FG Berlin Brandenburg 9 K 9002/05
als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes für rückständige Betriebssteuern seiner GmbH haftet
Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 31.10.2005 behandelt die Frage, ob die Klägerin als Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes für rückständige Betriebssteuern seiner GmbH haftet.
Die GmbH, gegründet von ihrem Ehemann und ihr selbst, betrieb Handel mit Elektrogeräten.
Es kam zu Steuerhinterziehungsfällen, bei denen manipulierte Ausfuhrbelege verwendet wurden, um Umsatzsteuer zu hinterziehen.
Der Ehemann wurde rechtskräftig wegen Umsatzsteuerhinterziehung und Urkundenfälschung verurteilt.
Nach seinem Tod und der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister wurde die Klägerin als Alleinerbin vom Finanzamt für die Steuerschulden der GmbH in Haftung genommen.
Das Gericht entschied, dass die Klägerin als Alleinerbin für die Steuerschulden ihres Ehemannes haftet, da sie das Erbe nicht ausgeschlagen hat und somit Gesamtrechtsnachfolgerin ist.
Es wurde festgestellt, dass der Haftungsanspruch des Finanzamtes bereits zu Lebzeiten des Ehemannes entstand, unabhängig von der Bekanntgabe der Steuerbescheide gegenüber der GmbH.
Das Finanzamt handelte im Rahmen des Ermessens und auf sicherer rechtlicher Grundlage, da die Steuerhinterziehungen eindeutig durch gefälschte Belege belegt wurden.
Die Klage der Erbin wurde abgewiesen, da keine Ermessensfehler des Finanzamtes vorlagen und die erhobenen Steuerschulden rechtmäßig waren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.