Amtspflichtverletzung Notar Beurkundung für Gehörlose
OLG Frankfurt am M 20 W 391/15
Unrichtige Sachbehandlung durch Notar,
§ 21 GNotKG,
Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen
Die hörbehinderte Antragstellerin ließ bei dem Antragsgegner, einem Notar, ein Testament und eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung beurkunden.
In beiden Urkunden wurde eine Nachbarin und enge Vertraute der Antragstellerin, die zum Zeitpunkt der Beurkundungen
im Büro des Antragsgegners angestellt war, als Begünstigte bzw. Bevollmächtigte eingesetzt.
Die Antragstellerin widerrief später ihre Erklärungen und verlangte die Rückzahlung der Notarkosten,
da sie aufgrund ihrer Gehörlosigkeit den Inhalt der Beurkundungen nicht verstanden habe.
Prozessverlauf:
Das Landgericht Wiesbaden wies den Antrag der Antragstellerin auf Rückzahlung der Notarkosten zurück.
Die Antragstellerin legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück.
Es bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und führte aus, dass die Voraussetzungen für eine Rückzahlung der Notarkosten nicht vorliegen.
Begründung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die hörbehinderte Antragstellerin keinen Anspruch auf Rückzahlung der Notarkosten hat.
Der Notar hat keine Amtspflicht verletzt und die Beurkundungen ordnungsgemäß durchgeführt.
Zusätzliche Anmerkungen:
Wichtige Punkte:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.