Wenn ein Mensch stirbt, gibt es oft mehrere Erben. Diese Gruppe nennt das Gesetz eine Erbengemeinschaft. In dieser rechtlichen Gruppe gehört alles allen zusammen. Das Fachwort der Anwälte dafür ist Gesamthandseigentum. Niemand in der Gruppe kann über einzelne Dinge ganz allein bestimmen. Zum Beispiel gehört das Auto von dem Toten allen Erben gemeinsam. Auch das Haus gehört der ganzen Gruppe zusammen.
Ein einzelner Erbe darf nicht einfach so bestimmte Dinge verkaufen. Er darf das Haus auf gar keinen Fall allein verkaufen. Er darf aber seinen eigenen Anteil an dem ganzen Erbe verkaufen. Das erlaubt das Gesetz ausdrücklich. Die vielen anderen Gegenstände bleiben aber weiter im gemeinsamen Besitz der Gruppe. Erst bei einer offiziellen Teilung ändert sich das.
Niemand muss für immer in der Gruppe bleiben. Jeder Erbe darf jederzeit eine Aufteilung fordern. Das große Ziel ist die Auflösung von der Gemeinschaft. Das Gesetz nennt diesen Schritt die Erbauseinandersetzung.
Am besten einigen sich alle Erben ohne Streit auf einen Vertrag. In diesem Vertrag steht ganz genau, wer welche Dinge für sich bekommt. Eine Person bekommt zum Beispiel das schöne Haus. Eine andere Person bekommt dafür das viele Geld von der Bank. So gibt es keinen bösen Streit in der Familie.
Manchmal verbietet der Tote die Aufteilung von dem Erbe in seinem Testament. Aber das ist für die Erben meistens kein großes Problem. Wenn sich alle Erben wirklich ganz einig sind, können sie das Erbe trotzdem aufteilen. Das Verbot aus dem Testament zählt in diesem Fall nicht mehr. Der gemeinsame Wille von allen Erben ist stärker.
Oft streiten sich die Erben sehr heftig. Sie finden einfach keine gemeinsame Lösung am Tisch. Dann gelten sehr strenge Regeln in dem Gesetz.
Vor der echten Teilung müssen die Erben alle alten Schulden bezahlen. Das ist eine strenge Pflicht und sehr wichtig für alle. Dafür nehmen die Erben zuerst das Geld aus dem Erbe.
Nach dem Bezahlen der Schulden wird der letzte Rest aufgeteilt. Aber oft sind nur noch Dinge da. Möbel oder alter Schmuck werden dann normal verkauft. Das nennt man einen Pfandverkauf. Ein Haus wird von dem zuständigen Gericht zwangsweise versteigert. Das bringt leider oft nur sehr wenig Geld. Der Erlös aus der Auktion wird dann fair in der Familie verteilt.
Die Erben haben sehr viele Freiheiten bei der großen Teilung. Sie können das gesamte Erbe auf einmal komplett aufteilen. Oder sie teilen nur einzelne Dinge auf. Zum Beispiel wird nur das eine Haus in der Familie aufgeteilt. Das restliche Geld bleibt für alle zusammen auf der Bank.
Oder ein einzelner Erbe bekommt sofort Geld und geht aus der Gruppe. Die anderen Erben bleiben als kleine Gruppe weiter zusammen. Das ist eine persönliche und teilweise Teilung.
Viele Verträge für die Teilung brauchen gar keine besondere Form. Man kann sie einfach mündlich abmachen. Ein kurzes Gespräch reicht dann schon aus.
Es gibt aber sehr wichtige Ausnahmen im Gesetz. Wenn ein Haus oder ein Grundstück dabei ist, braucht man dringend einen Notar. Das gilt auch für Anteile an einer Firma, wie zum Beispiel der GmbH. Der ganze Vertrag muss dann von dem Notar aufgeschrieben und geprüft werden. Alles andere ist nach dem Gesetz leider ungültig.
Vor der Teilung ist das eigene private Geld der Erben sehr sicher. Sie haften immer nur mit dem Geld aus dem Erbe. Gläubiger kommen nicht an das private Konto von den Erben.
Nach der Teilung fällt dieser gute Schutz aber oft ganz weg. Dann haften die Erben plötzlich mit ihrem privaten Geld für die restlichen Schulden. Darum ist der Notar hier so enorm wichtig. Der Notar fragt vor dem Vertrag ganz genau nach alten Schulden. Er berät die Erben sehr ausführlich und gut über diese große Gefahr. Man kann zum Schutz auch eine Verwaltung für den Nachlass bei dem Gericht beantragen.
Der Notar klärt ganz genau, was nun aufgeteilt wird. Wird das ganze Erbe aufgeteilt oder nur ein kleiner Teil? Alle restlichen Dinge und alle offenen Schulden werden erfasst. Alle Erben müssen bei dem Vertrag zwingend mitmachen. Wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt, hat dieser Mann das Sagen.
Bei einem Haus muss man das Grundbuch zwingend ändern lassen. Der Tote steht dort oft noch drin. Die Namen der neuen Erben müssen so schnell wie möglich in das Buch rein. In den ersten zwei Jahren nach dem Tod ist das völlig kostenlos bei dem Amt. Man muss aber dem Amt sicher beweisen, dass man der echte Erbe ist. Dafür braucht man meistens einen Erbschein von dem zuständigen Gericht.
Im Vertrag wird auch die Gerechtigkeit in der Familie genau geprüft. Vielleicht hat ein Erbe früher schon sehr viel Geld bekommen. Das muss nun fair bei dem restlichen Erbe ausgeglichen werden. Das Gesetz nennt das die strenge Ausgleichungspflicht.
Der Notar kümmert sich auch um rechtliche Fragen bei der Steuer. Bei der Aufteilung in der Familie zahlt man meistens gar keine Grunderwerbsteuer. Ein normales Vorkaufsrecht von der Gemeinde gibt es hier zum Glück auch nicht. Die Behörden können sich nicht so leicht in den privaten Vertrag einmischen.
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