Alleinübertragung der elterlichen Sorge wegen fehlendem Kontakt zum Kind?
Gericht OLG Brandenburg
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum 12.05.2020
Aktenzeichen 13 UF 10/20
ECLI ECLI:DE:OLGBB:2020:0512.13UF10.20.00
Dokumententyp Beschluss
Hier finden Sie eine zusammenfassende Erläuterung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zum Thema gemeinsames Sorgerecht. Der Text ist so aufbereitet, dass er auch ohne juristisches Vorwissen gut verständlich ist.
In diesem Fall geht es um eine Familie, die vor großen Herausforderungen stand. Ein Vater wollte das alleinige Sorgerecht für seine Tochter beantragen. Die Mutter war jedoch dagegen. Das Gericht musste entscheiden, ob es besser für das Kind ist, wenn beide Eltern weiterhin gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen oder ob der Vater dies in Zukunft alleine tun darf.
Am Ende entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Das Gericht sah keinen Grund, der Mutter ihre Rechte zu nehmen.
Die Eltern des Mädchens lebten schon seit dem Jahr 2008 getrennt. Sie waren nie verheiratet. Zum Zeitpunkt der Trennung hatten beide Eltern ein großes Problem: Sie waren drogenabhängig. Das Jugendamt musste das Kind deshalb erst einmal in Sicherheit bringen und woanders unterbringen.
Im Jahr 2009 einigten sich die Eltern darauf, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Da der Vater sein Leben schnell wieder in den Griff bekam und stabil wurde, zog die Tochter im Jahr 2010 zu ihm. Die Mutter war damit einverstanden.
Die Mutter hatte jedoch weiterhin mit psychischen Problemen zu kämpfen. Nach nur wenigen Treffen mit ihrer Tochter brach sie den Kontakt komplett ab. Neun Jahre lang gab es kein Lebenszeichen von ihr. Erst im Jahr 2019, als das Gerichtsverfahren begann, sahen sich Mutter und Tochter zum ersten Mal wieder.
Der Vater wollte das alleinige Sorgerecht. Er argumentierte, dass er sich seit vielen Jahren sowieso alleine um alles kümmere. Er war der Meinung, dass die Mutter kein echtes Interesse an dem Kind habe. Da das Mädchen nun auf eine weiterführende Schule wechseln sollte, müssten wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Vater glaubte, dass er mit der Mutter nicht zusammenarbeiten könne.
Die Mutter sah das anders. Sie war seit dem Jahr 2017 drogenfrei und wollte wieder Verantwortung übernehmen. Sie erklärte ihr langes Verschwinden mit ihrem damaligen schlechten psychischen Zustand. Sie sagte, sie sei bereit, mit dem Vater über wichtige Dinge zu sprechen.
Das Amtsgericht hatte dem Vater zuerst recht gegeben. Doch das Oberlandesgericht änderte diese Entscheidung. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum die gemeinsame Sorge bleibt:
Nach dem deutschen Grundgesetz haben Eltern ein natürliches Recht, ihre Kinder zu erziehen. Man darf ihnen dieses Recht nur wegnehmen, wenn es für das Wohl des Kindes absolut notwendig ist. Das Gericht fand, dass die Situation hier nicht schlimm genug war, um der Mutter das Sorgerecht zu entziehen.
Ein Hauptgrund für das alleinige Sorgerecht ist oft ein tiefer, dauerhafter Streit. Wenn Eltern gar nicht mehr miteinander reden können, leidet das Kind. Im vorliegenden Fall gab es aber gar keinen aktuellen Streit – es gab schlichtweg gar keinen Kontakt. Das Gericht sagte: Allein die Tatsache, dass man lange nicht gesprochen hat, bedeutet nicht, dass man in Zukunft nicht gemeinsam entscheiden kann.
Der Vater behauptete, die Mutter sei nicht fähig, das Kind zu erziehen, weil sie so lange weg war und ihre Tochter kaum kannte. Das Gericht sah das anders:
Das Mädchen wurde vom Gericht selbst befragt. Sie ist mittlerweile älter und hat eine klare Meinung. Sie sagte, dass sie momentan keinen Kontakt zur Mutter möchte. Sie fühlte sich bedrängt, als die Mutter versuchte, sie am Schulhof abzupassen.
Hier macht das Gericht eine wichtige Unterscheidung:
Das Gericht erklärte, dass das Kind zwar keinen Kontakt will, das gemeinsame Sorgerecht es aber gar nicht belastet. Die wichtigen Entscheidungen (Sorgerecht) finden im Hintergrund zwischen den Erwachsenen statt. Der Alltag des Kindes beim Vater bleibt davon unberührt.
Das Gericht entschied, dass der Vater keinen Anspruch auf das alleinige Sorgerecht hat. Die Eltern müssen bei wirklich wichtigen Dingen weiterhin gemeinsam entscheiden.
| Punkt | Entscheidung des Gerichts |
| Sorgerecht | Bleibt gemeinsam. |
| Grund | Keine schwere Störung der Kommunikation erkennbar. |
| Kindeswille | Bezieht sich auf den Kontakt, nicht auf die rechtliche Sorge. |
| Prognose | Die Mutter ist nach der Sucht wieder stabil genug für Mitentscheidungen. |
Das Gericht nimmt den Vater in die Pflicht: Auch wenn er enttäuscht ist, dass die Mutter so lange weg war, muss er nun versuchen, sie bei wichtigen Themen einzubeziehen. Die Mutter hat gezeigt, dass sie bereit ist, sich dem Wohl des Kindes unterzuordnen (z. B. bei der Schulwahl).
Dieses Urteil zeigt, dass ein langer Kontaktabbruch allein nicht ausreicht, um das Sorgerecht zu verlieren. Solange ein Elternteil bereit und fähig ist, sachlich über wichtige Themen zu entscheiden, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Es ist ein Schutzrecht für die Eltern, aber auch eine Pflicht, im Sinne des Kindes zusammenzuarbeiten.
Möchten Sie, dass ich Ihnen die Unterschiede zwischen der „Alltagssorge“ und der „gemeinsamen Sorge“ noch einmal genauer erkläre?
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