Ablehnungsgesuch gegen medizinischen Sachverständigen
OLG Frankfurt, 13.10.2025 – 3 W 6/25
Verfahrensgang
vorgehend LG Hanau, 21. Februar 2025, 3 O 1164/22, Beschluss
Worum geht es in diesem Fall? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 13. Oktober 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien vor einem Zivilgericht. Im Kern drehte sich der Streit um die Frage, ob ein ausgewählter medizinischer Gutachter neutral ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Eine der beiden Parteien, die Beklagte, glaubte, der Arzt sei befangen. Das Gericht sah das jedoch anders.
Die Vorgeschichte des Streits Der ursprüngliche Fall begann mit einer körperlichen Auseinandersetzung im Dezember 2018. Dabei verletzte sich der Kläger am rechten Handgelenk. Der Kläger fordert nun Schadenersatz, weil er angeblich wegen der Verletzung nicht arbeiten konnte und wichtige Prüfungen verpasst hat. Es geht um über 17.000 Euro Verdienstausfall.
Um zu klären, ob die Verletzung wirklich der Grund für den Ausfall war, bestellte das Landgericht einen medizinischen Sachverständigen. Zunächst wurde ein Arzt namens Herr K benannt. Dieser hatte jedoch keine Zeit. Daraufhin ernannte das Gericht Herrn L als neuen Gutachter. Herr L ist ein Oberarzt in einer Klinik für Unfallchirurgie.
Das Problem mit dem Gutachter Nachdem Herr L sein Gutachten geschrieben hatte, war die Beklagte unzufrieden. Sie stellte einen sogenannten „Befangenheitsantrag“. Das bedeutet, sie wollte den Gutachter ablehnen. Die Beklagte hatte dafür im Wesentlichen zwei Gründe:
Die Entscheidung des Gerichts Das Landgericht Hanau hatte den Antrag der Beklagten bereits abgelehnt. Dagegen legte die Beklagte Beschwerde ein. Der Fall landete deshalb beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter in Frankfurt haben nun endgültig entschieden: Der Gutachter darf bleiben. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Begründung der Richter Das Gericht hat seine Entscheidung sehr genau begründet. Die Richter erklärten in einfachen Worten, warum die Sorgen der Beklagten rechtlich nicht ausreichen, um den Gutachter abzulehnen. Hier sind die wichtigsten Punkte der Begründung:
Das Fazit Der Beschluss ist nun rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Beklagte muss die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren tragen. Der ursprüngliche Prozess um den Verdienstausfall und die verpassten Prüfungen wird nun mit dem Gutachten von Herrn L fortgesetzt. Das Gericht hat klargestellt: Misstrauen gegen einen Gutachter muss auf harten Fakten beruhen. Bloße Vermutungen oder Kritik an der Qualität seiner Arbeit reichen nicht aus, um ihn wegen Befangenheit abzulehnen.
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