Abgrenzung Schenkung – unbenannte Zuwendung

August 11, 2026

OLG Hamm, Urt. v. 25.4.2024 – I-5 U 108/22 (LG Arnsberg Teilurt. v. 8.2.2022 – I-4 O 91/19)

Schenkung oder unbenannte Zuwendung: Das rechtliche Schicksal Ihres Vermögens im Todesfall

Der unerwartete Verlust des eigenen Lebenspartners reißt uns emotional den Boden unter den Füßen weg. Auf die erste tiefe Trauer folgt in der Praxis leider sehr oft ein harter finanzieller Schock. Viele unverheiratete Paare bauen sich über Jahre hinweg gemeinsam etwas auf. Ein Partner bezahlt beispielsweise eine teure Eigentumswohnung oder finanziert ein wertvolles Auto, um den anderen für das Alter abzusichern. Verstirbt dieser begünstigte Partner jedoch plötzlich, treten fast immer dessen gesetzliche Erben auf den Plan. Kinder aus früheren Beziehungen oder entfernte Verwandte fordern das Vermögen gnadenlos ein. Sie behaupten hartnäckig, das viele Geld oder die Immobilie sei ein reines Geschenk gewesen. Für den überlebenden Lebensgefährten beginnt in diesem Moment ein zermürbender Kampf um die eigene finanzielle Existenz.

Das Gesetz und unsere Gerichte lassen Sie in dieser dramatischen Lebenslage glücklicherweise nicht schutzlos zurück. Die Richter unterscheiden bei solchen Streitigkeiten nämlich extrem genau zwischen einem reinen Geschenk und einer zielgerichteten finanziellen Unterstützung. Das Oberlandesgericht Hamm fällte genau zu dieser existenziellen Frage vor Kurzem ein wegweisendes Urteil. Diese aktuelle Gerichtsentscheidung klärt unmissverständlich, wann eine hohe finanzielle Zuwendung nicht automatisch an die Erben fällt. Wir zeigen Ihnen anhand dieses praxisnahen Falls auf, wie das Recht Sie als überlebenden Partner schützt. Sie erfahren zudem ganz konkret, warum kluge notarielle Verträge jeden Erbstreit schon im Vorfeld effektiv verhindern.

Zusammenfassung für den eiligen Leser

  • Kein blindes Geschenk: Zahlen Sie viel Geld für die Altersvorsorge Ihres Partners, sieht das Gericht dies fast nie als reine Schenkung. Es bewertet das Geld als zweckgebundene Investition in Ihre gemeinsame Zukunft.
  • Der Zweck entfällt: Stirbt der bedachte Lebensgefährte völlig unerwartet vor Ihnen, verfehlt Ihre damalige Zahlung ihren eigentlichen Zweck. Die geplante Altersabsicherung läuft ins Leere.
  • Geld zurückfordern: In einem solchen Fall dürfen die Erben des Verstorbenen Ihr investiertes Geld nicht behalten. Sie können das Vermögen rechtmäßig von den Angehörigen zurückverlangen.
  • Wertersatz leisten: Verkaufen die Erben eine solche finanzierte Immobilie voreilig, müssen sie Ihnen den vollen ursprünglichen Kaufpreis in bar erstatten.
  • Verträge schützen: Unverheiratete Paare erben laut Gesetz absolut nichts voneinander. Sie brauchen zwingend notarielle Verträge, um das eigene Vermögen vor fremden Erben zu retten.

Ein liebevoller Plan scheitert auf tragische Weise

Der verhandelte Fall vor dem Oberlandesgericht berührt und zeigt die alltäglichen Gefahren für moderne Paare deutlich auf. Ein unverheiratetes Paar lebte viele Jahre glücklich in einem gemeinsamen Haus. Der Mann wollte seine Lebensgefährtin finanziell gut absichern. Er kaufte ihr deshalb eine schöne Eigentumswohnung für exakt 210.000 Euro. Er bezahlte diesen immensen Kaufpreis komplett aus seiner eigenen Tasche. Das Grundbuchamt trug die Frau jedoch als alleinige Eigentümerin der Immobilie ein. Beide Partner verfolgten damit ein gemeinsames, klares Ziel. Die Wohnung sollte die Frau vor allem im Alter finanziell absichern, falls der Mann vor ihr stirbt.

