OLG Brandenburg 3 W 55/19

Juni 4, 2020

Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft – OLG Brandenburg Beschluss 23.07.2019 – 3 W 55/19

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 23.07.2019 (Az. 3 W 55/19) die Beschwerde des Antragstellers

gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 28.11.2018 zurückgewiesen und ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Der Beschwerdewert beträgt 5.000 Euro.

Der Fall betrifft die Anfechtung eines Erbscheins.

Der Antragsteller hatte am 02.03.2017 einen Erbschein beantragt, wonach er selbst zu einem Drittel, ein weiterer Sohn der Erblasserin zu einem Drittel und zwei Urenkel zu je einem Sechstel Erben geworden seien.

Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft – OLG Brandenburg Beschluss 23.07.2019 – 3 W 55/19

Am 09.08.2017 reichte der Antragsteller eine notarielle Erklärung ein, in der er die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums anfocht und die Erbschaft ausschlug.

Er gab an, erst nach der Erbschaftsannahme erfahren zu haben, dass die Erblasserin ein Grundstück mit Schulden hinterlassen hatte, welche den Wert des Grundstücks wahrscheinlich überstiegen.

Das Amtsgericht wies den Antrag auf Einziehung des Erbscheins am 28.11.2018 zurück. Es führte aus, dass die Überschuldung des Nachlasses zwar ein Anfechtungsgrund sein könnte, dies aber nicht ausreichend nachgewiesen wurde.

Zudem habe der Antragsteller keine hinreichenden Bemühungen zur Ermittlung des Nachlassbestandes unternommen und die Anfechtungsfrist sei verstrichen.

Der Antragsteller legte Beschwerde ein und argumentierte, dass die Überschuldung bereits aus einem Beschluss des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten vom 12.07.2013 hervorgehe.

Er habe erfolglos versucht, sich bei seinem Bruder über den Nachlass zu informieren.

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück.

Es stellte fest, dass der Antragsteller die Erbschaft durch Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist angenommen habe und keine wirksame Anfechtung nachweisen konnte.

Ein Eigenschaftsirrtum liege nur dann vor, wenn der Erbe von der Werthaltigkeit des Nachlasses ausgegangen sei.

Der Antragsteller habe jedoch keine konkreten Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses gehabt und die Erbschaft aufgrund spekulativer Annahmen akzeptiert.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG Köln 2 Wx 22/24 Höhe Erbquote des russischen Ehegatten

Januar 12, 2025
OLG Köln 2 Wx 22/24 Höhe Erbquote des russischen EhegattenBeschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entsch…
Krau Rechtsanwälte und Notar

BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – Nachlassinsolvenzverfahren

Januar 12, 2025
BVerfG 1 BvR 1031/20 Anspruch Erbe gegen Bank – NachlassinsolvenzverfahrenBeschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:D…
Krau Rechtsanwälte und Notar

OLG München 33 Wx 270/23 Keine deutsche Gerichtsbarkeit für den Nachlass des ehemaligen Papstes

Januar 12, 2025
OLG München 33 Wx 270/23 Keine deutsche Gerichtsbarkeit für den Nachlass des ehemaligen PapstesRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Münc…