Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Januar 10, 2026

Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

BFH, Urteil vom 3.7.2018 – VIII R 9/16

Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juli 2018 (Az. VIII R 9/16). Es geht um die Frage, wann Steuern verjähren, wenn man eine Selbstanzeige erstattet und die Steuerfahndung ermittelt.


Worum geht es in diesem Fall?

Stellen Sie sich vor, jemand hat über Jahre hinweg Geld im Ausland angelegt und die Zinsen dem Finanzamt nicht gemeldet. Das ist Steuerhinterziehung. Irgendwann bekommt die Steuerfahndung einen Tipp (zum Beispiel durch eine „Steuer-CD“). Die Betroffenen merken das und erstatten schnell eine Selbstanzeige, um einer Strafe zu entgehen.

Nun beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit: Wann verjährt die Steuer? Normalerweise darf das Finanzamt nach Ablauf einer gewissen Frist keine Steuern mehr fordern. Es gibt jedoch Regeln, die diese Frist „anhalten“ – man nennt das Ablaufhemmung. In diesem Fall stritten sich ein Ehepaar und das Finanzamt darüber, ob die Steuer für die Jahre 1996 und 1997 bereits verjährt war oder nicht.


Die Kernfrage: Wann stoppt die Verjährungsuhr?

Das Gesetz kennt verschiedene Gründe, warum die Verjährung gestoppt wird. Zwei davon sind hier wichtig:

1. Stopp durch Selbstanzeige (§ 171 Abs. 9 AO)

Wenn Sie eine Selbstanzeige abgeben, hat das Finanzamt ab diesem Moment noch genau ein Jahr Zeit, um einen neuen Steuerbescheid zu schicken. Diese Frist ist recht kurz.

2. Stopp durch Ermittlungen der Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO)

Wenn die Steuerfahndung mit Ermittlungen beginnt, bevor die Steuer verjährt ist, wird die Uhr ebenfalls angehalten. Dieser Stopp hält viel länger an: Die Verjährung tritt erst ein, wenn die Ergebnisse der Prüfung endgültig verarbeitet sind.

Der BFH musste entscheiden: Reicht es aus, wenn die Fahndung allgemein „irgendetwas“ macht, oder müssen die Ermittlungen ganz gezielt die alten Jahre betreffen?


Was im konkreten Fall geschah

Die heimliche Stiftung in Liechtenstein

Ein Ehepaar hatte in den 90er-Jahren ein Depot bei einer Stiftung in Liechtenstein. Die Zinsen daraus gaben sie in ihren Steuererklärungen für 1996 und 1997 nicht an. Erst viel später, im Jahr 2007, erhielt die Steuerfahndung Daten über dieses Depot.

Die Vorbereitungen der Fahndung

Die Fahnder schauten sich die Akten an und bereiteten eine Hausdurchsuchung vor. Sie prüften sogar schon einmal das Wohnhaus der Eheleute von außen. Aber: Sie nahmen noch keinen direkten Kontakt zum Ehepaar auf.

Die Selbstanzeige der Eheleute

Im Mai 2008 gaben die Eheleute eine detaillierte Nacherklärung für die Jahre 1996 und 1997 ab. Damit startete die einjährige Frist für das Finanzamt (siehe oben, Punkt 1). Diese Frist lief im Mai 2009 ab. Das Finanzamt schickte die geänderten Steuerbescheide aber erst im Juni 2010 – also eigentlich zu spät.

Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Das Argument des Finanzamts

Das Finanzamt sagte: „Das macht nichts! Die Steuerfahndung hat doch schon 2007 und 2008 ermittelt. Damit wurde die Verjährung nach Punkt 2 gestoppt. Deshalb durften wir die Bescheide auch noch 2010 schicken.“


Das Urteil: Warum der BFH dem Finanzamt widersprach

Der Bundesfinanzhof gab den Steuerzahlern teilweise recht und hob die vorherige Entscheidung des Finanzgerichts auf. Die Richter stellten zwei sehr wichtige Bedingungen auf:

Erste Bedingung: Es müssen echte Ermittlungen sein

Bloße Vorbereitungen reichen nicht aus. Dass ein Fahnder sich Akten ansieht oder ein Haus von außen betrachtet, um eine Durchsuchung zu planen, stoppt die Verjährung noch nicht. Es muss eine aktive Prüfung stattfinden, die über das Sammeln allgemeiner Informationen hinausgeht.

