nachlass – übereinstimmende ErledigungserklärungBeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 21. Februar 2025, Az….
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der Lebensgefährtin

April 18, 2025
Lebzeitiges Eigeninteresse bei Nießbrauchsgewährung zugunsten der LebensgefährtinRA und Notar KrauDas Urteil des Oberlandesgerichts Karlsr…
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen Ehepartner

April 16, 2025
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Finanzierung des gemeinsamen Hauserwerbs allein durch einen EhepartnerOLG Schleswig, Urteil vom 1…