Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten

Januar 2, 2026

Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten

LG Krefeld, Az.: 1 S 68/17, Urteil vom 20.04.2018

Dieses Gerichtsurteil des Landgerichts Krefeld (Az.: 1 S 68/17) ist für Gartenbesitzer und Nachbarn von großer Bedeutung. Es klärt wichtige Fragen darüber, was man tun muss, wenn Bäume über die Grenze wachsen und wann herabfallendes Laub oder Nadeln hingenommen werden müssen.

Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Entscheidung und die rechtlichen Hintergründe in einfachen Worten.


Der Kern des Streits: Was war passiert?

Zwei Nachbarn in Krefeld stritten sich über drei verschiedene Pflanzen, die auf dem Grundstück des einen (Beklagter) wuchsen, aber über die Grenze auf das Grundstück der anderen (Klägerin) ragten:

  1. Eine Douglasie (Nadelbaum): Ihre Äste ragten über 5 Meter weit über die Einfahrt der Klägerin. Die Klägerin ärgerte sich über die vielen Nadeln und Zapfen, die sie ständig wegkehren musste.
  2. Ein Kirschlorbeer: Dieser Busch wuchs etwa 50 cm über die Grenze. Seine Früchte fielen auf das Pflaster der Nachbarin.
  3. Ein Walnussbaum: Dessen Äste ragten bis zu 4 Meter in den Garten der Klägerin hinein und bedrängten dort ihre eigenen Pflanzen (Koniferen).

Die Klägerin wollte, dass alle überhängenden Äste abgeschnitten werden. Der Besitzer der Bäume weigerte sich jedoch.


Die Entscheidung des Gerichts im Überblick

Das Landgericht Krefeld fällte ein differenziertes Urteil. Es gab der Klägerin nur teilweise recht.

  • Der Walnussbaum muss beschnitten werden: Der Nachbar wurde verurteilt, alle Äste zu entfernen, die über die Grenze ragen.
  • Die Douglasie darf bleiben: Hier muss der Nachbar nichts unternehmen. Die Klägerin muss die Nadeln und Zapfen dulden.
  • Der Kirschlorbeer: Hier hatte der Nachbar während des Prozesses bereits selbst geschnitten, sodass dieser Teil des Streits erledigt war.

Warum darf die Douglasie bleiben?

Das Gericht prüfte hier zwei wichtige Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Keine direkte Beeinträchtigung durch die Äste (§ 910 BGB)

Normalerweise darf man verlangen, dass Äste abgeschnitten werden, wenn sie die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Das Gericht sagte hier aber: Die Äste der Douglasie hängen in über 3 Metern Höhe. Sie stören dort oben niemanden beim Gehen oder Fahren. Dass Nadeln herunterfallen, ist laut Gericht nur eine „indirekte“ Folge. Das Gesetz meint mit „Beeinträchtigung“ aber eher den Ast selbst – zum Beispiel, wenn man gegen ihn stößt oder er den Bau einer Garage verhindert.

Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten

Laub und Nadeln sind „ortsüblich“ (§ 906 BGB)

Die Klägerin beschwerte sich über zwei Biotonnen Nadeln pro Jahr. Das Gericht entschied jedoch:

  • Kein echter Schaden: Nadeln verursachen zwar Arbeit beim Fegen, aber sie machen nichts kaputt.
  • Wenig Aufwand: Umgerechnet ist das nur etwa ein Eimer voll Nadeln pro Woche. Das ist für einen Grundstücksbesitzer zumutbar.
  • Die Wohngegend zählt: Die Häuser stehen in einem Stadtteil namens „Forstwald“. Wie der Name schon sagt, gibt es dort sehr viele Bäume. Wer dort wohnt, muss damit rechnen, dass Nadeln von Nachbarbäumen herüberwehen. Das nennt man „Ortsüblichkeit“.

Warum muss der Walnussbaum beschnitten werden?

Beim Walnussbaum im hinteren Garten sah die Sache anders aus. Hier gab das Gericht der Klägerin recht.

Direkte Störung der eigenen Pflanzen

Die Äste des Walnussbaums hingen so tief und dicht, dass sie die eigenen Pflanzen der Klägerin (ihre Koniferen) berührten. Dadurch hatten die Koniferen keinen Platz mehr zum Wachsen. Das ist eine direkte Beeinträchtigung des Eigentums, die man nicht hinnehmen muss.

Das Argument der Verjährung zieht nicht

Der Nachbar behauptete, die Äste hingen schon so lange herüber, dass der Anspruch auf Kürzung verjährt sei (also zeitlich abgelaufen). Das Gericht widersprach deutlich:

  • Ein Baum wächst jeden Tag weiter.
  • Damit entsteht die Störung jeden Tag „neu“ oder wird schlimmer.
  • Solange der Baum aktiv über die Grenze wächst, kann man immer wieder verlangen, dass er zurückgeschnitten wird.

Wichtige Regeln für Sie als Nachbar

Aus diesem Urteil lassen sich hilfreiche Tipps für den Alltag ableiten:

1. Das Selbsthilferecht

Wenn Äste herüberragen, dürfen Sie diese nicht einfach sofort selbst abschneiden. Sie müssen dem Nachbarn erst eine angemessene Frist setzen, damit er es selbst tun kann.

2. Die Baumschutzsatzung beachten

Selbst wenn ein Gericht sagt, der Baum muss weg oder gekürzt werden, haben Städte oft eigene Regeln (Baumschutzsatzungen). In diesem Fall hatte die Stadt Krefeld beim Walnussbaum keine Einwände, bei der Douglasie hätte sie einen radikalen Rückschnitt jedoch eventuell verboten. Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde.

3. Geduldsflicht bei Laub

In einer grünen Wohngegend müssen Sie eine gewisse Menge an Laub, Nadeln oder Pollen vom Nachbarn akzeptieren. Nur wenn der Dreck so extrem ist, dass er zum Beispiel das Dach beschädigt oder die Nutzung des Gartens unmöglich macht, haben Sie Aussicht auf Erfolg vor Gericht.

Tabelle: Wann muss geschnitten werden?

SituationAnspruch auf Rückschnitt?Grund
Ast blockiert die EinfahrtJaDirekte Behinderung
Ast drückt gegen eigenen BaumJaStörung des Wachstums
Nadeln fallen auf den BodenMeistens NeinOrtsübliche Einwirkung
Ast hängt sehr hoch und stört nichtNeinKeine Beeinträchtigung

Zusammenfassung für die Praxis

Wenn Sie sich über die Bäume Ihres Nachbarn ärgern, prüfen Sie zuerst: Stört der Ast an sich (weil er im Weg ist) oder stört nur das Laub? Bei Laub haben Sie oft schlechte Karten, es sei denn, die Menge ist unzumutbar groß für Ihre Gegend. Wenn der Ast aber Ihre eigenen Pflanzen am Wachsen hindert oder gegen Ihre Hauswand schlägt, muss der Nachbar handeln.

RA und Notar Krau

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