Anfechtung durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung erfolgten Testamentswiderrufs

August 14, 2017

Anfechtung durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung erfolgten Testamentswiderrufs

BayObLG 1Z BR 108/04

v. 9.3.2005

RA und Notar Krau

 Kernaussagen:

  • Rücknahme als Verfügung von Todes wegen: Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist eine Verfügung von Todes wegen und setzt Testierfähigkeit voraus.
  • Anfechtbarkeit: Die Rücknahme kann nach § 2078 BGB angefochten werden, z.B. wegen Irrtums oder Drohung.
  • Amtsermittlungspflicht: Das Gericht hat von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben.

Sachverhalt:

Anfechtung durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung erfolgten Testamentswiderrufs

Die Erblasserin hatte ein notarielles Testament errichtet, in dem sie ihre Tochter als Alleinerbin einsetzte.

Später nahm sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück, wodurch es als widerrufen galt.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Tochter einen Erbschein als Alleinerbin und focht den Widerruf des Testaments an.

Sie machte geltend, die Erblasserin sei bei der Rücknahme des Testaments nicht testierfähig gewesen und habe unter psychischem Druck gehandelt.

Rechtliche Würdigung:

  • Testierfähigkeit: Das BayObLG bestätigte, dass die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung eine Verfügung von Todes wegen ist und Testierfähigkeit voraussetzt. Im konkreten Fall war das Gericht jedoch nicht verpflichtet, die Testierfähigkeit der Erblasserin zu überprüfen, da keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an ihrer Testierfähigkeit vorlagen.
  • Anfechtung: Die Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung kann nach § 2078 BGB angefochten werden. Das BayObLG kritisierte, dass das Landgericht die Anfechtung der Tochter zu Unrecht zurückgewiesen hatte. Die Tochter hatte Umstände vorgetragen, die einen Irrtum der Erblasserin bei der Rücknahme des Testaments nahelegten.
  • Amtsermittlungspflicht: Das BayObLG betonte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts. Das Landgericht hätte den Sachverhalt aufklären müssen, insbesondere die näheren Umstände der Rücknahme des Testaments.

Entscheidung:

Anfechtung durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung erfolgten Testamentswiderrufs

Das BayObLG hob den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück.

Das Landgericht muss nun den Sachverhalt weiter aufklären und prüfen, ob die Anfechtung des Testamentswiderrufs durch die Tochter erfolgreich ist.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil verdeutlicht die rechtliche Bedeutung der Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung.

Es zeigt, dass diese Handlung nicht nur formale Voraussetzungen erfüllen muss, sondern auch der Testierfähigkeit des Erblassers und der Anfechtbarkeit unterliegt.

Das Urteil betont die Amtsermittlungspflicht des Gerichts bei der Prüfung von Erbscheinsanträgen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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