Aktuelle Entwicklungen im Ehevertragsrecht – Zugleich Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle vom 09.03.2021, 17 UF 172/20
Aufsatz von Notarassessor Dr. Jonas Bühler, Memmingen, MittBayNot 2022, 307
In dem Aufsatz „Aktuelle Entwicklungen im Ehevertragsrecht“ von Notarassessor Dr. Jonas Bühler werden die Feinheiten und Herausforderungen des aktuellen Ehevertragsrechts beleuchtet.
Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Analyse des Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 9. März 2021 (17 UF 172/20) und dessen Auswirkungen auf die notarielle Praxis.
Bühler skizziert die Entwicklung des Ehevertragsrechts seit den grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesgerichtshofs (BGH).
Er betont, dass trotz zahlreicher BGH-Entscheidungen und divergierender OLG-Urteile weiterhin Rechtsunsicherheit besteht.
Die gerichtliche Kontrolle von Eheverträgen ist streng, was die notarielle Praxis vor Herausforderungen stellt.
Der Aufsatz analysiert den Fall, in dem das OLG Celle einen Ehevertrag teilweise für sittenwidrig erklärte (Ausschluss des Versorgungsausgleichs und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs),
während die Vereinbarung der Gütertrennung als wirksam erachtet wurde.
Bühler kritisiert die Begründung des OLG Celle, insbesondere die Heranziehung späterer Tatsachen zur Beurteilung der Situation bei Vertragsschluss
und die Annahme der Sittenwidrigkeit ohne Feststellung einer ungleichen Verhandlungsposition (Imparität).
Der Autor gibt wichtige Hinweise für die notarielle Praxis, um die Wirksamkeit von Eheverträgen zu gewährleisten.
Dazu gehören:
Sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts und Dokumentation der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten.
Beachtung der Kernbereichsrechtsprechung, insbesondere bei Regelungen zum Betreuungsunterhalt und Versorgungsausgleich.
Umsichtige Verwendung von salvatorischen Klauseln.
Besondere Vorsicht bei Anhaltspunkten für eine Imparität.
Aufklärung über die Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Bühler betont die Wichtigkeit der Verfahrensgestalltung, um „Schutz durch Verfahrensgestaltung“ zuerlangen.
Bühler kritisiert die Heranziehung späterer Tatsachen um Rückschlüsse auf die Situation bei Vertragsabschluss zu schließen.
Zudem bemängelt er, dass seiner Meinung nach, für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Einzelvereinbarung aus dem Ehevertrag eine Imparität der Vertragspartner nötig sei.
Der Aufsatz verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden und sorgfältigen Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen.
Notare müssen sich der Risiken bewusst sein, die sich aus der strengen gerichtlichen Kontrolle von Eheverträgen ergeben.
Die Dokumentation der Beweggründe der Ehegatten für die Regelungen im Ehevertrag wird immer relevanter, um dem Gericht bei der Beurteilung des Einzelfalles zu helfen.