Abstammung und gesetzliche Erbfolge des Abkömmlings

Mai 31, 2025

Abstammung und gesetzliche Erbfolge des Abkömmlings

Selbst als erfahrener Jurist weiß ich, dass komplizierte Rechtstexte schnell Kopfzerbrechen bereiten können. Mein Ziel ist es, Ihnen wichtige Themen rund um die Abstammung so zu erklären, dass Sie sie mühelos verstehen. Schließlich hat das Thema „Abstammung“ weitreichende Folgen, besonders im Erbrecht.


Wer ist die Mutter eines Kindes?

Im deutschen Recht ist die Sache klar: Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat. Das steht so in § 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eizelle von dieser Frau stammt oder von einer anderen. Selbst wenn das Kind biologisch nicht von ihr ist, weil eine andere Frau die Eizelle gespendet hat, bleibt die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, die rechtliche Mutter.

Das Gesetz sieht hier auch keine Möglichkeit vor, die Mutterschaft später anzufechten. Auch eine „Mitmutterschaft“ – also zwei rechtliche Mütter – ist in Deutschland bisher nicht vorgesehen.


Gleichgeschlechtliche Ehe und Mutterschaft

Seit der Einführung der Ehe für alle stellt sich die Frage, ob die Ehefrau der gebärenden Mutter automatisch als zweiter Elternteil, also als „Mitmutter“, gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das abgelehnt. Der BGH sagte klar, dass der Gesetzgeber diese Situation nicht übersehen hat und es daher keine Lücke im Gesetz gibt, die man einfach so füllen könnte.

Außerdem geht das Gesetz, das die Vaterschaft regelt, davon aus, dass der Ehemann der biologische Vater des Kindes ist. Bei zwei Frauen kann es aber von vornherein keine biologische Abstammung der Ehefrau geben.

Daher gilt: Die Ehefrau der Mutter kann nur durch eine Adoption die rechtliche Elternstellung erlangen.


Leihmutterschaft und Wunsch-Eltern im Ausland

In manchen anderen Ländern können die sogenannten „Wunsch-Eltern“ – also die Eltern, die sich ein Kind wünschen, das von einer Leihmutter ausgetragen wird – rechtlich als Eltern anerkannt werden. Das geschieht entweder durch eine gerichtliche Entscheidung, ein Gesetz oder einen Eintrag in ein Register.

Ob eine solche im Ausland begründete Elternschaft auch in Deutschland anerkannt wird, ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Wenn sie aber anerkannt wird, hat das auch Auswirkungen auf das Erbrecht des Kindes.


Wer ist der Vater eines Kindes?

Auch hier ist das deutsche Recht eindeutig: Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Das besagt § 1592 Nr. 1 BGB.

Was passiert, wenn der Ehemann vor der Geburt stirbt? Wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren wird, gilt er in der Regel trotzdem als Vater. Das Gleiche gilt, wenn die Mutter vor der Geburt stirbt und das Kind durch medizinische Maßnahmen zur Welt kommt.


Scheidung und Vaterschaft

Eine Scheidung oder Aufhebung der Ehe nach der Geburt des Kindes ändert nichts an der bereits bestehenden Vaterschaft durch die Ehe. Nur für Kinder, die aus einer sogenannten „Nichtehe“ stammen – also einer Ehe, die nie gültig war – gilt diese Regelung nicht.


Vaterschaft anfechten – Wann geht das?

Die Vaterschaft durch die Ehe besteht so lange, bis gerichtlich festgestellt wird, dass der Ehemann nicht der Vater ist. Das nennt man Vaterschaftsanfechtung. Auch für das Erbrecht gilt: Ohne eine erfolgreiche Anfechtung kann das Kind nicht vom Erbe des Ehemannes oder dessen Verwandten ausgeschlossen werden.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Ehepaar der künstlichen Befruchtung mit einer Samenspende eines Dritten zugestimmt haben, können Sie die Vaterschaft später nicht anfechten.

In bestimmten Fällen kann aber auch der Samenspender die Vaterschaft des Ehemannes anfechten, wenn zum Beispiel der Ehemann der Samenspende nicht zugestimmt hat.

Wenn gerichtlich festgestellt wird, dass der Ehemann nicht der Vater ist, gilt dies rückwirkend ab der Geburt des Kindes. Das Kind hat dann kein gesetzliches Erbrecht mehr nach dem Ehemann.

Abstammung und gesetzliche Erbfolge des Abkömmlings


Vaterschaft durch Anerkennung

Ein Mann kann die Vaterschaft auch anerkennen. Dafür braucht er aber die Zustimmung der Mutter. Wenn die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht hat, muss auch das Kind zustimmen.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur möglich, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war. War sie verheiratet, muss zuerst die Vaterschaft des Ehemanns gerichtlich angefochten und die Nicht-Vaterschaft festgestellt werden. Eine Ausnahme gibt es: Wenn die Scheidung bereits beantragt wurde, bevor das Kind geboren ist, hat eine Vaterschaftsanerkennung unter bestimmten Umständen Vorrang vor der Vaterschaft durch die Ehe.


Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Früher konnte eine Behörde die Vaterschaft anfechten, wenn der Verdacht bestand, dass die Anerkennung nur dazu diente, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese Regelung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

Heute gibt es ein Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft. Bei Verdacht darf die Vaterschaftsanerkennung nicht beurkundet werden. Wenn feststeht, dass die Anerkennung missbräuchlich ist, wird die Beurkundung abgelehnt.


Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung

Wenn keine Vaterschaft durch Ehe oder Anerkennung besteht, kann die Vaterschaft auch gerichtlich festgestellt werden. Das passiert oft, wenn der biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will. Zuvor muss aber eine bestehende Vaterschaft (durch Ehe oder Anerkennung) angefochten und entkräftet werden.


Besonderheiten bei Samenspende

Wenn ein Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung mit gespendetem Samen gezeugt wurde, kann der Samenspender nicht als Vater des Kindes festgestellt werden. Diese Regelung soll den Samenspender vor erbrechtlichen Ansprüchen schützen. Für nicht ärztlich unterstützte künstliche Befruchtungen gilt dieser Schutz nicht.


Vaterschaft nach dem Tod

Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kann auch nach dem Tod des Kindes oder des Vaters erfolgen. Das Kind kann dann durch eine solche Feststellung das gesetzliche Erbrecht nach dem Vater erlangen, auch wenn der Vater schon verstorben ist. Dafür gibt es keine zeitliche Begrenzung. Auch der Vater oder seine Verwandten können nach dem Tod des Kindes durch eine Vaterschaftsfeststellung ein Erbrecht nach dem Kind erhalten.


Ich hoffe, dieser Überblick hat Ihnen geholfen, das komplexe Thema der Abstammung besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Juristen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

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