Achtung bei Bürgschaften: Kein Widerrufsrecht wie bei Online-Käufen!

Mai 29, 2025

Achtung bei Bürgschaften: Kein Widerrufsrecht wie bei Online-Käufen!

BGH Urt. v. 22.09.2020, Az. XI ZR 219/19

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen etwas im Internet. Wenn es Ihnen nicht gefällt, schicken Sie es einfach zurück.

Das ist das Widerrufsrecht. Es schützt uns Verbraucher bei vielen Verträgen, besonders bei Online-Geschäften. Doch was viele nicht wissen: Dieses Recht gilt nicht für Bürgschaften!

RA und Notar Krau erklärt, warum das so ist und was Sie beachten sollten.


Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof, unser höchstes Zivilgericht, hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen.

Auch wenn das Gesetz zum Widerrufsrecht 2014 an europäische Vorgaben angepasst wurde, schließt es Bürgschaften ausdrücklich aus.

Das bedeutet: Wer eine Bürgschaft übernimmt, kann diese nicht einfach widerrufen.


Was ist eine Bürgschaft überhaupt?

Eine Bürgschaft ist eine ernste Angelegenheit. Wenn Sie für jemanden bürgen, versprechen Sie der Bank: „Zahlt die andere Person nicht, dann zahle ich!“

Sie haften dann mit Ihrem eigenen Vermögen. Das ist ein großes Risiko und sollte gut überlegt sein.


Der konkrete Fall vor dem BGH

Ein Geschäftsführer bürgte für seine eigene Firma mit bis zu 170.000 Euro. Er unterschrieb die Bürgschaft in seiner Firma, nicht bei der Bank. Als die Firma pleiteging, forderte die Bank das Geld von ihm.

Der Geschäftsführer wollte die Bürgschaft widerrufen. Er meinte, er sei ja nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden.

Das Oberlandesgericht Hamburg gab ihm zunächst Recht. Es sah den Widerruf als wirksam an.


Warum der BGH anders entschied

Achtung bei Bürgschaften: Kein Widerrufsrecht wie bei Online-Käufen!

Die Bank legte jedoch Beschwerde ein. Der BGH gab der Bank Recht. Er stellte klar: Ein Widerrufsrecht gibt es nur, wenn ein Unternehmen eine Leistung gegen Bezahlung erbringt.

Eine Bürgschaft ist aber keine solche Leistung des Unternehmers. Der Bürge zahlt ja nur, wenn der eigentliche Schuldner nicht zahlen kann.


Kein Widerrufsrecht, auch nicht bei Finanzdienstleistungen

Der BGH betonte auch: Bürgschaften gehören nicht zu den Finanzdienstleistungen, für die ein Widerrufsrecht besteht. Auch eine Lücke im Gesetz, die man anders auslegen könnte, gibt es hier nicht.


Fazit für Sie

Sie sehen: Eine Bürgschaft ist kein gewöhnlicher Vertrag. Sie können sie nicht einfach widerrufen wie einen Online-Kauf.

Überlegen Sie sich deshalb sehr genau, ob Sie eine Bürgschaft eingehen wollen. Im Zweifel lassen Sie sich vorher immer von einem Experten beraten.

Ihr RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.