Änderungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung in der WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften.
Dabei bilden die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung das Fundament, welches die Rechte und Pflichten der Eigentümer festlegt.
Im Laufe der Zeit können jedoch Veränderungen eintreten, die eine Anpassung dieser grundlegenden Dokumente erforderlich machen.
1. Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen können das Sondereigentum, das Gemeinschaftseigentum oder beides betreffen.
2. Änderungen der Teilungserklärung
Änderungen der Teilungserklärung betreffen häufig auch bauliche Veränderungen. Beispiele hierfür sind:
Die Erforderlichkeit der Zustimmung der Eigentümer und Gläubiger richtet sich nach der Art der Änderung.
Sollen beispielsweise nur einzelne Räume zwischen zwei Sondereigentumseinheiten getauscht werden, ist nur die Zustimmung der beiden betroffenen Eigentümer und deren Gläubiger erforderlich.
Bei gravierenderen Änderungen, wie der Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum, ist die Zustimmung aller Eigentümer und Gläubiger notwendig.
3. Änderungen der Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben der Eigentümer im Detail.
Änderungen erfordern grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer und die Eintragung im Grundbuch. Beispiele für mögliche Änderungen sind:
Um die Zustimmung aller Eigentümer zu erleichtern, kann die Gemeinschaftsordnung Mehrheitserfordernisse für bestimmte Änderungen vorsehen.
4. Beschlüsse
Neben der Änderung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung können die Eigentümer auch Beschlüsse fassen.
Beschlüsse betreffen Einzelmaßnahmen der Verwaltung und werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst.
Früher war es gängige Praxis, auch Änderungen der Gemeinschaftsordnung durch Beschlüsse herbeizuführen (sog. „Zitterbeschlüsse“).
Dies ist jedoch seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2000 nicht mehr zulässig. Beschlüsse dürfen nur in den Bereichen gefasst werden,
die durch das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung zugewiesen sind.
Fazit
Änderungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sind komplexe Vorgänge, die die Zustimmung der Eigentümer und in vielen Fällen auch der Gläubiger erfordern.
Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Änderung ab.
Es ist daher ratsam, sich vorab von einem Experten beraten zu lassen.