Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Mai 30, 2022

Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Die Entscheidung des Finanzgerichts Kassel (FG) im Fall 1 K 1059/14 betrifft die Abziehbarkeit von verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer.

Der Kläger hatte Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, die sich auf das Erbe seines verstorbenen Vaters bezogen.

Obwohl diese Ansprüche bereits verjährt waren, beantragte er ihre Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer.

Das FG urteilte, dass nach Eintritt der Verjährung die Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs nicht mehr möglich ist. Es stützte seine Entscheidung auf verschiedene rechtliche Grundlagen:

  1. Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG umfassen auch Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen.
  2. Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wirkt auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurück, stellt also ein rückwirkendes Ereignis dar.
  3. Verstirbt der Pflichtteilsverpflichtete vor Erfüllung des Anspruchs, geht die Verbindlichkeit auf dessen Erben über.
  4. Jedoch kann ein verjährter Pflichtteilsanspruch nicht mehr als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.

Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer – FG Kassel 1 K 1059/14

Das FG argumentierte, dass die Verjährung dazu führt, dass der Pflichtteilsverpflichtete nicht mehr rechtlich verpflichtet ist, den Anspruch zu erfüllen.

Daher fehlt es an einer wirtschaftlichen Belastung für den Erben, die Voraussetzung für den Abzug als Nachlassverbindlichkeit ist.

Das Gericht ließ die Revision zu, um zur Fortbildung des Rechts beizutragen.

Insgesamt entschied das FG, die Klage des Klägers abzuweisen und ihn zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusammenfassung
  2. Tatbestand
  3. Gründe
  4. 3.1 Abziehbarkeit von geltend gemachten verjährten Pflichtteilsansprüchen als Nachlassverbindlichkeit bei Erbschaftsteuer
  5. 3.1.1 Rechtliche Grundlagen und Entscheidung des FG Kassel
  6. 3.1.2 Eintritt der Verjährung und Folgen
  7. 3.2 Rechtsprechung und Literaturmeinungen
  8. 3.2.1 BFH-Urteile und Kommentare
  9. 3.2.2 Meinungen zur Verjährung und Abziehbarkeit
  10. 3.3 Senatsbegründung und Entscheidung
  11. 3.3.1 Zweifel an der Abziehbarkeit verjährter Pflichtteilsansprüche
  12. 3.3.2 Rechtliche und moralische Erwägungen
  13. 3.3.3 Konkrete Konstellation im vorliegenden Fall
  14. Kostenentscheidung
  15. Revision

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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