
Änderung Bezugsrecht Lebensversicherung zugunsten Bank
BGH, Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 22/09
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erklären.
Es geht um eine Lebensversicherung und wer im Todesfall des Versicherungsnehmers das Geld bekommt.
Wenn Sicherheiten Vorrang haben
Stellen Sie sich vor, ein Mann schließt eine Lebensversicherung ab. Er bestimmt seine Lebensgefährtin als Begünstigte.
Das bedeutet: Stirbt er, bekommt sie das Geld.
Später braucht der Mann jedoch Geld für seine Firma.
Er beleiht die Lebensversicherung bei einer Bank. Die Bank bekommt also die Lebensversicherung als Sicherheit für die Schulden des Mannes und seiner Firma.
Er ändert gleichzeitig die Begünstigung seiner Lebensgefährtin.
Die Bank soll zuerst ihr Geld bekommen, wenn der Sicherungsfall noch besteht, also solange noch Verbindlichkeiten des Mannes oder der Firma bestehen
Was passierte vor Gericht?
Der Mann stirbt. Seine Lebensgefährtin will das Geld von der Versicherung. Die Bank will aber auch ihr Geld.
Der Fall kommt vor Gericht. Der BGH entscheidet: Die Bank hat Vorrang.
Das bedeutet: Die Bank bekommt zuerst das Geld, das ihr zusteht.
Erst wenn keine Schulden mehr übrig bleiben, bekommt die Lebensgefährtin etwas.
Warum ist das so?
Der BGH sagt: Die Beleihung der Lebensversicherung ist eine Sicherheit für die Bank. Diese Sicherheit bleibt auch nach dem Tod des Mannes bestehen.
Die Bank soll ihr Geld bekommen. Das ist auch dann so, wenn es nicht um Schulden des Verstorbenen selbst geht. Es geht auch um Schulden seiner Firma.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, ist dieses Urteil wichtig. Es zeigt: Eine Sicherheit bei einer Lebensversicherung hat Vorrang vor einer Begünstigung.
Das gilt besonders dann, wenn die Begünstigung widerruflich ist.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
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