Änderung Bezugsrecht Lebensversicherung zugunsten Bank

Mai 18, 2025

Änderung Bezugsrecht Lebensversicherung zugunsten Bank

BGH, Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 22/09

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erklären.

Es geht um eine Lebensversicherung und wer im Todesfall des Versicherungsnehmers das Geld bekommt.

Wenn Sicherheiten Vorrang haben

Stellen Sie sich vor, ein Mann schließt eine Lebensversicherung ab. Er bestimmt seine Lebensgefährtin als Begünstigte.

Das bedeutet: Stirbt er, bekommt sie das Geld.

Später braucht der Mann jedoch Geld für seine Firma.

Er beleiht die Lebensversicherung bei einer Bank. Die Bank bekommt also die Lebensversicherung als Sicherheit für die Schulden des Mannes und seiner Firma.

Er ändert gleichzeitig die Begünstigung seiner Lebensgefährtin.

Die Bank soll zuerst ihr Geld bekommen, wenn der Sicherungsfall noch besteht, also solange noch Verbindlichkeiten des Mannes oder der Firma bestehen

Änderung Bezugsrecht Lebensversicherung zugunsten Bank

Was passierte vor Gericht?

Der Mann stirbt. Seine Lebensgefährtin will das Geld von der Versicherung. Die Bank will aber auch ihr Geld.

Der Fall kommt vor Gericht. Der BGH entscheidet: Die Bank hat Vorrang.

Das bedeutet: Die Bank bekommt zuerst das Geld, das ihr zusteht.

Erst wenn keine Schulden mehr übrig bleiben, bekommt die Lebensgefährtin etwas.

Warum ist das so?

Der BGH sagt: Die Beleihung der Lebensversicherung ist eine Sicherheit für die Bank. Diese Sicherheit bleibt auch nach dem Tod des Mannes bestehen.

Die Bank soll ihr Geld bekommen. Das ist auch dann so, wenn es nicht um Schulden des Verstorbenen selbst geht. Es geht auch um Schulden seiner Firma.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, ist dieses Urteil wichtig. Es zeigt: Eine Sicherheit bei einer Lebensversicherung hat Vorrang vor einer Begünstigung.

Das gilt besonders dann, wenn die Begünstigung widerruflich ist.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge