Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Mai 30, 2022

Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des Finanzgerichts Kassel (FG) im Fall 1 K 1059/14 betrifft die Abziehbarkeit von verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer.

Der Kläger hatte Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, die sich auf das Erbe seines verstorbenen Vaters bezogen.

Obwohl diese Ansprüche bereits verjährt waren, beantragte er ihre Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer.

Das FG urteilte, dass nach Eintritt der Verjährung die Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs nicht mehr möglich ist. Es stützte seine Entscheidung auf verschiedene rechtliche Grundlagen:

  1. Nachlassverbindlichkeiten gemäß Paragraf 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG umfassen auch Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen.
  2. Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wirkt auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurück, stellt also ein rückwirkendes Ereignis dar.
  3. Verstirbt der Pflichtteilsverpflichtete vor Erfüllung des Anspruchs, geht die Verbindlichkeit auf dessen Erben über.
  4. Jedoch kann ein verjährter Pflichtteilsanspruch nicht mehr als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.

Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Das FG argumentierte, dass die Verjährung dazu führt, dass der Pflichtteilsverpflichtete nicht mehr rechtlich verpflichtet ist, den Anspruch zu erfüllen.

Daher fehlt es an einer wirtschaftlichen Belastung für den Erben, die Voraussetzung für den Abzug als Nachlassverbindlichkeit ist.

Das Gericht ließ die Revision zu, um zur Fortbildung des Rechts beizutragen.

Insgesamt entschied das FG, die Klage des Klägers abzuweisen und ihn zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung
  2. Tatbestand
  3. Gründe
  4. 3.1 Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer
  5. 3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Entscheidung des FG Kassel
  6. 3.1.2 Eintritt der Verjährung und Folgen
  7. 3.2 Rechtsprechung und Literaturmeinungen
  8. 3.2.1 BFH-Urteile und Kommentare
  9. 3.2.2 Meinungen zur Verjährung und Abziehbarkeit
  10. 3.3 Senatsbegründung und Entscheidung
  11. 3.3.1 Zweifel an der Abziehbarkeit verjährter Pflichtteilsansprüche
  12. 3.3.2 Rechtliche und moralische Erwägungen
  13. 3.3.3 Konkrete Konstellation im vorliegenden Fall
  14. Kostenentscheidung
  15. Revision
RA und Notar Krau

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