Altersteilzeit – Wertguthaben – Insolvenzsicherung

Februar 6, 2026

Altersteilzeit – Wertguthaben – Insolvenzsicherung

BAG 9 AZR 66/25

Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. Oktober 2025 ist für alle Arbeitnehmer in Altersteilzeit von großer Bedeutung. Es klärt, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Arbeitgeber das angesparte Geld für Ihre freie Zeit nicht ausreichend gegen eine Firmenpleite absichert oder Ihnen darüber keine klaren Nachweise liefert.

Hier finden Sie eine verständliche Zusammenfassung der Entscheidung und der wichtigsten Regeln.


Der Kern des Falls: Was war passiert?

Ein Arbeitnehmer befand sich in einem Altersteilzeit-Vertrag im sogenannten Blockmodell. Das bedeutet: Er arbeitet erst voll (Arbeitsphase), bekommt aber nur ein Teilgehalt. Das restliche Geld wird als „Wertguthaben“ angespart, damit er später bei vollem Gehalt zu Hause bleiben kann (Freistellungsphase).

Damit dieses Geld bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht verloren geht, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Guthaben abzusichern (§ 8a AltTZG). Im vorliegenden Fall gab es Streit: Der Arbeitnehmer war der Meinung, die Absicherung sei nicht ausreichend und der Nachweis darüber unvollständig. Er verlangte deshalb eine besondere Sicherheitsleistung (z. B. eine Bankbürgschaft oder die Hinterlegung von Geld).


Die Pflichten des Arbeitgebers bei Altersteilzeit

Wenn Sie in Altersteilzeit gehen, muss Ihr Arbeitgeber zwei Dinge tun:

1. Das Geld absichern (Sicherungspflicht)

Der Arbeitgeber muss das Wertguthaben (plus die Sozialversicherungsbeiträge) so anlegen, dass es im Falle einer Insolvenz geschützt ist. Oft geschieht dies über eine sogenannte Doppeltreuhand.

2. Den Nachweis erbringen (Nachweispflicht)

Es reicht nicht, dass der Arbeitgeber das Geld absichert – er muss es Ihnen auch beweisen. Dies muss laut Gesetz:

  • bei der ersten Gutschrift erfolgen,
  • danach alle sechs Monate wiederholt werden,
  • und in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) geschehen.

Wann haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Sicherheit?

Das Gesetz ist hier streng. Wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt, können Sie verlangen, dass er Ihnen eine zusätzliche, sehr sichere Garantie gibt (z. B. eine Bürgschaft). Dieser Anspruch entsteht laut BAG unter folgenden Bedingungen:

Der Fehler des Arbeitgebers

Entweder erbringt der Arbeitgeber gar keinen Nachweis, der Nachweis ist unvollständig oder die gewählte Absicherung ist schlichtweg nicht geeignet.

Die „Gelbe Karte“: Ihre schriftliche Aufforderung

Hier liegt der entscheidende Punkt des Urteils: Der Anspruch auf die zusätzliche Sicherheit entsteht nicht automatisch. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aktiv und formell auffordern.

  • Form: Sie müssen die Aufforderung schriftlich (mit echter Unterschrift, § 126 BGB) oder elektronisch (mit qualifizierter Signatur, § 126a BGB) einreichen. Eine einfache E-Mail reicht für diese Aufforderung nicht aus!
  • Inhalt: Sie müssen genau sagen, was fehlt (z. B. „Bitte weisen Sie mir die Insolvenzsicherung für den Zeitraum X nach“).
  • Frist: Der Arbeitgeber hat nach Ihrer Aufforderung einen Monat Zeit, um den ordnungsgemäßen Nachweis nachzuholen.

Die „Rote Karte“: Die Folgen nach Ablauf der Frist

Wenn der Arbeitgeber die einmonatige Frist verstreichen lässt, ohne den Nachweis zu erbringen, hat er die „Rote Karte“ sicher.

Keine Heilung mehr möglich

Das BAG hat klargestellt: Wenn die Frist abgelaufen ist, hat der Arbeitnehmer einen festen Anspruch auf die besondere Sicherheitsleistung (Bürgschaft oder Hinterlegung). Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch nicht mehr abwenden, indem er den Nachweis später im Gerichtsverfahren nachreicht. Auch wenn das Geld eigentlich die ganze Zeit sicher war, zählt am Ende nur, dass der Nachweis nicht rechtzeitig vorlag.

Problem der Doppelsicherung

In diesem Fall müsste der Arbeitgeber das Geld theoretisch doppelt sichern (einmal im Treuhandmodell und einmal durch die Bürgschaft). Das Gericht sagt dazu: Das ist als Strafe für die Nachlässigkeit gewollt. Der Arbeitgeber kann die doppelte Belastung nur beenden, indem er die ursprüngliche (allgemeine) Sicherung auflöst, sobald er die neue (besondere) Sicherheit geleistet hat.

Altersteilzeit – Wertguthaben – Insolvenzsicherung


Warum hat der Kläger trotzdem verloren?

Obwohl das Gericht viele Rechtsfragen zugunsten von Arbeitnehmern geklärt hat, wurde die Klage im konkreten Fall abgewiesen. Der Grund war ein formaler Fehler des Klägers:

  1. Fehlende Aufforderung für neue Zeiträume: Der Kläger hatte zwar einmal korrekt aufgefordert, aber nur für das Guthaben vom Januar 2023. Da sich das Guthaben jeden Monat durch die Arbeit erhöht, hätte er für die späteren Monate (ab Februar 2023) erneut schriftlich auffordern müssen.
  2. Klage ersetzt keine Aufforderung: Das Gericht entschied, dass man nicht einfach sofort klagen kann. Die gesetzlich vorgeschriebene „Gelbe Karte“ (die schriftliche Aufforderung mit Monatsfrist) darf nicht durch eine Klageerhebung übersprungen werden.

Was Sie aus diesem Urteil lernen können

Wenn Sie Zweifel an der Absicherung Ihrer Altersteilzeit haben, sollten Sie präzise vorgehen:

  • Prüfen Sie alle sechs Monate, ob Ihnen der Arbeitgeber unaufgefordert einen Nachweis geschickt hat.
  • Falls der Nachweis fehlt oder unklar ist: Schreiben Sie einen Brief (per Einschreiben) und fordern Sie unter Fristsetzung von einem Monat zur Klärung auf.
  • Warten Sie die Frist ab, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Wichtige Details zum Nachweis bei Gruppensicherungen

Oft sichern Firmen die Guthaben vieler Mitarbeiter in einem großen Topf ab. Das BAG stellt klar: Sie müssen als Laie (ggf. mit Hilfe eines Experten) nachrechnen können, ob genug Geld im Topf ist.

  • Bei Wertpapieren muss ein Puffer eingerechnet werden (Sicherheitsabschlag von 25 %).
  • Kosten für die Verwaltung und Steuern müssen berücksichtigt werden.
  • Sie müssen sehen können, ob Ihr Anteil im Topf wirklich voll abgedeckt ist.

Dieses Urteil zeigt, wie komplex die rechtlichen Details bei der Absicherung von Altersteilzeit-Guthaben sind. Formfehler können dazu führen, dass Sie trotz eigentlich guter Rechtslage einen Prozess verlieren.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wertguthaben haben oder Hilfe bei der rechtssicheren Aufforderung an Ihren Arbeitgeber benötigen, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung, um Ihre Ansprüche in der Altersteilzeit abzusichern.

RA und Notar Krau

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