Anfechtung Annahme Erbschaft Irrtum Überschuldung Nachlass

August 25, 2017

Anfechtung Annahme Erbschaft Irrtum Überschuldung Nachlass

OLG Düsseldorf I-3 Wx 155/15

Nachlasssache: Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums bei Überschuldung des Nachlasses

RA und Notar Krau

Die fünf Kinder eines Erblassers erbten nach dem Tod ihres Vaters im Jahr 2008 dessen Nachlass.

Sie schlugen die Erbschaft zunächst nicht aus.

Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2009 schlugen sie auch deren Erbschaft aus.

Im Jahr 2010 erfuhren sie, dass ihr Vater an einer Erbengemeinschaft beteiligt war, deren Auseinandersetzung noch ausstand.

Daraufhin beantragten sie die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Miterben nach ihrem Vater auswies.

Im Jahr 2014 meldete sich ein Gläubiger ihres Vaters und forderte die Rückzahlung eines Darlehens.

Die Kinder fochten daraufhin die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums an und schlugen die Erbschaft erneut aus.

Anfechtung Annahme Erbschaft Irrtum Überschuldung Nachlass

Das Nachlassgericht wies die Anträge zurück.

Kernaussage des Beschlusses:

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies die Beschwerden der Kinder gegen den Beschluss des Nachlassgerichts zurück.

Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums ist nicht begründet, da die Kinder keine konkreten Tatsachen kannten, die auf eine Überschuldung des Nachlasses hingedeutet hätten.

Begründung des Gerichts:

  • Anfechtungsgrund:
    • Die Überschuldung eines Nachlasses kann einen Anfechtungsgrund darstellen, wenn der Irrtum über die Überschuldung auf falschen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruht.
    • Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses ohne nähere Kenntnis seiner Zusammensetzung berechtigt nicht zur Anfechtung.
  • Kenntnis der Kinder:
    • Die Kinder kannten die Gläubigerstellung des Darlehensgebers zum Zeitpunkt des Todes ihres Vaters.
    • Sie irrten sich jedoch darüber, dass die Forderung vor dem Tod ihres Vaters erfüllt worden sei.
    • Für diese Annahme hatten sie keine konkreten Anhaltspunkte.
  • Aussagen der Mutter:
    • Die Kinder stützten sich auf die Aussage ihrer Mutter, dass die finanzielle Situation in Ordnung sei und keine Verbindlichkeiten bestünden.
    • Diese Aussage war jedoch nicht ausreichend konkret, um einen Irrtum im Rechtssinne zu begründen.
    • Die Kinder wussten, dass ihre Mutter in finanziellen Dingen unzuverlässig war.
    • Daher konnten sie sich nicht auf ihre Aussage verlassen.
  • Spekulative Entscheidung:
    • Die Entscheidung der Kinder, die Erbschaft anzunehmen, beruhte auf einer spekulativen Grundlage.
    • Sie hatten keine ausreichenden Informationen über die Zusammensetzung des Nachlasses.
    • Daher ist die Anfechtung wegen Irrtums nicht begründet.

Anfechtung Annahme Erbschaft Irrtum Überschuldung Nachlass

Fazit:

Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums.

Die Erben müssen konkrete Tatsachen kennen, die auf eine Überschuldung des Nachlasses hindeuten.

Spekulative Annahmen reichen nicht aus.

Zusätzliche Informationen:

    • Der Beschluss hat Bedeutung für die Praxis, da er die Anforderungen an die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums konkretisiert.
    • Erben sollten sich vor der Annahme einer Erbschaft über die Zusammensetzung des Nachlasses informieren.
    • Bei Zweifeln sollten sie die Erbschaft ausschlagen.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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