Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten
LG Krefeld, Az.: 1 S 68/17, Urteil vom 20.04.2018
Dieses Gerichtsurteil des Landgerichts Krefeld (Az.: 1 S 68/17) ist für Gartenbesitzer und Nachbarn von großer Bedeutung. Es klärt wichtige Fragen darüber, was man tun muss, wenn Bäume über die Grenze wachsen und wann herabfallendes Laub oder Nadeln hingenommen werden müssen.
Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Entscheidung und die rechtlichen Hintergründe in einfachen Worten.
Zwei Nachbarn in Krefeld stritten sich über drei verschiedene Pflanzen, die auf dem Grundstück des einen (Beklagter) wuchsen, aber über die Grenze auf das Grundstück der anderen (Klägerin) ragten:
Die Klägerin wollte, dass alle überhängenden Äste abgeschnitten werden. Der Besitzer der Bäume weigerte sich jedoch.
Das Landgericht Krefeld fällte ein differenziertes Urteil. Es gab der Klägerin nur teilweise recht.
Das Gericht prüfte hier zwei wichtige Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Normalerweise darf man verlangen, dass Äste abgeschnitten werden, wenn sie die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Das Gericht sagte hier aber: Die Äste der Douglasie hängen in über 3 Metern Höhe. Sie stören dort oben niemanden beim Gehen oder Fahren. Dass Nadeln herunterfallen, ist laut Gericht nur eine „indirekte“ Folge. Das Gesetz meint mit „Beeinträchtigung“ aber eher den Ast selbst – zum Beispiel, wenn man gegen ihn stößt oder er den Bau einer Garage verhindert.
Die Klägerin beschwerte sich über zwei Biotonnen Nadeln pro Jahr. Das Gericht entschied jedoch:
Beim Walnussbaum im hinteren Garten sah die Sache anders aus. Hier gab das Gericht der Klägerin recht.
Die Äste des Walnussbaums hingen so tief und dicht, dass sie die eigenen Pflanzen der Klägerin (ihre Koniferen) berührten. Dadurch hatten die Koniferen keinen Platz mehr zum Wachsen. Das ist eine direkte Beeinträchtigung des Eigentums, die man nicht hinnehmen muss.
Der Nachbar behauptete, die Äste hingen schon so lange herüber, dass der Anspruch auf Kürzung verjährt sei (also zeitlich abgelaufen). Das Gericht widersprach deutlich:
Aus diesem Urteil lassen sich hilfreiche Tipps für den Alltag ableiten:
Wenn Äste herüberragen, dürfen Sie diese nicht einfach sofort selbst abschneiden. Sie müssen dem Nachbarn erst eine angemessene Frist setzen, damit er es selbst tun kann.
Selbst wenn ein Gericht sagt, der Baum muss weg oder gekürzt werden, haben Städte oft eigene Regeln (Baumschutzsatzungen). In diesem Fall hatte die Stadt Krefeld beim Walnussbaum keine Einwände, bei der Douglasie hätte sie einen radikalen Rückschnitt jedoch eventuell verboten. Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde.
In einer grünen Wohngegend müssen Sie eine gewisse Menge an Laub, Nadeln oder Pollen vom Nachbarn akzeptieren. Nur wenn der Dreck so extrem ist, dass er zum Beispiel das Dach beschädigt oder die Nutzung des Gartens unmöglich macht, haben Sie Aussicht auf Erfolg vor Gericht.
| Situation | Anspruch auf Rückschnitt? | Grund |
| Ast blockiert die Einfahrt | Ja | Direkte Behinderung |
| Ast drückt gegen eigenen Baum | Ja | Störung des Wachstums |
| Nadeln fallen auf den Boden | Meistens Nein | Ortsübliche Einwirkung |
| Ast hängt sehr hoch und stört nicht | Nein | Keine Beeinträchtigung |
Wenn Sie sich über die Bäume Ihres Nachbarn ärgern, prüfen Sie zuerst: Stört der Ast an sich (weil er im Weg ist) oder stört nur das Laub? Bei Laub haben Sie oft schlechte Karten, es sei denn, die Menge ist unzumutbar groß für Ihre Gegend. Wenn der Ast aber Ihre eigenen Pflanzen am Wachsen hindert oder gegen Ihre Hauswand schlägt, muss der Nachbar handeln.
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