Abschluss einer Auslandskrankenversicherung
Ein krankheitsbedingter Notfall im Ausland kann schnell zu einer doppelten Belastung werden: zur Sorge um die Gesundheit kommt die Unsicherheit bezüglich der anfallenden Kosten und des Versicherungsschutzes hinzu.
Für Laien ist es daher essenziell, die typischen Schritte zu kennen, um den eigenen Versicherungsschutz – sei es über die gesetzliche oder eine private Auslandskrankenversicherung – nicht zu gefährden. Das A und O ist dabei Vorbereitung und schnelle, korrekte Kommunikation.
Bevor Sie überhaupt verreisen, legen Sie den Grundstein für einen stressfreien Umgang mit einer möglichen Erkrankung.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet im EU-Ausland und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen zwar über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Allerdings werden in der Regel nur die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung im jeweiligen Urlaubsland für dort gesetzlich Versicherte anfallen würden.
Die Differenz – oft sehr hoch, da Sie als Ausländer im Ausland oft als Privatpatient gelten – und vor allem der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Deutschland sind nicht abgedeckt. Eine private Auslandskrankenversicherung ist deshalb für jede Reise dringend ratsam, oft für wenig Geld als Jahrespolice erhältlich.
Prüfen Sie vorab genau den Geltungsbereich (weltweit, mit oder ohne USA/Kanada), die maximale Reisedauer pro Einzelreise und die enthaltenen Leistungen (z. B. Krankenrücktransport).
Führen Sie immer die EHIC, die Versicherungskarte Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung, deren Notfallnummer (24h-Service) und Ihre Policennummer mit sich. Speichern Sie diese Informationen auch digital auf dem Handy.
Bei leichten Beschwerden (Kopfschmerzen, Magenverstimmung) können Sie sich oft selbst behelfen, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen.
Klären Sie ab, ob bestimmte Impfungen oder Vorsorgemaßnahmen notwendig sind.
Sollten Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, sind die ersten Schritte entscheidend, um den Versicherungsschutz zu sichern.
Bei geringfügigen Erkrankungen können Sie zunächst eine lokale Apotheke aufsuchen oder Ihre Reiseapotheke nutzen. Dokumentieren Sie aber auch hier alle Ausgaben.
Mittlere bis schwere Erkrankungen/Unfälle: Dies ist der wichtigste Schritt: Rufen Sie umgehend die 24-Stunden-Notrufzentrale Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung an.
Die Mitarbeiter sind auf solche Fälle spezialisiert, sprechen in der Regel Deutsch und können Ihnen sofort helfen.
Sie nennen Ihnen geeignete Ärzte oder Krankenhäuser vor Ort.
Sie klären im Falle eines stationären Aufenthalts die Kostenübernahme direkt mit der Klinik ab. Dadurch müssen Sie hohe Summen nicht selbst vorstrecken.
Organisieren Sie niemals einen Krankenrücktransport auf eigene Faust! Stimmen Sie diesen immer vorher mit der Notrufzentrale ab, da die Versicherung sonst die Kostenübernahme verweigern kann.
Wahl des Arztes/Krankenhauses: In der Regel werden Sie im Ausland als Privatpatient behandelt. Im EU-Ausland können Sie versuchen, einen Arzt zu finden, der direkt über die EHIC abrechnet. Mit einer privaten Auslandskrankenversicherung suchen Sie idealerweise einen Arzt oder ein Krankenhaus auf, das Ihnen die Versicherung empfohlen hat.
Vorkasse: Bei ambulanten Behandlungen (einfacher Arztbesuch) müssen Sie die Kosten meist vor Ort selbst bezahlen.
Originalbelege sammeln: Bestehen Sie unbedingt auf einer detaillierten Rechnung (Original!), einem ärztlichen Bericht/Attest und Rezepten in einer verständlichen Sprache (Englisch oder Deutsch, wenn möglich). Achten Sie darauf, dass folgende Angaben enthalten sind:
Name und Anschrift des Patienten und des Behandlers/Krankenhauses.
Datum der Behandlung.
Genaue Diagnose und detaillierte Auflistung der Einzelleistungen (z. B. Untersuchung, Medikamente, Injektion).
Bezeichnung der verwendeten Währung.
Meldung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse (bei Arbeitsunfähigkeit)
Werden Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig krank, müssen Sie unverzüglich (telefonisch oder per E-Mail) Ihren Arbeitgeber und zusätzlich Ihre deutsche Krankenkasse (GKV) informieren.
Sie müssen ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit im Ausland einholen und es so schnell wie möglich (oft innerhalb von 7 Tagen) an Ihren Arbeitgeber und die GKV schicken. Dieses Attest muss die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bestätigen – idealerweise in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Nur durch die fristgerechte Meldung und das Attest behalten Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bzw. Krankengeld) und können die verlorenen Urlaubstage später nachholen. Ohne diese Schritte gilt der Urlaub als genommen und der Versicherungsschutz bei der GKV kann gefährdet sein.
Nach der Heimreise folgt der letzte, aber notwendige Schritt zur Wahrung des Versicherungsschutzes.
Reichen Sie die gesammelten Originalrechnungen, Belege und Atteste zusammen mit dem ausgefüllten Schadenformular umgehend bei Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung ein. Bei einer Behandlung über die EHIC reichen Sie die Belege bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Achten Sie darauf, dass Sie dieselben Rechnungen nicht bei beiden Versicherungen (GKV und privat) zur vollen Erstattung einreichen. Ihre private Versicherung gleicht in der Regel die Differenz aus, die nach der Erstattung durch die GKV (falls zutreffend) verbleibt.
Der Schlüssel liegt in der Vorsorge (Abschluss einer Auslandskrankenversicherung!), der sofortigen Kontaktaufnahme zur Notrufzentrale der Auslandskrankenversicherung bei schwereren Fällen und der sorgfältigen Dokumentation aller Behandlungen und Kosten. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz umfassend greift und Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben.