Anfechtung Annahme Erbschaft Irrtum Überschuldung Nachlass
OLG Düsseldorf I-3 Wx 155/15
Nachlasssache: Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums bei Überschuldung des Nachlasses
RA und Notar Krau
Die fünf Kinder eines Erblassers erbten nach dem Tod ihres Vaters im Jahr 2008 dessen Nachlass.
Sie schlugen die Erbschaft zunächst nicht aus.
Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2009 schlugen sie auch deren Erbschaft aus.
Im Jahr 2010 erfuhren sie, dass ihr Vater an einer Erbengemeinschaft beteiligt war, deren Auseinandersetzung noch ausstand.
Daraufhin beantragten sie die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Miterben nach ihrem Vater auswies.
Im Jahr 2014 meldete sich ein Gläubiger ihres Vaters und forderte die Rückzahlung eines Darlehens.
Die Kinder fochten daraufhin die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums an und schlugen die Erbschaft erneut aus.
Das Nachlassgericht wies die Anträge zurück.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies die Beschwerden der Kinder gegen den Beschluss des Nachlassgerichts zurück.
Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums ist nicht begründet, da die Kinder keine konkreten Tatsachen kannten, die auf eine Überschuldung des Nachlasses hingedeutet hätten.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung der Annahme einer Erbschaft wegen Irrtums.
Die Erben müssen konkrete Tatsachen kennen, die auf eine Überschuldung des Nachlasses hindeuten.
Spekulative Annahmen reichen nicht aus.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.