Das Gesetz schützt Ihre engsten Familienmitglieder. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehepartner und manchmal auch Ihre Eltern. Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie Ihr Vermögen grundsätzlich frei verteilen. Aber das Gesetz gibt diesen nahen Angehörigen ein sehr starkes Recht. Sie erhalten nach dem Tod immer mindestens die Hälfte ihres eigentlichen gesetzlichen Erbteils. Dies nennt man den Pflichtteil. Diese Personen werden dadurch jedoch nicht zu Erben. Sie erhalten keine konkreten Gegenstände aus dem Nachlass. Sie bekommen lediglich einen Anspruch auf die Auszahlung von Geld.
Dieser finanzielle Anspruch muss sofort von den Erben bezahlt werden. Genau das kann in der Praxis zu einem großen Problem werden. Stellen Sie sich vor, Ihr gesamtes Vermögen besteht nur aus einer wertvollen Immobilie. Es ist jedoch kein Bargeld vorhanden. Die echten Erben müssen dem Berechtigten trotzdem sofort das Geld auszahlen. Eine spätere Zahlung ist fast nie möglich. Das bringt Erben oft unerwartet in echte finanzielle Schwierigkeiten.
Sie können dieses Recht in Ihrem Testament leider nicht einfach streichen. Das Gesetz verbietet einen einseitigen Ausschluss durch den Erblasser rigoros. Es gibt hierfür nur extrem seltene Ausnahmen. Eine solche Ausnahme wäre zum Beispiel der Versuch eines Kindes, Sie vorsätzlich zu töten. In normalen Familien kommt ein solcher drastischer Entzug praktisch niemals vor.
Für einen sicheren Ausschluss brauchen Sie daher zwingend das Einverständnis der berechtigten Person. Sie müssen zusammen einen speziellen Vertrag abschließen. Diesen nennt man Pflichtteilsverzicht. Er ist ein völlig eigenständiges Geschäft. Sie können diesen Vertrag auch gut mit einer Gegenleistung verbinden. Sehr oft zahlt der Erblasser sofort eine Geldsumme an die verzichtende Person aus. Der Vertrag gilt dann oft unter einer klaren Bedingung.
Dieser spezielle Vertrag wird in den meisten Fällen noch zu Ihren Lebzeiten geschlossen. Wenn Sie für den Verzicht eine Geldsumme als Gegenleistung versprechen, will die verzichtende Person natürlich Sicherheit haben. Ein kluger Gestalter nutzt hier eine auflösende Bedingung. Das bedeutet: Der Verzicht gilt rechtlich ab sofort. Wenn Sie das Geld später jedoch nicht vertragsgemäß bezahlen, verliert der Vertrag sofort seine Gültigkeit. Der alte Anspruch lebt dann wieder voll auf. Das schützt den Verzichtenden effektiv vor dem Ausfall der Zahlung.
Wenn Ihr Kind auf seinen Anteil vertraglich verzichtet, betrifft das meistens automatisch auch dessen eigene Kinder. Das Gesetz sagt sehr deutlich, dass der Verzicht auch für diese Nachkommen gilt. Sie können im Vertrag aber natürlich auch etwas ganz anderes vereinbaren. Es ist extrem klug, diese wichtige Frage immer genau aufzuschreiben. Das schafft sofort absolute Klarheit für alle betroffenen Personen.
Sie können diesen wichtigen Verzicht niemals einfach privat auf einem Zettel unterschreiben. Das strenge Gesetz verlangt hier zwingend den offiziellen Gang zum Notar. Der gesamte Vertrag muss notariell beurkundet werden. Ein privater Vertrag ohne Notar ist komplett ungültig und rechtlich wertlos.
Als Erblasser müssen Sie bei diesem Vertrag zwingend persönlich unterschreiben. Sie dürfen niemals eine andere Person mit einer Vollmacht schicken. Die Person, die auf ihr Recht dauerhaft verzichtet, hat es da wesentlich leichter. Sie darf sich beim Notar problemlos vertreten lassen. Sie beide müssen auch nicht am selben Tag beim Notar anwesend sein. Sie können den Vertrag völlig getrennt unterschreiben.
Manchmal ist eine beteiligte Person leider nicht voll geschäftsfähig. Dann muss sofort ein rechtlicher Betreuer handeln. Die bloße Unterschrift des Betreuers allein reicht aber nie aus. Das zuständige Betreuungsgericht muss den geschlossenen Vertrag zusätzlich genehmigen. Gibt es bereits leichte Zweifel an der geistigen Fitness des Erblassers, sollten der Erblasser und sein Betreuer den Vertrag am besten gemeinsam unterschreiben.
Es gibt einen enormen Unterschied zwischen dem Verzicht auf das gesamte Erbe und dem Pflichtteil. Beim normalen Erbverzicht wird die verzichtende Person so behandelt, als wäre sie schon gestorben. Das ändert die gesamte Reihenfolge der Erben sofort grundlegend. Dadurch erhöhen sich ganz automatisch die Quoten der anderen berechtigten Personen. Sie bekommen plötzlich einen wesentlich größeren Anteil. Wegen dieser unsicheren Folgen wird der normale Erbverzicht heute nur noch sehr selten genutzt.
