Abtretung Geschäftsanteil – Schenkung § 7 VIII 1 ErbStG – Wert der Bereicherung – FG Sachsen 8 K 34/21 – Urteil vom 06.05.2021
Das Finanzgericht Sachsen hat in einem Streit über Schenkungsteuerbescheide entschieden, dass die Abtretung eines Geschäftsanteils an eine GmbH als Schenkung gilt.
Die Miterben, die den Anteil an die Gesellschaft verkauften, wurden zur Zahlung der Schenkungssteuer verpflichtet.
Das Gericht stellte fest, dass die Vermögensverschiebung eine Schenkung darstellt und die Werterhöhung der Anteile besteuert werden muss.
Die Klage des Klägers wurde abgewiesen, die Revision zugelassen.
Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils als Schenkung ist ein Vorgang, bei dem ein Gesellschafter seinen Anteil an einer GmbH unentgeltlich auf eine andere Person überträgt. Dies kann beispielsweise im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder Unternehmensnachfolge geschehen.
Rechtliche Grundlagen
Schenkungsteuerliche Behandlung
Voraussetzungen und Ablauf
Besonderheiten bei der Übertragung von GmbH-Anteilen
Fazit
Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils als Schenkung ist ein wirksames Instrument zur Unternehmensnachfolge oder Vermögensübertragung. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten und sich im Zweifel von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.