LAG Hessen, 27.07.2015 – 2 Sa 1161/14 Begründete Klage auf Abführung von Vergütung aus einer Nebentätigkeit, wobei die Abführungspflicht dem Grunde nach durch die Abweisung einer diesbezüglichen negativen Feststellungsklage in einem Vorprozess der Parteien bereits rechtskräftig feststand.

April 22, 2019

LAG Hessen, 27.07.2015 – 2 Sa 1161/14
Begründete Klage auf Abführung von Vergütung aus einer Nebentätigkeit, wobei die Abführungspflicht dem Grunde nach durch die Abweisung einer diesbezüglichen negativen Feststellungsklage in einem Vorprozess der Parteien bereits rechtskräftig feststand.
Tenor:

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 – Az. 2 Sa 1161/14 – wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt “Klägerin” nunmehr “Beklagten” (Hauptsache) bzw. “Beklagte” (Kostenausspruch) heißen muss.
Gründe

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 – Az. 2 Sa 1161/14 – ist nach Gewährung rechtlichen Gehörs wie aus dem Tenor ersichtlich gemäß § 319 ZPO zu berichtigen. Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit, da Klägerin hier das Land Hessen und Beklagte dessen Tarifbeschäftigte war.

Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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