Anfechtung der Annahme einer Erbschaft nach Kenntnis der mit einem Vorausvermächtnis verbundenen Verbindlichkeiten
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (OLG Bremen) vom 19.11.2020 (5 U 22/20) behandelt die Anfechtung der
Annahme einer Erbschaft nach Kenntnis der mit einem Vorausvermächtnis verbundenen Verbindlichkeiten.
Im Kern geht es um die Auslegung eines Testaments, die Anwendung des § 2166 BGB auf Grundschulden und die Frage, wann die Anfechtungsfrist bei Überschuldung des Nachlasses beginnt.
Die Erblasserin hatte ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und einem Sohn ein Hausgrundstück als Vorausvermächtnis vermacht, „einschließlich darauf ruhender Belastungen“.
Dieses Grundstück war mit einer Grundschuld belastet, die ein Darlehen absicherte, das die Erblasserin für den Erwerb eines anderen Grundstücks durch die Tochter aufgenommen hatte.
Nach dem Tod der Erblasserin entstand Streit über die Frage, wer die Darlehensschuld zu tragen hat.
Die Tochter focht daraufhin die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums über die Überschuldung des Nachlasses an.
Das OLG Bremen entschied, dass die Anfechtung der Erbschaftsannahme durch die Tochter wirksam war.
Das Gericht stellte fest, dass die Tochter bei Annahme der Erbschaft irrtümlich davon ausgegangen war, dass der Sohn als Vermächtnisnehmer die Darlehensschuld allein zu tragen habe (§ 2166 BGB).
Dieser Irrtum sei ein beachtlicher Eigenschaftsirrtum im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB, da die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstelle.
Das Gericht war ferner der Ansicht, dass die Anfechtungsfrist des § 1954 BGB erst mit der gerichtlichen Entscheidung über die Haftung für die Darlehensschuld begonnen habe.
Die bloße Kenntnis von der Existenz der Schuld oder die Auskunft des Notars über den Willen der Erblasserin reiche hierfür nicht aus.
Weiterhin entschied das Gericht das §2166 BGB auch dann auf Grundschulden anzuwenden ist, wenn das Darlehen zur Erwerbsfinanzierung eines anderen Grundstücks genutzt worden ist.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des OLG Bremen klärt wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Überschuldung des Nachlasses.
Sie stärkt die Rechte von Erben, die sich über die tatsächliche Vermögenslage des Nachlasses geirrt haben.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Formulierung von Testamenten, um Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.