Zweite Bedingung: Die Ermittlung muss das richtige Jahr treffen

Das ist der entscheidende Punkt des Urteils: Wenn die Fahndung die Verjährung für das Jahr 1996 stoppen will, muss sie auch konkret für 1996 ermitteln.

Im vorliegenden Fall hatte die Prüferin im Jahr 2008 zwar Unterlagen angefordert, aber es war unklar, für welche Jahre genau. Wenn sie nur Unterlagen für neuere Jahre (z. B. ab 2002) verlangt hat, dann läuft die Verjährung für 1996 und 1997 einfach weiter. Nur weil man allgemein gegen jemanden ermittelt, stoppt das nicht automatisch die Verjährung für jedes Jahr in der Vergangenheit.

Wichtige Regel: Die spätere Steuerfestsetzung muss auf den Ermittlungen „beruhen“, die noch vor Ablauf der Verjährungsfrist begonnen haben.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Selbstanzeige allein reicht oft nicht: Wenn das Finanzamt nach einer Selbstanzeige zu lange braucht (länger als ein Jahr), kann die Steuer verjähren.
  • Fahndung als „Verlängerung“: Das Finanzamt kann die Frist retten, wenn die Steuerfahndung rechtzeitig mit der Arbeit beginnt.
  • Konkret muss es sein: Die Fahnder müssen vor Ablauf der Frist gezielte Schritte unternehmen, die genau die Jahre betreffen, um die es geht.
  • Beweislast: Das Finanzamt muss genau belegen können, wann welcher Beleg für welches Jahr angefordert wurde. Ein einfacher Vermerk im Kalender der Prüferin ohne Details reicht nicht aus.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Fall wurde an das Finanzamt München zurückverwiesen. Das Gericht dort muss nun genau prüfen: Hat die Prüferin im Jahr 2008 wirklich Unterlagen verlangt, die speziell die Jahre 1996 und 1997 betrafen?

  • Wenn ja, dann war der Steuerbescheid von 2010 rechtzeitig und die Eheleute müssen zahlen.
  • Wenn nein (wenn sie also erst 2009 damit anfing), dann ist für diese alten Jahre alles verjährt – trotz der Steuerhinterziehung.
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

kitten, cat, pet, feline, nature, animal, fur, kitty, domestic, domestic cat, cat portrait, animal world

Aufwendungsersatz für die Inobhutnahme eines Fundtiers durch die Fundbehörde

Januar 11, 2026
Aufwendungsersatz für die Inobhutnahme eines Fundtiers durch die FundbehördeBVerwG, Urteil vom 26.4.2018 – 3 C 7/16…
kitten, cat, pet, feline, nature, animal, fur, kitty, domestic, domestic cat, cat portrait, animal world

Aufwendungsersatz für Transport und Unterbringung eines Fundtiers in einem Tierheim

Januar 11, 2026
Aufwendungsersatz für Transport und Unterbringung eines Fundtiers in einem TierheimBVerwG, Urteil vom 26.4.2018 – 3 C 2…
proxy, proxy server, free proxy, online proxy, proxy site, proxy list, web proxy, web scraping, scraping, data scraping, instagram proxy, sneaker proxy, twitter proxy, facebook proxy, supreme bot proxy, residential proxy, residential ip, datacenter ip, web crawler, ip rotation, laptop, computer, internet, notebook, network, gray data, gray facebook, gray online, gray network, gray internet, gray web, gray social, gray media, gray server, proxy, proxy, proxy, proxy, proxy

Rechtmäßige Sperrung eines Social-Media-Kontos wegen Verlinkung zu „Hassrede-Artikel“

Januar 11, 2026
Rechtmäßige Sperrung eines Social-Media-Kontos wegen Verlinkung zu „Hassrede-Artikel“OLG München, Beschluss vom 17.9.2018 –&…