Amtsermittlung Nachlassgericht Feststellung Erblasserwillen
OLG Sachsen-Anhalt 2 Wx 44/12
Erbschein
Bindungswirkung
Feststellungsbeschluss
Die Beteiligten streiten über die Erteilung eines Erbscheins.
Der Antragsteller, zweiter Ehemann der Erblasserin, möchte als Alleinerbe eingesetzt werden.
Die Beteiligte zu 2), Tochter der Erblasserin aus erster Ehe, argumentiert, dass der Antragsteller nur Vorerbe sei und die Kinder der Erblasserin Nacherben.
Die Erblasserin und der Antragsteller hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Vorerben einsetzten
und ihre gemeinsamen Kinder sowie die Tochter aus erster Ehe als Nacherben bestimmten.
Das Nachlassgericht hatte zunächst entschieden, dass der Antragsteller Vorerbe sei.
Der Antragsteller legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Erblasserin und er eigentlich Schlusserben einsetzen wollten.
Das OLG wies die Beschwerde zurück.
Daraufhin nahm der Antragsteller seinen Antrag zurück und stellte einen neuen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe.
Das Nachlassgericht gab dem statt.
Die Beteiligte zu 2) legte Beschwerde ein.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung:
Das OLG Sachsen-Anhalt hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und verwies die Sache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung zurück.
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss verdeutlicht die eingeschränkte Bindungswirkung eines Feststellungsbeschlusses im Erbscheinsverfahren
und die Amtsermittlungspflichten des Nachlassgerichts bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung.
Er betont die Bedeutung des rechtlichen Gehörs der Beteiligten im Erbscheinsverfahren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.