Anfechtung der Ausschlagung
LG Tübingen, Urt. v. 22.5.2025 – 5 O 309/24
In dem folgenden Text fasse ich für Sie eine aktuelle Gerichtsentscheidung des Landgerichts Tübingen zusammen. Es geht um die Frage, ob man die Annahme einer Erbschaft rückgängig machen kann, wenn man sich über die rechtlichen Folgen geirrt hat.
In diesem Fall streiten zwei Geschwister (Adoptivkinder) um das Erbe ihrer verstorbenen Mutter. Die Mutter hatte in ihrem Testament eigentlich ihren Lebenspartner als Alleinerben eingesetzt. Dieser wollte das Erbe jedoch nicht und schlug es aus.
Dadurch wurden die beiden Kinder automatisch zu den gesetzlichen Erben. Der Sohn (der Beklagte) nahm das Erbe zunächst an. Er beantragte sogar ein offizielles Dokument, ein sogenanntes Europäisches Nachlasszeugnis. Später stellte sich jedoch heraus, dass auf dem Erbe „Lasten“ lagen. Das bedeutet, er hätte als Erbe bestimmte Pflichten erfüllen müssen, wie zum Beispiel ein Grundstück an seine Schwester zu übertragen.
Der Sohn wollte das Grundstück aber nicht abgeben. Er behauptete, er habe sich geirrt. Er dachte, er müsse das Erbe annehmen, um überhaupt etwas vom Nachlass zu bekommen. Er wusste nicht, dass er das Erbe auch hätte ausschlagen können, um stattdessen seinen Pflichtteil in bar zu verlangen. Deshalb focht er seine ursprüngliche Annahme des Erbes wegen Irrtums an.
Im deutschen Erbrecht gibt es eine besondere Regelung im Paragrafen 2306 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Regelung ist für Laien sehr schwer zu verstehen. Sie besagt vereinfacht: Wenn ein Erbe durch Testamentsregeln (wie Vermächtnisse an andere) stark eingeschränkt ist, hat er ein Wahlrecht. Er kann das Erbe annehmen (mit allen Pflichten) oder er schlägt es aus und verlangt seinen Pflichtteil (Geld ohne weitere Pflichten).
Der Sohn in diesem Fall dachte jedoch, er verliere jeden Anspruch auf Geld, wenn er das Erbe nicht annimmt. Er wusste nichts von diesem Wahlrecht. Das Gericht musste nun entscheiden, ob ein solcher Fehler als Inhaltsirrtum gilt. Ein Inhaltsirrtum erlaubt es nämlich, eine Erklärung – wie die Annahme einer Erbschaft – rückgängig zu machen.
Das Gericht gab dem Sohn recht. Die Klage der Schwester, die das Grundstück von ihm wollte, wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Sohn nicht mehr Erbe ist, weil er seine Annahme wirksam angefochten hat.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Sohn über die „wesentlichen Wirkungen“ seiner Erklärung irrte. Er wollte seinen Pflichtteil sichern und dachte, die Annahme sei der einzige Weg dahin. Dass er mit der Annahme genau dieses Recht auf den Pflichtteil verlor, war ihm nicht klar. Das Gericht sah darin zwei Seiten derselben Medaille: Wer nicht weiß, dass er zwischen zwei Wegen wählen kann, unterliegt einem schwerwiegenden Irrtum.
Ein wichtiger Punkt in dem Prozess war die Rolle des Rechtsanwalts. Die Schwester argumentierte, dass der Sohn doch einen Anwalt hatte. Wenn der Anwalt die Rechtslage kennt (oder kennen müsste), müsse sich der Sohn dieses Wissen zurechnen lassen.
Das Gericht sah das jedoch anders:
In der Anmerkung zum Urteil wird deutlich, dass Experten die Entscheidung kritisch sehen. Das Hauptargument der Kritiker ist: Wer sich anwaltlich beraten lässt, sollte weniger geschützt sein als ein völliger Laie.
Wenn Gerichte die Anfechtung zu leicht machen, entlastet das indirekt die Anwälte von ihrer Haftung. Eigentlich müsste ein Anwalt die komplizierten Regeln des Erbrechts kennen. Wenn er falsch berät, müsste er normalerweise für den Schaden geradestehen. Durch die Entscheidung des Gerichts wird der Fehler des Anwalts aber einfach dadurch „geheilt“, dass der Mandant seine Erklärung rückgängig machen darf. Der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht Stuttgart zur Überprüfung.
Dieses Urteil zeigt, wie kompliziert das Erbrecht sein kann. Selbst die Annahme einer Erbschaft kann unter Umständen rückgängig gemacht werden, wenn man die rechtlichen Konsequenzen völlig falsch eingeschätzt hat. Besonders beim Thema Pflichtteil und Ausschlagung lauern viele Fallen.
Sie sollten aus diesem Fall mitnehmen, dass man bei Erbschaften mit „Lasten“ (wie Vermächtnissen an Dritte) sehr genau prüfen muss, ob eine Ausschlagung finanziell sinnvoller ist. Wenn Sie sich geirrt haben, ist schnelles Handeln gefragt, da die Fristen für eine Anfechtung sehr kurz sind.
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