Das Leben hielt sich jedoch leider nicht an diesen liebevollen Plan. Die Frau erkrankte schwer und verstarb völlig unerwartet lange vor ihrem Lebensgefährten. Sie hinterließ zwei erwachsene Söhne aus einer früheren Beziehung. Diese Söhne erbten nach dem Gesetz sofort das gesamte Vermögen ihrer Mutter. Dazu zählte natürlich auch die teure Eigentumswohnung in der anderen Stadt. Die Söhne weigerten sich strikt, die Immobilie an den trauernden Mann zurückzugeben. Schlimmer noch: Sie verkauften das Objekt sofort an einen fremden Käufer und behielten das viele Geld für sich. Der trauernde Mann fühlte sich zutiefst betrogen. Er zog vor Gericht und verlangte seine 210.000 Euro zurück. Die Söhne behaupteten stur, die Mutter habe das Geld bedingungslos geschenkt bekommen.

Die strenge rechtliche Trennlinie des Gerichts

Die Richter am Oberlandesgericht Hamm mussten nun eine sehr komplizierte juristische Frage klären. Handelte es sich um eine echte Schenkung oder um eine sogenannte unbenannte Zuwendung? Diese scheinbar kleine begriffliche Unterscheidung im Gesetz entscheidet am Ende über den kompletten Verlust oder den Erhalt Ihres Geldes.

Juristen sprechen nur dann von einer echten Schenkung, wenn jemand einen Vermögenswert aus purer Freigiebigkeit weggibt. Der Schenker knüpft absolut keine Erwartungen an sein Geschenk. Der Empfänger darf das Geld sofort völlig frei ausgeben oder verbrauchen. Bei Summen über zweihunderttausend Euro zwischen Partnern kommt eine solche reine Freigiebigkeit in der Realität fast nie vor. Niemand verschenkt derart viel Geld völlig grundlos.

Das Gericht wendet bei Liebespaaren daher fast immer das Prinzip der unbenannten Zuwendung an. Fachleute nennen dies auch eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung. Ein Partner gibt dem anderen das Geld, weil er die Beziehung aktiv fördern will. Er erwartet fest, dass die Partnerschaft auf Dauer hält. Er vertraut darauf, dass beide gemeinsam von der Investition profitieren. Die Richter in Hamm stellten noch etwas sehr Wichtiges klar. Diese strengen gesetzlichen Regeln gelten für verheiratete Paare und für unverheiratete Lebensgemeinschaften völlig identisch.

Die Zweckverfehlung rettet Ihr investiertes Geld

Das Gericht hörte in dem Prozess eine enge Freundin der Verstorbenen als Zeugin an. Sie bestätigte den ursprünglichen Plan des Paares vor Gericht absolut glaubhaft. Die Wohnung diente eindeutig der Altersvorsorge der Frau. Der Mann wollte seine Lebensgefährtin liebevoll vor finanziellen Nöten schützen, falls er zuerst stirbt.

Weil die Frau aber zuerst verstarb, konnte dieser Zweck niemals in Erfüllung gehen. Das Recht nennt diesen Vorgang eine rechtliche Zweckverfehlung. Da der eigentliche Hauptgrund für die Zahlung nachträglich wegfiel, durften die Erben das Vermögen auf keinen Fall behalten. Das Gesetz spricht in solchen Fällen von einer ungerechtfertigten Bereicherung. Fällt der tiefere Grund für eine Zahlung weg, fließt das Geld an den ursprünglichen Eigentümer zurück.

Die Richter urteilten absolut eindeutig und konsequent. Die erbenden Söhne mussten dem Mann die vollen 210.000 Euro ausnahmslos zurückzahlen. Da sie die Wohnung bereits verkauften, verlangte das Gericht den kompletten finanziellen Wertersatz von ihnen. Die Angehörigen durften sich nicht heimlich auf Kosten des fürsorglichen Lebensgefährten bereichern.