Der reine Verzicht auf den Pflichtteil ist hingegen für alle Beteiligten viel unkomplizierter. Er ändert rein gar nichts an der gesetzlichen Reihenfolge der Erben. Er hat auch keinerlei ungewollte Auswirkungen auf die finanziellen Quoten der restlichen Familie. Wer nicht selbst verzichtet hat, bekommt genau denselben Anteil wie vorher. Das macht dieses rechtliche Instrument sehr viel berechenbarer. Ein späterer Widerruf dieses Vertrages ist übrigens extrem schwierig. Eine späte Anfechtung nach dem Tod des Erblassers ist komplett ausgeschlossen.
Verheiratete Paare leben meistens in der normalen Zugewinngemeinschaft. Wenn ein Ehepartner durch einen Vertrag auf seinen Pflichtteil verzichtet, bleibt der Anspruch auf den Ausgleich des finanziellen Zugewinns nach dem Tod trotzdem bestehen. Das wird in der Praxis leider sehr oft vergessen.
Wenn Sie das sicher nicht wollen, müssen Sie zusätzlich handeln. Sie sollten am besten zusammen mit dem Verzicht auch den Ausgleich des Zugewinns rechtssicher für den Todesfall ausschließen. Das macht man direkt in einem offiziellen Ehevertrag. Schreiben Sie hier ausdrücklich auf, ob Sie einen Verzicht wünschen oder nicht. Heimliche Verzichte im Erbvertrag sind fehleranfällig und gefährlich.
Für diesen Verzicht gilt heute das europäische Erbrecht. Nach diesen Regeln entscheidet immer das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen normalen Aufenthalt hat. Stellen Sie sich vor, Sie ziehen dauerhaft in ein anderes Land. Wenn dieses neue Land einen Verzicht im eigenen Gesetz nicht erlaubt, verliert Ihr alter deutscher Vertrag komplett seine Wirkung.
Dieses große rechtliche Risiko können Sie glücklicherweise vermeiden. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie handeln. Sie können im Vertrag ausdrücklich festlegen, dass zwingend das deutsche Recht gelten soll. Damit bleibt Ihr Verzicht voll wirksam, auch wenn Sie im Ausland leben.
Oft wird diskutiert, ob Gerichte solche Verträge auf absolute Fairness prüfen dürfen. Diese Verträge sind aber eher wie ein ungenauer Blick in eine Glaskugel. Keiner weiß bei der Unterschrift genau, wie sich das Vermögen in Zukunft wirklich entwickelt. Der Erblasser kann in Zukunft extrem reich werden. Er kann aber auch sein ganzes Geld verlieren. Den echten Wert des Verzichts kann man am Anfang schlichtweg nicht objektiv ausrechnen. Die strengen Regeln von normalen Scheidungsverträgen passen hier einfach nicht.
Trotzdem darf bei diesen Verträgen niemand betrogen werden. Die allgemeinen Grenzen unserer strengen Gesetze gelten selbstverständlich auch hier. Wenn jemand bedroht wird, ist der Vertrag sofort absolut ungültig. Besonders wenn Eltern mit ihren Kindern verhandeln, ist immer große Vorsicht geboten. Der beteiligte Notar muss hier in der Praxis genau aufpassen. Er muss rechtzeitig erkennen, ob eine Seite viel schwächer ist. Dann sollte diese schwächere Person unbedingt einen eigenen Anwalt zur rechtlichen Beratung hinzuziehen.
Sie müssen in der Praxis nicht immer direkt auf das gesamte Recht verzichten. Es ist auch möglich, den Verzicht nur auf bestimmte Gegenstände zu beschränken. Das ist extrem wichtig und wirklich sehr beliebt bei vielen Familien. Das passiert sehr oft, wenn Eltern schon zu ihren eigenen Lebzeiten große Werte an ein einzelnes Kind weitergeben. Die anderen Geschwister unterschreiben dann, dass dieser spezielle Wert später bei der Berechnung ihres eigenen Anteils nicht mehr mitzählt.
Dieser gezielte teilweise Verzicht ist ein großartiges rechtliches Mittel für den Familienfrieden. Das Gesetz kennt sonst sehr komplizierte Ansprüche auf die Aufstockung wegen dieser frühen Schenkung. Solche schwierigen Berechnungen führen fast immer zu teuren Konflikten vor dem Gericht. Wenn Sie bestimmte Gegenstände rechtzeitig aus der Berechnung ausklammern, herrscht sofort echte Klarheit für alle Seiten. Wichtig ist dabei: Auch bei diesem stark beschränkten Verzicht müssen Sie zwingend wieder den Weg zum Notar gehen. Ein solch beschränkter Verzicht ist beim normalen Erbe völlig unzulässig. Er funktioniert nur beim Pflichtteil.
Das Erbrecht ist voller Gefahren und erfordert zwingend eine professionelle Begleitung. Zögern Sie bitte nicht zu lange, wenn Sie Ihre Situation sicher regeln wollen. Bitte nehmen Sie jetzt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt auf.
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