Adoption Volljähriger mit starker Wirkung
OLG Hamm 15 W 187/79
Voraussetzungen für die Adoption eines Volljährigen mit „starker Wirkung“ nach § 1772 BGB.
Der Fall:
Ein Ehepaar wollte einen volljährigen Mann adoptieren, der seit seiner Jugend eine enge Beziehung zu ihnen hatte.
Sie beantragten die Adoption mit „starker Wirkung“, d.h. mit den gleichen Rechtsfolgen wie bei der Adoption eines Minderjährigen.
Das Amtsgericht wies den Antrag zurück, da der Mann nicht bereits als Minderjähriger in die Familie aufgenommen worden war.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
Die Adoption eines Volljährigen mit „starker Wirkung“ ist nur möglich, wenn der Anzunehmende
bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist.
Eine enge Beziehung allein reicht nicht aus.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss verdeutlicht die engen Grenzen der Adoption eines Volljährigen mit „starker Wirkung“.
Er zeigt, dass die Aufnahme in die Familie bereits während der Minderjährigkeit erfolgen muss und dass eine nachträgliche Adoption
mit „starker Wirkung“ nicht möglich ist, selbst wenn eine enge Beziehung zwischen den Beteiligten besteht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.