Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen („ebay-Benutzername“ – fremdes Pseudonym)

Dezember 30, 2025

Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen („ebay-Benutzername“ – fremdes Pseudonym)

OLG München, Urteil vom 5. 2. 2004 – 19 U 5114/03

Herzlich willkommen. In der heutigen digitalen Welt nutzen wir ständig Profile, Benutzernamen und Passwörter. Doch was passiert eigentlich rechtlich, wenn Sie das eBay-Konto einer anderen Person benutzen, um ein Auto zu kaufen? Wer ist dann der Vertragspartner?

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem spannenden Urteil (Az. 19 U 5114/03) genau diese Fragen geklärt. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die Entscheidung und die rechtlichen Hintergründe in einfachen Worten.


Der Fall: Ein Autokauf mit fremdem Namen

Stellen Sie sich vor, jemand möchte bei einer Internet-Auktion ein Auto ersteigern. Anstatt sich mit seinem eigenen Namen anzumelden, nutzt er das Benutzerkonto einer anderen Person. Am Ende gewinnt er die Auktion. Später gibt es Streit: Der Verkäufer will das Auto nicht liefern oder der Käufer will nicht zahlen. Nun stellt sich die entscheidende Frage: Mit wem ist der Vertrag eigentlich zustande gekommen?

In dem Fall, den das OLG München entscheiden musste, hatten sogar beide Seiten – also sowohl der Käufer als auch der Verkäufer – fremde eBay-Konten benutzt. Der Kläger (derjenige, der das Auto wollte) war der Meinung, dass er persönlich der Käufer sei, obwohl er unter einem anderen Namen aufgetreten war. Das Gericht sah das jedoch anders.


Handeln „in“ fremdem Namen vs. Handeln „unter“ fremdem Namen

Um das Urteil zu verstehen, muss man einen wichtigen Unterschied im deutschen Recht kennen. Es gibt zwei Arten, wie man für oder als jemand anderes auftreten kann:

Das Handeln in fremdem Namen

Hier sagen Sie ganz offen: „Ich bin Herr Müller und ich kaufe dieses Auto für Frau Schmidt.“ Jeder weiß sofort, wer der eigentliche Vertragspartner sein soll (nämlich Frau Schmidt). Das ist die klassische Stellvertretung.

Das Handeln unter fremdem Namen

Hier sagen Sie nicht, dass Sie für jemanden handeln. Stattdessen geben Sie sich als eine andere Person aus. Sie nutzen zum Beispiel den Login-Namen und das Passwort von Frau Schmidt. Der Verkäufer glaubt in diesem Moment, dass er direkt mit Frau Schmidt spricht. Genau das passiert bei eBay, wenn man ein fremdes Mitgliedskonto nutzt.


Warum die Identität bei eBay so wichtig ist

Das Gericht erklärte, dass es beim Online-Handel sehr darauf ankommt, wer hinter einem Namen steckt. Das hat mehrere Gründe:

  1. Die Erkennbarkeit: Der Verkäufer bekommt nach der Auktion von eBay die Adresse und den Namen des Kontoinhabers übermittelt. Er verlässt sich darauf, dass diese Person sein Vertragspartner ist.
  2. Das Bewertungssystem: Bei eBay ist der „gute Ruf“ eines Nutzers viel wert. Wenn Sie das Konto einer Person mit 500 positiven Bewertungen nutzen, vertraut Ihnen der Geschäftspartner mehr als einem Neuling. Man kann diesen guten Ruf nicht einfach „ausleihen“, ohne dass der Vertrag dann auch mit dem Kontoinhaber gilt.
  3. Die Sicherheit: Die Regeln von eBay verbieten es eigentlich, sein Konto anderen Personen zu geben. Auch deshalb darf ein Verkäufer darauf vertrauen, dass der Kontoinhaber sein Gegenüber ist.

Analoge Anwendung des Stellvertretungsrechts beim Handeln „unter“ fremdem Namen („ebay-Benutzername“ – fremdes Pseudonym)


Wann kommt ein Vertrag mit dem Kontoinhaber zustande?

Das Gericht wendet hier die Regeln der sogenannten Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) an, obwohl diese eigentlich für das Handeln „in“ fremdem Namen gedacht sind. Man nennt das eine „analoge Anwendung“.

Der entscheidende Punkt: Die Einwilligung

Es kommt darauf an, ob der echte Inhaber des eBay-Kontos erlaubt hat, dass sein Name benutzt wird.

