Anfechtung der Erbausschlagung durch Betreuten – KG Berlin 19 W 174/21

Oktober 23, 2023

Anfechtung der Erbausschlagung durch Betreuten – KG Berlin 19 W 174/21 – Beschl. v. 20.1.2022 – § 119 Abs. 2 BGB – § 138 Abs. 1 BGB – § 1945 Abs. 1 BGB

(AG Kreuzberg, Beschl. v. 9.9.2021 – 60 VI 1860/19)

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Das KG Berlin 19 W 174/21 Urteil behandelt die Anfechtung der Erbausschlagung durch einen Betreuten.

Trotz Betreuung kann der Betreute eine Erbschaft ausschlagen.

Ein Irrtum über die Realisierbarkeit eines Plans zur Umwandlung einer Nachlasswohnung in eine Stiftung begründet keinen Anfechtungsgrund nach § 119 Abs. 2 BGB, sondern nur einen Motivirrtum.

Die Ausschlagung wegen der Entlastung der Sozialkasse ist nicht sittenwidrig. Die Beschwerde wird abgelehnt.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

A. Betreuung des Beteiligten zu 2.

B. Erbschaftsausschlagung trotz Betreuung

II. Erbschaftsausschlagung als Willenserklärung

A. Erklärung gemäß § 1945 Abs. 1 BGB

B. Keine Verfahrenshandlung, sondern Willenserklärung

Anfechtung der Erbausschlagung durch Betreuten – KG Berlin 19 W 174/21

III. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtum

A. Kein Anfechtungsgrund nach § 119 Abs. 2 BGB

B. Motivirrtum statt verkehrswesentlicher Eigenschaft

C. Ausschlagung nicht sittenwidrig wegen Sozialkassenentlastung

IV. Entscheidung des Amtsgerichts Kreuzberg

A. Feststellung der Erben

B. Wirksame Ausschlagung der Erbschaft

C. Erfüllung der Frist gemäß § 1944 Abs. 1 BGB

V. Vertretung des Beteiligten zu 2. durch Betreuer

A. Zulässigkeit der Beschwerde

B. Aufgabenkreis der Betreuung

C. Kein Einwilligungsvorbehalt

VI. Anfechtung der Ausschlagung und Anfechtungsrecht

A. Kein Anfechtungsrecht des Beteiligten zu 2.

B. Möglichkeit der Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB

VII. Sittenwidrigkeit der Ausschlagung

A. Negative Erbfreiheit nach Art. 14 Abs. 1 GG

B. Recht zur Ausschlagung unabhängig von Gläubigerinteressen

C. Keine Sittenwidrigkeit wegen Sozialkassenentlastung

VIII. Schlussfolgerung und Zurückweisung der Beschwerde

A. Zusammenfassung der Entscheidungsgründe

B. Entscheidung des Gerichts, die Beschwerde zurückzuweisen

IX. Fazit und Rechtslage

Zum Entscheidungstext

Trotz einer Betreuung mit dem Wirkungskreis „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ kann der Betreute eine Erbschaft ausschlagen.

Anfechtung der Erbausschlagung durch Betreuten – KG Berlin 19 W 174/21

Bei der Erbschaftsausschlagung handelt es sich – obwohl die Erklärung gemäß § 1945 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben ist – nicht um eine Verfahrenshandlung, sondern um eine einseitige Willenserklärung.

Der Irrtum über die Realisierbarkeit eines Plans, mit der Ausschlagung eine Nachlasswohnung in eine Stiftung umwandeln zu können, begründet keinen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft iSv § 119 Abs. 2 BGB, sondern nur einen anfechtungsfreien Motivirrtum.

Eine Ausschlagung kann nicht im Hinblick auf die mit Erhalt der Erbschaft verbundene Entlastung der Sozialkasse als sittenwidrig angesehen werden.



Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

OLG Zweibrücken 8 W 102/23 – Wie reich war Omi wirklich?

Dezember 13, 2024
OLG Zweibrücken 8 W 102/23 – Wie reich war Omi wirklich?Beschlusses vom 14.08.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Die Erblasserin ve…
BayObLG 102 AR 132/24 e

BayObLG 102 AR 132/24 e

Dezember 10, 2024
BayObLG 102 AR 132/24 eRA und Notar KrauDer Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 28.11.2024 befasst sich mit de…
brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …