Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt werden
BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 2005
In diesem Gerichtsurteil geht es um eine sehr persönliche und rechtlich schwierige Frage. Es geht darum, ob ein Mann einen heimlichen DNA-Test nutzen darf, um vor Gericht zu beweisen, dass er nicht der Vater eines Kindes ist. Der Bundesgerichtshof, das höchste Zivilgericht in Deutschland, musste hier eine Grundsatzentscheidung treffen.
Was war passiert? Ein Mann hatte im Jahr 1994 die Vaterschaft für ein Mädchen anerkannt. Damit galt er offiziell als der Vater. Später kamen ihm jedoch Zweifel. Er glaubte, dass er gar keine Kinder zeugen könne. Deshalb zog er schon im Jahr 2001 vor Gericht. Er wollte feststellen lassen, dass er nicht der Vater ist. Diese erste Klage verlor er jedoch, weil seine Beweise damals nicht ausreichten.
Der Mann gab aber nicht auf. Er wollte Gewissheit. Deshalb besorgte er sich heimlich eine DNA-Probe des Kindes. Er nahm einen Kaugummi, den das Kind benutzt hatte. Diesen Kaugummi und eine eigene Speichelprobe schickte er an ein Labor. Das Ergebnis dieses privaten Tests war eindeutig: Das Labor stellte fest, dass er zu 100 Prozent nicht der Vater sein kann. Die Mutter des Kindes wusste nichts von diesem Test. Sie hatte auch keine Erlaubnis dafür gegeben.
Der neue Streit vor Gericht Mit diesem Testergebnis ging der Mann wieder vor Gericht. Er reichte eine neue Klage ein. Er argumentierte, dass er nun einen Beweis habe. Die Mutter des Kindes wehrte sich dagegen. Sie sagte, der Mann habe den Test illegal gemacht. Deshalb dürfe das Gericht das Ergebnis nicht beachten.
Die ersten beiden Gerichte gaben der Mutter recht und wiesen die Klage ab. Der Mann legte Revision ein. So landete der Fall schließlich beim Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung der Richter Die Richter am Bundesgerichtshof gaben dem Mann unrecht. Sie entschieden, dass er den heimlichen DNA-Test nicht als Beweis nutzen darf. Die Klage wurde endgültig abgewiesen.
Die Gründe für das Urteil Das Gericht hat seine Entscheidung sehr ausführlich begründet. Die Richter stützten sich dabei auf das Grundgesetz.
Fazit Ein Mann kann seine Vaterschaft nur anfechten, wenn er einen legalen Anfangsverdacht hat. Ein heimlich gemachter Test ist illegal. Er zählt vor Gericht nicht. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes ist wichtiger als der Wunsch des Mannes nach Klarheit, wenn dieser Wunsch nur durch Rechtsbruch erfüllt werden kann. Der Mann bleibt also rechtlich der Vater, auch wenn das private Labor etwas anderes sagt.
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