Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 6680/11 – Wohngeldansprüche sind vielmehr als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB, nicht jedoch als Eigenschulden des Erben einzuordnen.

Januar 21, 2018

Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 6680/11

Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren

mit einer Schlussfrist bis zum 22.02.2012

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t ¬erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-

trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-

heit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 3.516,78 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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