Adoption eines Volljährigen sittliche Rechtfertigung
OLG München 31 Wx 003/10
Adoption und Geschäftsfähigkeit,
persönliches Vertrauensverhältnis
Der Fall vor dem Oberlandesgericht München befasste sich mit der Frage der Adoption eines Volljährigen und den dafür notwendigen Voraussetzungen.
Im Zentrum stand die Prüfung der Geschäftsfähigkeit der Annehmenden und die sittliche Rechtfertigung der Adoption.
Sachverhalt:
Eine 95-jährige Frau (Annehmende) wollte einen 44-jährigen Mann (Anzunehmende) adoptieren,
der seit Jahren ein Restaurant in ihrem Anwesen betrieb und sie im Alltag unterstützte.
Die Annehmende hatte keine weiteren lebenden Kinder oder engen Verwandten.
Der Adoptionsantrag wurde notariell beurkundet, jedoch gab es im Laufe des Verfahrens Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Annehmenden und der Motivation für die Adoption.
Verfahrensgang:
Das Amtsgericht Würzburg lehnte die Adoption ab, da es Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Annehmenden und der sittlichen Rechtfertigung der Adoption hatte.
Die Annehmende legte Beschwerde ein, die vom Landgericht Würzburg zurückgewiesen wurde.
Gegen diese Entscheidung richteten sich die weiteren Beschwerden der Annehmenden und des Anzunehmenden an das OLG München.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München wies die Beschwerden zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Die Adoption scheiterte an zwei zentralen Punkten:
Geschäftsfähigkeit der Annehmenden:
Sittliche Rechtfertigung der Adoption:
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Adoption,
insbesondere im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit des Annehmenden und die sittliche Rechtfertigung.
Die Adoption dient dem Wohl des Kindes und der Schaffung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses.
Wirtschaftliche Interessen dürfen dabei keine Rolle spielen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.