BAG 9 AZR 33/19
Urteil vom 03.12.2019
Abgeltung von Urlaub
Arbeitnehmer im Altersteilzeitmodell (Blockmodell)
Der Kläger, ein Arbeitnehmer im Altersteilzeitmodell (Blockmodell), verlangte von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Abgeltung von Urlaubstagen aus den Jahren 2013 bis 2015.
Er hatte seine Arbeitsleistung im Blockmodell bis zum 30. November 2012 erbracht und befand sich anschließend in der Freistellungsphase.
Der Altersteilzeitarbeitsvertrag sah vor, dass ab dem 1. Januar 2013 kein Urlaubsanspruch mehr besteht.
Der Kläger argumentierte, dass ihm für die Freistellungsphase dennoch Urlaubsansprüche zustünden, da diese nicht von der Erbringung der Arbeitsleistung abhängig seien.
Tenor:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision des Klägers zurück und bestätigte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln,
wonach dem Kläger für die Freistellungsphase kein Anspruch auf Erholungsurlaub zustand.
Kernaussagen des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil des BAG klärt die Frage des Urlaubsanspruchs in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell.
Es stellt klar, dass für diesen Zeitraum kein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht.
Die Entscheidung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbaren.
Zusätzliche Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das BAG in seiner Entscheidung vom 03.12.2019 klargestellt hat,
dass Arbeitnehmern in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell kein gesetzlicher Urlaubsanspruch zusteht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.