Ablehnungsgesuch gegen medizinischen Sachverständigen

November 28, 2025

Ablehnungsgesuch gegen medizinischen Sachverständigen

OLG Frankfurt, 13.10.2025 – 3 W 6/25

Verfahrensgang

vorgehend LG Hanau, 21. Februar 2025, 3 O 1164/22, Beschluss

Zusammenfassung des Beschlusses vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Worum geht es in diesem Fall? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 13. Oktober 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien vor einem Zivilgericht. Im Kern drehte sich der Streit um die Frage, ob ein ausgewählter medizinischer Gutachter neutral ist oder ob er ausgetauscht werden muss. Eine der beiden Parteien, die Beklagte, glaubte, der Arzt sei befangen. Das Gericht sah das jedoch anders.

Die Vorgeschichte des Streits Der ursprüngliche Fall begann mit einer körperlichen Auseinandersetzung im Dezember 2018. Dabei verletzte sich der Kläger am rechten Handgelenk. Der Kläger fordert nun Schadenersatz, weil er angeblich wegen der Verletzung nicht arbeiten konnte und wichtige Prüfungen verpasst hat. Es geht um über 17.000 Euro Verdienstausfall.

Um zu klären, ob die Verletzung wirklich der Grund für den Ausfall war, bestellte das Landgericht einen medizinischen Sachverständigen. Zunächst wurde ein Arzt namens Herr K benannt. Dieser hatte jedoch keine Zeit. Daraufhin ernannte das Gericht Herrn L als neuen Gutachter. Herr L ist ein Oberarzt in einer Klinik für Unfallchirurgie.

Das Problem mit dem Gutachter Nachdem Herr L sein Gutachten geschrieben hatte, war die Beklagte unzufrieden. Sie stellte einen sogenannten „Befangenheitsantrag“. Das bedeutet, sie wollte den Gutachter ablehnen. Die Beklagte hatte dafür im Wesentlichen zwei Gründe:

  1. Die Nähe zum Kläger: Der Kläger war früher Patient in genau der Klinik, in der der Gutachter arbeitet. Der Gutachter hatte sogar einmal bei einer Operation am Handgelenk des Klägers als Assistent mitgewirkt. Die Beklagte meinte, der Arzt könne deswegen nicht neutral sein. Er würde eher wie ein behandelnder Arzt denken, der seinem Patienten glaubt, und nicht wie ein kritischer Prüfer.
  2. Qualität des Gutachtens: Die Beklagte fand das Gutachten schlecht. Sie behauptete, der Arzt habe einfach geglaubt, was der Kläger über seine Schmerzen gesagt hat, ohne es durch objektive Beweise zu belegen.

Die Entscheidung des Gerichts Das Landgericht Hanau hatte den Antrag der Beklagten bereits abgelehnt. Dagegen legte die Beklagte Beschwerde ein. Der Fall landete deshalb beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter in Frankfurt haben nun endgültig entschieden: Der Gutachter darf bleiben. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Ablehnungsgesuch gegen medizinischen Sachverständigen

Die Begründung der Richter Das Gericht hat seine Entscheidung sehr genau begründet. Die Richter erklärten in einfachen Worten, warum die Sorgen der Beklagten rechtlich nicht ausreichen, um den Gutachter abzulehnen. Hier sind die wichtigsten Punkte der Begründung:

  • Einmalige Behandlung ist kein Problem: Das Gesetz sagt nicht, dass ein Gutachter den Kläger niemals gesehen haben darf. Der Gutachter hat den Kläger nur ein einziges Mal bei einer Operation im Jahr 2021 als Assistent behandelt. Er hatte dabei keine eigene Verantwortung. Außerdem liegt diese Operation zeitlich weit nach dem Unfall von 2018, um den es im Prozess eigentlich geht. Das Gericht sagt: Nur weil ein Arzt jemanden einmal kurz behandelt hat, ist er nicht automatisch parteiisch. Es müsste eine enge, persönliche Beziehung oder eine lange Behandlungsdauer vorliegen. Das war hier nicht der Fall.
  • Der Einwand kam zu spät: Die Beklagte wusste schon sehr früh, dass der Gutachter in der Klinik arbeitet, in der der Kläger behandelt wurde. Sie hätte sich sofort beschweren müssen, als der Arzt ernannt wurde. Wer zu lange wartet, verliert das Recht, diesen Punkt später noch vorzubringen. Das nennt man im Recht „Verfristung“.
  • Fehler im Gutachten sind keine Befangenheit: Dies ist ein sehr wichtiger Punkt für das Gericht. Selbst wenn ein Gutachten fachliche Mängel hat, heißt das nicht, dass der Arzt „böse Absichten“ hat oder parteiisch ist. Ein Gutachter kann sich irren oder schlampig arbeiten, ohne befangen zu sein. Wenn ein Gutachten Fehler hat oder unvollständig ist, gibt es andere Wege, das zu klären. Das Gericht kann den Arzt auffordern, sein Gutachten zu ergänzen oder Fragen dazu zu beantworten. Man kann ihn aber deswegen nicht einfach als befangen ablehnen. Mangelnde Sorgfalt trifft beide Parteien gleich und ist kein Beweis für Parteilichkeit.
  • Subjektive Angaben des Patienten: Dass ein Arzt die Schmerzschilderungen eines Patienten ernst nimmt, ist normal. Auch ein Gutachter darf diese Angaben als Basis nehmen. Wenn die Beklagte meint, diese Angaben seien falsch, muss das Gericht das im weiteren Verlauf des Prozesses prüfen. Es ist aber kein Grund, den Experten wegen Befangenheit zu feuern.

Das Fazit Der Beschluss ist nun rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Beklagte muss die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren tragen. Der ursprüngliche Prozess um den Verdienstausfall und die verpassten Prüfungen wird nun mit dem Gutachten von Herrn L fortgesetzt. Das Gericht hat klargestellt: Misstrauen gegen einen Gutachter muss auf harten Fakten beruhen. Bloße Vermutungen oder Kritik an der Qualität seiner Arbeit reichen nicht aus, um ihn wegen Befangenheit abzulehnen.

RA und Notar Krau

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