AG Günzburg VI 1306/22, Beschluss v. 23.01.2023 – Letzter Gewöhnlicher Aufenthalt am Ort des Pflegeheims
Letzter Gewöhnlicher Aufenthalt am Ort des Pflegeheims, Erblasser, Gewöhnlicher Aufenthalt, Örtliche Zuständigkeit, Geschäftsfähigkeit, Nachlassakten, Pflegeheim, Beschlüsse des Amtsgerichts, Lebensmittelpunkt, Lebensverhältnisse, Erbfall, Willensbildung, Gesundheitszustand, Oberlandesgerichte, Betreuer, Bestimmte Orte,
Tenor AG Günzburg VI 1306/22
AG Günzburg VI 1306/22