Anfechtung der Ausschlagungserklärung – Irrtum über die Vermögensverhältnisse

Juni 4, 2020
Anfechtung der Ausschlagungserklärung – Irrtum über die Vermögensverhältnisse

Anfechtung der Ausschlagungserklärung – Irrtum über die Vermögensverhältnisse

OLG Düsseldorf Beschluss vom 07.08.2019 – 3 Wx 170/18

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.08.2019 befasst sich mit der Zurückweisung eines Rechtsmittels des Beteiligten zu 1.,

der die Erbschaft seines verstorbenen Vaters ausgeschlagen hatte und dies später aufgrund eines Irrtums über die Vermögensverhältnisse anfocht.

Der Sohn des Verstorbenen erklärte am 21. November 2017 notariell, die Erbschaft auszuschlagen, da ihm der Wert des Nachlasses unbekannt war und er annahm, sein Vater sei vermögenslos und verschuldet.

Diese Annahme basierte auf der Verwahrlosung der Wohnung und dem lange bestehenden Alkoholkonsum des Vaters.

Nach der Einsetzung eines Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht wurde ein Vermögen von etwa 180.000 Euro entdeckt.

Daraufhin focht der Sohn die Ausschlagung am 4. Juni 2018 an, was vom Nachlassgericht zurückgewiesen wurde.

Anfechtung der Ausschlagungserklärung – Irrtum über die Vermögensverhältnisse

Der Sohn legte Beschwerde ein, die wegen Fristversäumnis abgelehnt wurde.

Sein Antrag auf Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wurde ebenfalls abgelehnt, da das Gericht eine ordnungsgemäße Faxübermittlung

hätte erwarten können und keine ausreichenden Übermittlungsversuche unternommen worden waren.

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.

Es stellte fest, dass die Ausschlagung form- und fristgerecht war und keine wirksamen Anfechtungsgründe vorlagen,

da der Sohn ohne ausreichende Kenntnis der Nachlasszusammensetzung eine spekulative Entscheidung getroffen hatte.

Der Beweggrund der Ausschlagung – die Befürchtung einer Überschuldung – stellte keinen gültigen Anfechtungsgrund dar.

Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beteiligten zu 1. auferlegt.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, und eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

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