  • Mit Einwilligung: Wenn der Inhaber sagt: „Ja, du darfst mein Konto nutzen, um das Auto zu kaufen“, dann kommt der Vertrag zwischen dem Kontoinhaber und dem Verkäufer zustande. Derjenige, der am Computer saß und tippte, wird selbst nicht Vertragspartner. Er hat wie ein Vertreter gehandelt.
  • Ohne Einwilligung: Wenn jemand heimlich ein fremdes Konto nutzt (Identitätsdiebstahl), dann will der Kontoinhaber natürlich nicht gebunden sein. In diesem Fall haftet der „Hacker“ oder unbefugte Nutzer selbst. Er muss dann entweder den Vertrag erfüllen oder Schadenersatz leisten.

Die Entscheidung des Gerichts im Detail

Im vorliegenden Fall hatten beide Seiten mit dem Einverständnis der jeweiligen Kontoinhaber gehandelt. Das hatte zur Folge:

  1. Kein Vertrag zwischen den Anwesenden: Der Kläger und der Beklagte hatten persönlich keinen Vertrag miteinander. Die Personen, die vor dem Computer saßen, waren rechtlich gesehen „Luft“.
  2. Vertrag zwischen den Kontoinhabern: Der Vertrag kam zwischen den Personen zustande, auf die die eBay-Konten offiziell angemeldet waren.
  3. Die Klage scheiterte: Da der Kläger nicht der rechtliche Käufer war, konnte er den Verkäufer auch nicht erfolgreich verklagen. Er war schlicht die „falsche Person“ für diesen Prozess.

Was ist mit späteren Absprachen?

Der Kläger versuchte noch zu argumentieren, dass man sich ja nach der Auktion per E-Mail geeinigt habe. Doch das Gericht blieb hart: Da zu diesem Zeitpunkt bereits Streit herrschte, konnte man nicht davon ausgehen, dass die Parteien plötzlich einen ganz neuen, eigenen Vertrag schließen wollten. Zudem gab es ja bereits den Vertrag zwischen den Kontoinhabern.


Zusammenfassung für den Alltag

Was bedeutet dieses Urteil für Sie als Nutzer?

  • Vorsicht beim Ausleihen: Wenn Sie Ihr eBay-Konto einem Freund leihen, damit dieser etwas kauft, sind Sie im Zweifel derjenige, der bezahlen muss. Sie werden rechtlich so behandelt, als hätten Sie den Kauf selbst getätigt.
  • Identität zählt: Im Internet ist ein Benutzername nicht nur ein erfundenes Wort. Er ist eine Verknüpfung zu einer realen Person. Wer unter einem fremden Namen handelt, löst rechtliche Folgen für den Namensträger aus, sofern dieser zugestimmt hat.
  • Eigener Name ist sicherer: Um rechtliche Verwirrungen zu vermeiden, sollten Sie Geschäfte immer unter Ihrem eigenen Profil abwickeln. Nur so ist zweifelsfrei klar, wer Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat.

Das Urteil des OLG München sorgt hier für Klarheit: Wer die digitale Identität eines anderen mit dessen Wissen nutzt, macht diesen zum Vertragspartner.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

kitten, cat, pet, feline, nature, animal, fur, kitty, domestic, domestic cat, cat portrait, animal world

Aufwendungsersatz für die Inobhutnahme eines Fundtiers durch die Fundbehörde

Januar 11, 2026
Aufwendungsersatz für die Inobhutnahme eines Fundtiers durch die FundbehördeBVerwG, Urteil vom 26.4.2018 – 3 C 7/16…
kitten, cat, pet, feline, nature, animal, fur, kitty, domestic, domestic cat, cat portrait, animal world

Aufwendungsersatz für Transport und Unterbringung eines Fundtiers in einem Tierheim

Januar 11, 2026
Aufwendungsersatz für Transport und Unterbringung eines Fundtiers in einem TierheimBVerwG, Urteil vom 26.4.2018 – 3 C 2…
proxy, proxy server, free proxy, online proxy, proxy site, proxy list, web proxy, web scraping, scraping, data scraping, instagram proxy, sneaker proxy, twitter proxy, facebook proxy, supreme bot proxy, residential proxy, residential ip, datacenter ip, web crawler, ip rotation, laptop, computer, internet, notebook, network, gray data, gray facebook, gray online, gray network, gray internet, gray web, gray social, gray media, gray server, proxy, proxy, proxy, proxy, proxy

Rechtmäßige Sperrung eines Social-Media-Kontos wegen Verlinkung zu „Hassrede-Artikel“

Januar 11, 2026
Rechtmäßige Sperrung eines Social-Media-Kontos wegen Verlinkung zu „Hassrede-Artikel“OLG München, Beschluss vom 17.9.2018 –&…