Vermeiden Sie typische und extrem teure Fehler

Das aktuelle Urteil schützt den überlebenden Partner enorm. Dennoch verdeutlicht der Fall das riesige finanzielle Risiko für Paare ohne Trauschein. Im Alltag tappen Liebende oft unbewusst in gefährliche juristische Fallen. Betrachten wir ein sehr typisches Beispiel aus der anwaltlichen Praxis.

Sie bauen gemeinsam ein Haus. Das Baugrundstück gehört jedoch rechtlich allein Ihrem Partner. Sie investieren all Ihre Ersparnisse in das teure Material und helfen jahrelang körperlich beim Bau. Verstirbt Ihr Partner plötzlich, erben vielleicht seine weit entfernten Verwandten das gesamte Haus. Sie stehen völlig mittellos auf der Straße. Sie müssen Ihr hart verdientes Geld in jahrelangen Gerichtsprozessen mühsam einklagen. Solche Verfahren kosten extrem viel Zeit, kosten unzählige Nerven und ruinieren oft beide Seiten finanziell. Mündliche Versprechen am heimischen Küchentisch besitzen vor Gericht kaum einen Wert. Das Gesetz verlangt handfeste, schriftliche Beweise.

Schützen Sie Ihre gemeinsame finanzielle Zukunft effektiv

Genau deshalb dürfen Sie Ihre persönliche und finanzielle Sicherheit niemals dem bloßen Zufall überlassen. Handeln Sie vorausschauend und klug, solange Sie und Ihr Partner gesund sind. Wenn Sie hohe Geldbeträge übertragen oder gemeinsam in teure Immobilien investieren, benötigen Sie zwingend wasserdichte Verträge.

Nehmen Sie für eine rechtssichere Prüfung und Begleitung Ihres individuellen Falles jederzeit Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Die Kanzlei Krau ist bundesweit tätig.

Kluge Werkzeuge für Ihre persönliche Sicherheit

Welche juristischen Instrumente helfen Ihnen nun ganz konkret weiter? Ihr Notar bietet Ihnen verschiedene, absolut sichere Lösungen an, die Sie sofort umsetzen können.

Wenn Sie Ihrem Partner eine Wohnung überschreiben, tragen Sie zwingend eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch ein. Diese clevere und wirksame Klausel entfaltet enorme rechtliche Kraft. Sie legt bindend fest: Stirbt der beschenkte Partner vor Ihnen, fällt die Immobilie automatisch an Sie zurück. Die gesetzlichen Erben haben dann überhaupt keine Chance, das Objekt heimlich zu verkaufen oder Geld von Ihnen zu fordern.

Zusätzlich regelt ein detaillierter Partnerschaftsvertrag Ihre gemeinsamen Finanzen perfekt. Darin legen Sie als Paar verbindlich fest, wem welche Investitionen wirklich gehören. Sie dokumentieren schriftlich, welchen klaren Zweck bestimmte Zahlungen im Detail erfüllen. Das erspart Ihnen später jegliche belastende Beweisnot vor einem Gericht. Die Richter müssen dann nicht mehr mühsam nachforschen, was Sie damals mündlich vereinbarten.

Verfassen Sie außerdem unbedingt ein rechtsgültiges Testament oder einen notariellen Erbvertrag. Ohne ein solches Testament erbt Ihr unverheirateter Partner laut deutschem Gesetz rein gar nichts von Ihnen. Setzen Sie ihn rechtzeitig als Erben ein oder gewähren Sie ihm zumindest ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrer gemeinsamen Immobilie. Nur so behält Ihr Partner sein geliebtes Zuhause.

Liebe und gegenseitiges Vertrauen bilden das wichtigste Fundament jeder guten Beziehung. Sie ersetzen jedoch niemals einen soliden juristischen Rahmen. Zeigen Sie wahre Verantwortung für Ihren geliebten Lebensgefährten. Klären Sie Ihre Fronten und sichern Sie Ihr gemeinsames Lebenswerk noch heute ab. So blicken Sie beruhigt und sicher in eine glückliche gemeinsame Zukunft.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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