Abzug des Freibetrages für Erwerbstätige bei Bezug von Krankengeld im bestehenden Angestelltenverhältnis
Gericht: OLG Karlsruhe Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 20.10.2025
Aktenzeichen: 20 WF 109/25
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2025:1020.20WF109.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Es geht dabei um das Thema Verfahrenskostenhilfe. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Man bekommt sie, wenn man sich einen Prozess vor Gericht nicht leisten kann.
In diesem speziellen Fall ging es um einen Mann, der sich scheiden lassen wollte. Er hatte beim Familiengericht einen Antrag auf diese Hilfe gestellt. Der Streitpunkt war, wie viel Geld der Mann monatlich zurückzahlen muss. Dabei spielte es eine entscheidende Rolle, dass der Mann krankgeschrieben war und Krankengeld bezog.
Der Mann ist Angestellter bei einer Firma, war aber zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens krank. Deshalb bekam er keinen Lohn mehr, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. Er beantragte finanzielle Hilfe für sein Scheidungsverfahren.
Das erste Gericht, das Amtsgericht Schwetzingen, hatte ihm diese Hilfe zwar bewilligt. Allerdings entschied das Gericht, dass der Mann jeden Monat 113 Euro in Raten zurückzahlen müsse.
Das Amtsgericht rechnete so:
Der Mann war mit dieser Rechnung nicht einverstanden. Er legte Beschwerde ein. Er sagte dem Gericht: „Ich bin zwar krank und bekomme Krankengeld, aber ich bin immer noch angestellt.“
Sein Argument war wichtig. Er forderte, dass das Gericht einen weiteren Freibetrag abzieht. Das ist der sogenannte Freibetrag für Erwerbstätige. Dieser Bonus beträgt aktuell 282 Euro.
Das Amtsgericht hatte diesen Bonus nicht berücksichtigt. Die Begründung war vermutlich, dass der Mann ja gerade nicht arbeitet und deshalb keine arbeitsbedingten Kosten hat. Der Mann sah das anders und zog vor das nächsthöhere Gericht, das Oberlandesgericht in Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Mann Recht. Die Richter entschieden, dass der Beschluss des Amtsgerichts geändert werden muss.
Das Ergebnis: Der Mann muss keine monatlichen Raten zahlen. Die Anordnung zur Ratenzahlung wurde komplett gestrichen. Er bekommt die Verfahrenskostenhilfe also ohne monatliche Belastung.
Die Richter erklärten ihre Entscheidung sehr genau. Hier sind die wichtigsten Punkte, warum Krankengeld-Empfänger wie Erwerbstätige behandelt werden:
Das Oberlandesgericht hat die Einnahmen und Ausgaben des Mannes neu berechnet.
Wenn man all diese Beträge vom Einkommen abzieht, kommt man auf ein Ergebnis von minus 55,23 Euro.
Das bedeutet: Auf dem Papier hat der Mann kein freies Einkommen mehr übrig, das er für den Prozess einsetzen könnte. Wo kein Geld übrig ist, darf der Staat auch keine Raten verlangen.
Dieses Urteil ist sehr wichtig für alle Menschen, die in einem Gerichtsverfahren stecken und finanzielle Hilfe brauchen. Wer angestellt ist, aber wegen langer Krankheit Krankengeld bezieht, sollte genau hinschauen.
Oft vergessen Ämter oder Gerichte, den Freibetrag für Erwerbstätige abzuziehen, weil die Person ja „gerade nicht arbeitet“. Dieses Urteil bestätigt aber: Solange der Arbeitsvertrag besteht, steht einem dieser Bonus zu. Das kann den Unterschied machen, ob man monatelang Raten zahlen muss oder ob der Staat die Kosten vorerst komplett übernimmt. Der Mann in diesem Fall hat durch seine Beschwerde viel Geld gespart.
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