
Ablauf eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens
Das aktienrechtliche Spruchverfahren dient der gerichtlichen Überprüfung und Festsetzung angemessener Ausgleichs- oder Abfindungsleistungen für außenstehende Aktionäre bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere bei Abschluss von Unternehmensverträgen (§§ 304, 305 AktG), Squeeze-out (§ 327f AktG) oder Umwandlungsmaßnahmen (§ 15 UmwG).
Die Verfahrensregeln finden sich im Spruchverfahrensgesetz (SpruchG), während die materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen im jeweiligen Spezialgesetz (z. B. AktG, UmwG) geregelt sind.
Die Literatur betont die Bedeutung des Spruchverfahrens als spezialisiertes Instrument zum Schutz der Minderheitsaktionäre und zur Entlastung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage von Bewertungsfragen.
In der Praxis ist das Verfahren oft langwierig, insbesondere wegen der Komplexität der Unternehmensbewertung.
Die Rechtsprechung bestätigt die zentrale Rolle des gerichtlichen Sachverständigengutachtens und die Möglichkeit der Antragsteller, substanzielle Bewertungsrügen vorzubringen.
Das Spruchverfahren ist ausschließlich auf die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleichs- und Abfindungsleistungen beschränkt; andere Einwände gegen die Strukturmaßnahme sind nicht Verfahrensgegenstand. Vergleiche zur Beendigung des Verfahrens sind möglich und in der Praxis häufig
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